2783/J XXII. GP
Eingelangt am 22.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Kosten des gestoppten Semmering-Basis-Tunnels
Nachdem die ÖBB das Projekt für den Semmering-Basis-Tunnel
zurückgezogen hat, soll es völlig neu projektiert und eingereicht werden.
Darauf
einigten sich die Landeshauptleute von Niederösterreich und der
Steiermark
sowie Bundeskanzler Schüssel und Verkehrsminister Gorbach
am
8.3.2005. Das alte Projekt sei „tot", resümierte Bundeskanzler Wolfgang
Schüssel,
ein neues werde geplant. Fest steht, dass das neue Bauvorhaben
teuer
wird. Ein neues Tunnelprojekt soll in jedem Fall zweiröhrig werden,
sodass
mit Kosten von 1,2 Milliarden Euro für das Semmering-Basis-
Tunnel-Projekt
neu zu rechnen ist.
Gleichzeitig wurden die bisher angefallenen Kosten von
Verkehrsminister
Gorbach
mit 93 Millionen Euro beziffert. Unklar blieb, ob diese Vorarbeiten
in
irgend einer Form verwertet werden können und ob der bereits
vorhandene
„Waltraud"-Stollen in irgend einer Form genutzt werden kann.
Klar ist auch, dass das neue Projekt noch gar nicht
vorliegt, ein solches
muss
erst erarbeitet werden (LH Erwin Pröll, „Der Standard" vom 9.3.2005).
Mit
den Planungen sei ganz von vorne zu beginnen, ausserdem warten auf
das
Projekt verschiedendste Verfahren inklusive Umweltverträglichkeits-
prüfung.
Hinsichtlich der bisher angefallenen frustrierten
Aufwendungen von 93
Millionen
Euro bleibt unklar, welche Kosten in dieser Summe bereits
inkludiert
sind und welche nicht dazugerechnet wurden.
Aus diesem Grunde richten die unterzeichneten Abgeordneten
an den
Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Wurde seitens der HL-AG oder der ÖBB-Infrastruktur
Bau AG beim
BMVIT um eine Verlängerung der Bauausführungsfrist
im
Zusammenhang mit der bereits vor 10
Jahren erteilten eisen-
bahnrechtlichen Bewilligung
angesucht, um die Rechtsvorteile des
bereits erteilten Bescheides nicht verfallen zu lassen?
a. Wenn
ja, wurde diese Verlängerung vom BMVIT gewährt und
auf wie lange?
b. Wenn
nein, warum wurde diese Verlängerung vom BMVIT bis
jetzt nicht gewährt?
2.
Welche Verfahrensschritte sind beim bestehenden Projekt
noch
ausständig
bis zur Betriebsbewilligung des Projektes durch den
Verkehrsminister?
3.
Welche Verfahrensschritte und Bescheide sind beim
angedachten
„neuen" Projekt (2-Röhrigkeit bis Langenwang) insgesamt noch
notwendig
bis zur Betriebsbewilligung des Projektes durch den
Verkehrsminister?
4.
Wie lange haben die vergleichbaren Verfahrensschritte beim
Wienerwaldtunnel gedauert von der Planungsübertragung des
Verkehrsministers
bis zum Baubeginn?
5.
Wie viele Mittel sind
a. von den ersten Vorarbeiten bei den ÖBB in den
achtziger
Jahren bis zur Planungsübertragung an
die HL-AG in das
Projekt geflossen (da die ÖBB damals
noch
Bundeshaushaltskapitel waren, betrifft
die Frage jedenfalls den
Vollzug des Verkehrsministeriums) und
b. vom Beginn der Planungsübertragung an die HL-AG
bis jetzt
geflossen (da die Genehmigung der
Finanzpläne immer
Angelegenheit der Verkehrsminister
waren, betrifft diese Frage
jedenfalls den Vollzug des
Verkehrsministers)?
6. Wie tief läge ein „Tunnelbahnhof" Mürzzuschlag ?
7. Welche Änderungen gäbe es zwischen dem Bahnhof
Gloggnitz und
dem Tunnelportal in Gloggnitz?
a. Falls es keine gäbe, warum wird dieser (außerhalb
des
Landschaftsschutzgebietes liegende) Teil nicht in Angriff
genommen?
b. Ist das bestehende Projekt auch Bestandteil der
Schwarzaregulierung und des
Hochwasserschutzes in
Gloggnitz?
8.
Um wie viel wäre zirka das „neue" Projekt gegenüber
dem jetzigen
Projekt
länger?
9.
Um wie viel wäre zirka das „neue" Projekt gegenüber
dem jetzigen
Projekt teurer (Vollzugsbereich in Hinblick auf den Rahmenplan und
die
Bundeshaftung)?
10. Um wie viel %
würde der Luftdruckwiderstand beim „neuen" Projekt
(2
eingleisige enge Röhren ) gegenüber dem alten Projekt (eine
zweigleisige weite
Röhre) pro Meter steigen (Vollzugsbereich in
Hinblick auf die notwendige Genehmigung
eines solchen Projektes
und auf die Kontrolle der Nutzung der
Strecke auch durch fremde
Bahnen)?
