2777/J XXII. GP

Eingelangt am 17.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga Christine Muttonen

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend „Schiele-Gebleicht"

Der Standard berichtet in seiner Ausgabe vom 12./13. März 2005, dass die Albertina
Schiele-Zeichnungen von einem Schweizer Restaurator habe bleichen lassen. Im
Sommer 2004 sollen fünf Zeichnungen von Egon Schiele, darunter „Die Erlösung" -
laut Ausfuhrantrag zu wissenschaftlichen Zwecken - in die Schweiz transportiert
worden sein. Tatsächlich seien die Blätter bei einem Restaurator gelandet, der drei
der Werke einem wissenschaftlich umstrittenen Verfahren unterzogen und gebleicht
habe.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.  Auf welchen Zeitraum wurde die Ausfuhrgenehmigung des
Bundesdenkmalamtes für diese 5 Schiele-Werke befristet?

2.             Medienberichten zufolge sollten an den 5 Schiele-Werken wissenschaftliche
Untersuchungen durchgeführt werden. Welche Untersuchungen waren
konkret geplant und zu welchem Zweck wurde um die Ausfuhrgenehmigung
angesucht? Unter welchen Bedingungen wurde die Ausfuhrgenehmigung im
Detail erteilt?

3.             Wer sollte diese wissenschaftlichen Untersuchungen in der Schweiz
durchführen?

4.             Bezog sich die Ausfuhrgenehmigung auch auf eine mögliche Restauration der
Schiele-Werke in der Schweiz?

5.             Entspricht es den Tatsachen, dass ein Restaurator in der Schweiz zumindest
drei der fünf Schiele-Werke einem Bleichverfahren unterzogen hat?

6.             Wer hat die Entscheidung getroffen, die 5 Schiele-Werke diesem Restaurator
zuzuleiten?

7.             Wer ist dieser Restaurator? (bitte Name, Adresse, Telefonnummer anführen)

8.             Welchen Behandlungsschritten hat dieser Restaurator die 5 Schiele-Werke im
Detail unterzogen?

9.             Kamen außer dem Bleichen auch noch andere Verfahren zum Einsatz und
wenn ja, welche?


10. Wer in der Albertina hat die Entscheidung getroffen, zumindest drei der
Schiele-Blätter dem aus denkmalschutzrechtlicher Sicht nicht unumstrittenen
Bleichverfahren unterziehen zu lassen?

11 .Was waren die Gründe, weshalb zumindest drei der Schiele-Blätter dem aus
denkmalschutzrechtlicher Sicht umstrittenen Bleichverfahren unterzogen
worden sein dürften?

12.   Die Albertina verfügt über eigene Papierrestauratoren. Warum wurde die
Restaurierung der fünf Schiele-Werke nicht den Fachleuten der Albertina
übertragen, vor allem da § 8 der Museumsordnung der Albertina vorsieht,
dass die Restaurierung für die Erhaltungs-, Restaurierungs- und
Konservierungsmaßnahmen der Albertina-Sammlungen zuständig ist?

13.   Welche Kosten sind für die Ausfuhr und Restaurierung der fünf Schiele-Werke
entstanden?

14.   Dem Vernehmen nach sind drei der Schiele-Werke bereits wieder nach
Österreich zurücktransportiert worden; zwei Werke befinden sich noch in der
Schweiz. Warum befinden sich diese beiden Werke noch in der Schweiz? Wo
ist der aktuelle Aufenthaltsort der beiden Werke? Wann werden diese nach
Österreich retourniert werden?

15.   Entspricht es den Tatsachen, dass die drei bereits wieder in Österreich
befindlichen Schiele-Werke Teil einer Leihgabe für eine Schiele-Ausstellung in
Amsterdam sind?