2783/J XXII. GP

Eingelangt am 22.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Kosten des gestoppten Semmering-Basis-Tunnels

Nachdem die ÖBB das Projekt für den Semmering-Basis-Tunnel
zurückgezogen hat, soll es völlig neu projektiert und eingereicht werden.
Darauf einigten sich die Landeshauptleute von Niederösterreich und der
Steiermark sowie Bundeskanzler Schüssel und Verkehrsminister Gorbach
am 8.3.2005. Das alte Projekt sei „tot", resümierte Bundeskanzler Wolfgang
Schüssel, ein neues werde geplant. Fest steht, dass das neue Bauvorhaben
teuer wird. Ein neues Tunnelprojekt soll in jedem Fall zweiröhrig werden,
sodass mit Kosten von 1,2 Milliarden Euro für das Semmering-Basis-
Tunnel-Projekt neu zu rechnen ist.

Gleichzeitig wurden die bisher angefallenen Kosten von Verkehrsminister
Gorbach mit 93 Millionen Euro beziffert. Unklar blieb, ob diese Vorarbeiten
in irgend einer Form verwertet werden können und ob der bereits
vorhandene „Waltraud"-Stollen in irgend einer Form genutzt werden kann.

Klar ist auch, dass das neue Projekt noch gar nicht vorliegt, ein solches
muss erst erarbeitet werden (LH Erwin Pröll, „Der Standard" vom 9.3.2005).
Mit den Planungen sei ganz von vorne zu beginnen, ausserdem warten auf
das Projekt verschiedendste Verfahren inklusive Umweltverträglichkeits-
prüfung.

Hinsichtlich der bisher angefallenen frustrierten Aufwendungen von 93
Millionen Euro bleibt unklar, welche Kosten in dieser Summe bereits
inkludiert sind und welche nicht dazugerechnet wurden.

Aus diesem Grunde richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 


Anfrage:

1.   Wurde seitens der HL-AG oder der ÖBB-Infrastruktur Bau AG beim
BMVIT um eine Verlängerung der Bauausführungsfrist im
Zusammenhang mit der bereits vor 10 Jahren erteilten eisen-
bahnrechtlichen Bewilligung angesucht, um die Rechtsvorteile des
bereits erteilten Bescheides nicht verfallen zu lassen?

a.       Wenn ja, wurde diese Verlängerung vom BMVIT gewährt und
auf wie lange?

b.       Wenn nein, warum wurde diese Verlängerung vom BMVIT bis
jetzt nicht gewährt?

2.            Welche Verfahrensschritte sind beim bestehenden Projekt noch
ausständig bis zur Betriebsbewilligung des Projektes durch den
Verkehrsminister?

3.            Welche Verfahrensschritte und Bescheide sind beim angedachten
„neuen" Projekt (2-Röhrigkeit bis Langenwang) insgesamt noch
notwendig bis zur Betriebsbewilligung des Projektes durch den
Verkehrsminister?

4.            Wie lange haben die vergleichbaren Verfahrensschritte beim
Wienerwaldtunnel gedauert von der Planungsübertragung des
Verkehrsministers bis zum Baubeginn?

5.            Wie viele Mittel sind

a.  von den ersten Vorarbeiten bei den ÖBB in den achtziger
Jahren bis zur Planungsübertragung an die HL-AG in das
Projekt geflossen (da die ÖBB damals noch
Bundeshaushaltskapitel waren, betrifft die Frage jedenfalls den
Vollzug des Verkehrsministeriums) und

b.  vom Beginn der Planungsübertragung an die HL-AG bis jetzt
geflossen (da die Genehmigung der Finanzpläne immer
Angelegenheit der Verkehrsminister waren, betrifft diese Frage
jedenfalls den Vollzug des Verkehrsministers)?

6.  Wie tief läge ein „Tunnelbahnhof" Mürzzuschlag ?


7.  Welche Änderungen gäbe es zwischen dem Bahnhof Gloggnitz und
dem Tunnelportal in Gloggnitz?

a.      Falls es keine gäbe, warum wird dieser (außerhalb des
Landschaftsschutzgebietes liegende) Teil nicht in Angriff
genommen?

b.  Ist das bestehende Projekt auch Bestandteil der
Schwarzaregulierung und des Hochwasserschutzes in
Gloggnitz?

8.           Um wie viel wäre zirka das „neue" Projekt gegenüber dem jetzigen
Projekt länger?

9.           Um wie viel wäre zirka das „neue" Projekt gegenüber dem jetzigen
Projekt teurer (Vollzugsbereich in Hinblick auf den Rahmenplan und
die Bundeshaftung)?

10. Um wie viel % würde der Luftdruckwiderstand beim „neuen" Projekt
(2 eingleisige enge Röhren ) gegenüber dem alten Projekt (eine
zweigleisige weite Röhre) pro Meter steigen (Vollzugsbereich in
Hinblick auf die notwendige Genehmigung eines solchen Projektes
und auf die Kontrolle der Nutzung der Strecke auch durch fremde
Bahnen)?