11 .Wie geschieht die Anbindung von
Mürzzuschlag (in Hinblick auf eine
Anpassung des GVP = direkter Vollzugsbereich
des Verkehrs-
ministers)
a. durch einen Tunnelbahnhof oder
b. durch Umwegverkehre über die alte Strecke bis zum
nächsten
Verknüpfungsbahnhof?
c. Im Falle a: Wie viele Gleise erhält dieser Bahnhof
neben den
Durchgangsgleisen? Wieviel kostet
dieser Bahnhof? Was
geschieht bei einem Ausfall der Liftanlagen?
12.Wie weit läge der
jetzige Sondierstollen abseits von der neuen
Trasse?
13.Wie viel läge der
Sondierstollen höher als die Neue Trasse und zwar
bei
seinem Portal und bei seinem derzeitigen innersten Punkt?
14.Welche
Sicherheiten gibt es für ein neues Projekt in Hinblick auf
eine
Zustimmung des Landes NÖ aus Sicht des
Landschaftsschutzes?
15.Gibt es Verträge zwischen Bund und Land in Hinblick auf die
Zustimmung des Landes zu dem „neuen" Projekt und wie
können die
Ergebnisse
eingeklagt werden?
16.Wie ist der
aktuelle Stand des Naturschutzverfahrens beim SBT?
(Auch wenn es ein Behördenverfahren einer Dritten Behörde ist
betrieben
von einer AG ist, fällt die Antwort in den Wirkungsbereich
des
Verkehrsministers, wenn er durch ein „neues" Projekt Einfluss
auf
dieses laufende Verfahren nimmt.)
17.Läge die
„neue" Trasse auch im Landschaftsschutzgebiet von NÖ?
(Auch
wenn es ein Behördenverfahren einer Dritten Behörde und
betrieben
von einer AG ist, fällt die Antwort in den Wirkungsbereich
des
Verkehrsministers, wenn er durch ein „neues" Projekt Eingriff
auf
dieses laufende Verfahren nimmt.)
18.Wie weit läge die
„neue" Trasse seitwärts (bitte Himmelsrichtung
angeben) der bestehenden Trasse und wie viel läge sie jeweils tiefer?
a. beim Tunnelportal in Gloggnitz
b. bei
Pettenbach-Küb (dort wo zuletzt die offenen Bauweise
geplant war)
c. unter dem Payerbachgraben
d. beim Hollensteingraben
e. bei der steirisch-NÖ-Landesgrenze
f. beim Wallersbach
g. beim Bahnhof Mürzzuschlag
19.Gibt es seitens
des Eigentümervertreters der ÖBB (im Vollzugs-
bereich
des Verkehrsministes) einen Hauptversammlungsbeschluss
in
Hinblick auf
a. eine Einstellung des derzeitigen Projektes,
b. einen Verzicht auf
das weitere Betreiben der
ausständigen
Bescheide sowie der damit
zusammenhängenden
Rechte und Vorteile?
20. Wenn der Vorstand der ÖBB-Holding (zu seiner
persönlichen
Absicherung wiederum als
Hauptversammlung der dafür
verantwortlichen ÖBB-Infrastruktur
Bau AG) im Zuge einer
ordentlichen oder außerordentlichen
Hauptversammlung der ÖBB-
Holding AG ein solches Ansinnen
(Einstellung des derzeitigen Projektes
und/oder Verzicht auf das weitere
Betreiben der ausständigen
Bescheide sowie der damit zusammenhängenden und darauf
aufbauenden Rechte und Vorteile)
vorbrächte, würde der
Verkehrsminister als
Hauptversammlungsorgan einer solchen
Vorgangsweise zustimmen?
a. Falls ja, welche Sicherheiten in Hinblick auf die
dann wirksam
werdende persönliche Amtshaftung
könnte der
Verkehrsminister erbringen, da die „abzuschreibenden"
Projektkosten vermutlich sein
Privatvermögen um ein Vielfaches
übersteigen würden?
b. Falls nein:
Ist sichergestellt, dass durch die nunmehr geteilte
ÖBB-Konzernstruktur
nicht Organe der zweiten und dritten
Ebene
gegen den Willen des Holding-Eigentümervertreters auf
das
weitere Betreiben der ausständigen Bescheide sowie der
damit zusammenhängenden Rechte und Vorteile verzichten?
21. Welche Auswirkungen hätte ein Verzicht auf die
erlangten Bescheide
in Hinblick
a. auf die bereits vom Verkehrsminister enteigneten Grundstücke?
b. auf die bereits bezahlten Ersatzwasserverträge?
c. auf die abgelösten Grundstücke?
d. auf die abgelösten Servitute?
e. auf die übrigen Verträge mit den Gebietskörperschaften?
f. auf die (durch Betreiben des Verkehrsministeriums)
bereits
erhaltenen EU-TEN-Zuschüsse?
22. Müssten bei einem „neuen" Projekt auch neue
Ersatzwasserverträge
abgeschlossen werden?
23. Ist Ihnen bewusst, dass ein ,,neues" Projekt
auch einem neuen
(möglicherweise wesentlich)
verschärften Naturschutzgesetz
unterworfen sein könnte, als es das
derzeite Projekt ist, und dass
damit eine zusätzliche
verkehrspolitische Abhängigkeit vom Land NÖ
entsteht?
24. Wie hoch waren die Personalkosten für die an dem
SBT-Projekt alt
beteiligten Bediensteten der ÖBB, der zuständigen Bundes-
ministerien, der Landesregierungen
sowie sonstigen an der
Projektentwicklung beteiligten
Dienststellen und wurden diese Kosten
in den Betrag von 93 Millionen Euro eingerechnet?