2777/J XXII. GP
Eingelangt am 17.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga Christine Muttonen
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend „Schiele-Gebleicht"
Der Standard berichtet in seiner Ausgabe vom 12./13.
März 2005, dass die Albertina
Schiele-Zeichnungen
von einem Schweizer Restaurator habe bleichen lassen. Im
Sommer 2004 sollen fünf Zeichnungen von Egon Schiele, darunter „Die
Erlösung" -
laut Ausfuhrantrag zu wissenschaftlichen Zwecken - in die Schweiz transportiert
worden sein. Tatsächlich seien die Blätter bei einem Restaurator gelandet, der
drei
der Werke einem wissenschaftlich
umstrittenen Verfahren unterzogen und gebleicht
habe.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur nachstehende
Anfrage:
1.
Auf welchen Zeitraum wurde die Ausfuhrgenehmigung des
Bundesdenkmalamtes für diese 5 Schiele-Werke befristet?
2.
Medienberichten zufolge sollten an den 5 Schiele-Werken
wissenschaftliche
Untersuchungen
durchgeführt werden. Welche Untersuchungen waren
konkret geplant und zu welchem Zweck wurde
um die Ausfuhrgenehmigung
angesucht? Unter welchen Bedingungen wurde die Ausfuhrgenehmigung im
Detail erteilt?
3.
Wer sollte diese wissenschaftlichen Untersuchungen in der
Schweiz
durchführen?
4.
Bezog sich die Ausfuhrgenehmigung auch auf eine mögliche
Restauration der
Schiele-Werke in der
Schweiz?
5.
Entspricht es den Tatsachen, dass ein Restaurator in der
Schweiz zumindest
drei der fünf
Schiele-Werke einem Bleichverfahren unterzogen hat?
6.
Wer hat die Entscheidung getroffen, die 5 Schiele-Werke
diesem Restaurator
zuzuleiten?
7.
Wer
ist dieser Restaurator? (bitte Name, Adresse, Telefonnummer anführen)
8.
Welchen Behandlungsschritten hat dieser Restaurator die
5 Schiele-Werke im
Detail unterzogen?
9.
Kamen außer dem Bleichen auch noch andere Verfahren zum
Einsatz und
wenn ja, welche?
10. Wer in der
Albertina hat die Entscheidung getroffen, zumindest drei der
Schiele-Blätter dem aus denkmalschutzrechtlicher Sicht nicht unumstrittenen
Bleichverfahren
unterziehen zu lassen?
11 .Was waren die
Gründe, weshalb zumindest drei der Schiele-Blätter dem aus
denkmalschutzrechtlicher
Sicht umstrittenen Bleichverfahren unterzogen
worden sein dürften?
12.
Die Albertina verfügt über eigene Papierrestauratoren.
Warum wurde die
Restaurierung der fünf Schiele-Werke nicht den Fachleuten der Albertina
übertragen, vor allem da § 8 der Museumsordnung der Albertina vorsieht,
dass die
Restaurierung für die Erhaltungs-, Restaurierungs- und
Konservierungsmaßnahmen der Albertina-Sammlungen zuständig ist?
13.
Welche Kosten sind für die Ausfuhr und Restaurierung der
fünf Schiele-Werke
entstanden?
14.
Dem
Vernehmen nach sind drei der Schiele-Werke bereits wieder nach
Österreich zurücktransportiert worden; zwei Werke befinden sich noch in der
Schweiz. Warum befinden sich diese beiden
Werke noch in der Schweiz? Wo
ist der aktuelle Aufenthaltsort der beiden Werke? Wann werden diese nach
Österreich retourniert werden?
15.
Entspricht
es den Tatsachen, dass die drei bereits wieder in Österreich
befindlichen Schiele-Werke Teil einer
Leihgabe für eine Schiele-Ausstellung in
Amsterdam sind?