11 .Wie geschieht die Anbindung von Mürzzuschlag (in Hinblick auf eine
Anpassung des GVP = direkter Vollzugsbereich des Verkehrs-
ministers)

a.     durch einen Tunnelbahnhof oder

b.    durch Umwegverkehre über die alte Strecke bis zum nächsten
Verknüpfungsbahnhof?

c.  Im Falle a: Wie viele Gleise erhält dieser Bahnhof neben den
Durchgangsgleisen? Wieviel kostet dieser Bahnhof? Was
geschieht bei einem Ausfall der Liftanlagen?

12.Wie weit läge der jetzige Sondierstollen abseits von der neuen
Trasse?

 


13.Wie viel läge der Sondierstollen höher als die Neue Trasse und zwar
bei seinem Portal und bei seinem derzeitigen innersten Punkt?

14.Welche Sicherheiten gibt es für ein neues Projekt in Hinblick auf
eine Zustimmung des Landes NÖ aus Sicht des
Landschaftsschutzes?

15.Gibt es Verträge zwischen Bund und Land in Hinblick auf die

Zustimmung des Landes zu dem „neuen" Projekt und wie können die
Ergebnisse eingeklagt werden?

16.Wie ist der aktuelle Stand des Naturschutzverfahrens beim SBT?
(Auch wenn es ein Behördenverfahren einer Dritten Behörde ist
betrieben von einer AG ist, fällt die Antwort in den Wirkungsbereich
des Verkehrsministers, wenn er durch ein „neues" Projekt Einfluss
auf dieses laufende Verfahren nimmt.)

17.Läge die „neue" Trasse auch im Landschaftsschutzgebiet von NÖ?
(Auch wenn es ein Behördenverfahren einer Dritten Behörde und
betrieben von einer AG ist, fällt die Antwort in den Wirkungsbereich
des Verkehrsministers, wenn er durch ein „neues" Projekt Eingriff
auf dieses laufende Verfahren nimmt.)

18.Wie weit läge die „neue" Trasse seitwärts (bitte Himmelsrichtung
angeben) der bestehenden Trasse und wie viel läge sie jeweils tiefer?

a.     beim Tunnelportal in Gloggnitz

b.  bei Pettenbach-Küb (dort wo zuletzt die offenen Bauweise
geplant war)

c.     unter dem Payerbachgraben

d.     beim Hollensteingraben

e.   bei der steirisch-NÖ-Landesgrenze

f.     beim Wallersbach

g.     beim Bahnhof Mürzzuschlag

19.Gibt es seitens des Eigentümervertreters der ÖBB (im Vollzugs-
bereich des Verkehrsministes) einen Hauptversammlungsbeschluss
in Hinblick auf

a. eine Einstellung des derzeitigen Projektes,


b. einen Verzicht auf das weitere Betreiben der
ausständigen Bescheide sowie der damit
zusammenhängenden Rechte und Vorteile?

20.  Wenn der Vorstand der ÖBB-Holding (zu seiner persönlichen
Absicherung wiederum als Hauptversammlung der dafür
verantwortlichen ÖBB-Infrastruktur Bau AG) im Zuge einer
ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung der ÖBB-
Holding AG ein solches Ansinnen (Einstellung des derzeitigen Projektes
und/oder Verzicht auf das weitere Betreiben der ausständigen
Bescheide sowie der damit zusammenhängenden und darauf
aufbauenden Rechte und Vorteile) vorbrächte, würde der
Verkehrsminister als Hauptversammlungsorgan einer solchen
Vorgangsweise zustimmen?

a.         Falls ja, welche Sicherheiten in Hinblick auf die dann wirksam
werdende persönliche Amtshaftung könnte der
Verkehrsminister erbringen, da die „abzuschreibenden"
Projektkosten vermutlich sein Privatvermögen um ein Vielfaches
übersteigen würden?

b.           Falls nein: Ist sichergestellt, dass durch die nunmehr geteilte
ÖBB-Konzernstruktur nicht Organe der zweiten und dritten
Ebene gegen den Willen des Holding-Eigentümervertreters auf
das weitere Betreiben der ausständigen Bescheide sowie der
damit zusammenhängenden Rechte und Vorteile verzichten?

21.          Welche Auswirkungen hätte ein Verzicht auf die erlangten Bescheide
in Hinblick

a.   auf die bereits vom Verkehrsminister enteigneten Grundstücke?

b.   auf die bereits bezahlten Ersatzwasserverträge?

c.   auf die abgelösten Grundstücke?

d.   auf die abgelösten Servitute?

e.   auf die übrigen Verträge mit den Gebietskörperschaften?

f. auf die (durch Betreiben des Verkehrsministeriums) bereits
erhaltenen EU-TEN-Zuschüsse?

22.          Müssten bei einem „neuen" Projekt auch neue Ersatzwasserverträge
abgeschlossen werden?


23.     Ist Ihnen bewusst, dass ein ,,neues" Projekt auch einem neuen
(möglicherweise wesentlich) verschärften Naturschutzgesetz
unterworfen sein könnte, als es das derzeite Projekt ist, und dass
damit eine zusätzliche verkehrspolitische Abhängigkeit vom Land NÖ
entsteht?

24.   Wie hoch waren die Personalkosten für die an dem SBT-Projekt alt
beteiligten Bediensteten der ÖBB, der zuständigen Bundes-
ministerien, der Landesregierungen sowie sonstigen an der
Projektentwicklung beteiligten Dienststellen und wurden diese Kosten
in den Betrag von 93 Millionen
Euro eingerechnet?