2804/J XXII. GP
Eingelangt am 30.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Cap, Doris Bures, Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Ministerbüros und Beraterverträge als „Jobmaschinen“
Bereits im Jahr 2001 brachte der Ständige Unterausschuss des
Rechnungshofausschusses
ein Sittenbild hinsichtlich der Privilegien, der
Misswirtschaft,
der politischen Willkür und der Verschwendung von
Steuermittel
in den schwarz/blauen Ministerbüros zu tage.
Nachfolgende Kritikpunkte wurden vom Unterausschuss festgestellt:
•
die Gewährung von Gehältern für MitarbeiterInnen der
Ministerbüros
in Höhe von bis zu 15.000 €;
•
die Entsendung von MitarbeiterInnen der Ministerbüros in bis zu 8
Aufsichtsräte;
•
der Abschluss von Arbeitsleihverträgen zum Schaden der Republik
Österreich
und zur Umgehung von Gesetzen;
•
Verstöße gegen die Budgetwahrheit durch Budgetierung der
Refundierungskosten
für Arbeitsleihverträge als Sachaufwand;
•
die Verschleierung der tatsächlichen Höhe dieser Refundierungen
vor dem
Nationalrat;
•
die zur Verfügungstellung von Dienstautos samt Chauffeur für
MitarbeiterInnen
der Ministerbüros;
•
ein dilettantisches Personalmanagement zum Schaden der Republik
Österreich;
•
keine Transparenz bei Personalentscheidungen durch fehlende
Dokumentation;
•
aufgeblähte Ministerbüros (zum Teil um die 20 Referenten) und
•
die politische Willkür bei Personalentscheidungen.
Seit dem Ende der Erhebungen des Ständigen Unterausschusses betreffend
die
Gebarung der Ressorts in den Ministerbüros sind mittlerweile mehr als 3
Jahre
vergangen. Trotz der erheblichen Kritik des Rechnungshofes hat sich
die Situation in den Ministerbüros nicht geändert.
So sind nun mehr im Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen
und Konsumentenschutz 38 Personen in den Büros von BM
Haubner
und Staatssekretär Dolinschek beschäftigt. Zu einer extremen
Vermehrung von Ministersekretären führte auch der Umstand, dass
Vizekanzler
Gorbach sowohl ein Büro als Verkehrsminister als auch ein
Büro als Vizekanzler unterhält. Auch die Büros der ÖVP-Minister haben
ähnliche
Dimensionen wie im Jahre 2001, so dass davon ausgegangen
werden muss, dass die Kritik des Rechnungshofes an den Ministerbüros
unberücksichtigt blieb.
Auffällig in den letzten Wochen ist auch die hohe Fluktuation von
Ministersekretären
in diverse andere Funktionen. So betraute
Finanzminister
Grasser einen seiner engsten Mitarbeiter mit der Leitung der
Monopolverwaltung
GmbH und Minister Gorbach besetzte mit einem
Mitarbeiter
seines Büro die Geschäftsführung der Schieneninfrastruktur-
Finanzierungs-Dienstleistungs
GmbH (SCHIDL).
Eine Auswertung der Anfragebeantwortungen von Bundeskanzler Schüssel
und Vizekanzler Gorbach ergibt interessante Details über die
Finanzgebarung
im Bereich der direkten Mitarbeiter des Vizekanzlers. So
beschäftigt
BM Gorbach in seinem Kabinett am Minoritenplatz insgesamt 13
Mitarbeiter,
7 bezahlt BM Gorbach aus dem Etat des Infrastruktur-
ministeriums, 6 erhält er auf Grund einer Verwaltungsvereinbarung von
seinem
Regierungskollegen Bundeskanzler Schüssel gesponsert. Alleine für
das
Ministerbüro des Vizekanzlers entstanden seit 21. Oktober 2003
Gesamtausgaben in Höhe von 840.659,85 €. Gleichzeitig ist aber zu
bedenken,
dass Gorbach auch ein Kabinett in ähnlich hoher Personenanzahl
als Verkehrsminister
beschäftigt.
Neben diesen extrem hohen Kosten - bedingt durch Personalaufblähungen
in den Ministerbüros - werden externe Berater in einem nie gekannten
Ausmaß
bezahlt. Dies obwohl der Rechnungshof im Rahmen der Prüfung
von
Auftragsvergaben und Beratungsleistungen in den Bundesministerien
klare
Regeln sowohl für die Voraussetzungen der Beauftragung von externen
Beratern
als auch für die Vergabe von PR-Dienstleistungen erstellte.
Der
Rechnungshofpräsident regte in der Rechnungshofausschusssitzung am
16.2.2005
die Umsetzung dieser vom Rechnungshof erarbeiteten
Voraussetzung für die Vergabe von entsprechenden Dienstleistungsauf-
trägen
durch die Bundesregierung an. Seitens der Sozialdemokratischen
Fraktion wurde diesbezüglich ein Entschließungsantrag im Zuge der
Plenardebatte
über den Rechnungshofbericht eingebracht und von den
Regierungsfraktionen
abgelehnt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte
Mitglied der Bundesregierung nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 1.1.2003 bis
zum
Einlangen dieser Anfrage im Ministerbüro bzw. im Büro eines
etwaig
eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und auf welcher
Grundlage
(Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz,
Sondervertrag
gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz)
basierte jeweils dieses Dienst-
verhältnis?
2.
Sollten die unter Punkt 1. beauskunfteten Dienstverhältnisse bereits
beendet sein, wird angefragt, zu welchen Zeitpunkten und mit
welcher
rechtlichen Begründung diese Dienstverhältnisse, geordnet
nach
namentlich bezeichneten Dienstnehmern, aufgelöst wurden und
welche
Kosten (Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung
bzw.
-abfindung, freiwillige Abfertigung, Pönale, etc.) mit der
Beendigung dieses Dienstvertrages, geordnet nach namentlich
bezeichneten
Dienstnehmern, verbunden waren?
3.
Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt 1.
ange-
fragten
Personen die Ermittlung des Gehaltsanspruches und wie hoch
ist
dieser, ausgewiesen je namentlich bezeichneten Dienstnehmer, pro
Kalenderjahr
inklusive Sonderzahlungen und Überstunden-
pauschale?
4.
Welche, der unter Punkt 1. genannten Personen erhält keine
Überstundenpauschale
und wie hoch ist jeweils die bisherige
durchschnittliche
monatliche Überstundenleistung, geordnet nach
namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
5.
Mit welchen Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büro eines
etwaig
eingerichteten Staatssekretärs wurden seit 1.1.2003 bis zum
Einlangen
dieser Anfrage Sonderverträge gemäß § 36 Vertrags-
bedienstetengesetz
abgeschlossen und in welcher Höhe übersteigen
die darin
vereinbarten Gehälter das Gehaltsschema des Vertrags-
bedienstetengesetzes,
jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten
Dienstnehmern?
6.
Über welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines
etwaig
eingerichteten Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge
abgeschlossen und welche Vertragsinhalte wurden mit welchen
Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen vereinbart, jeweils geordnet
nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter Beifügung des
verleihenden
Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens?
(Die Frage sollte nach folgendem Schema beantwortet werden:
Leiharbeitgeber,
Leiharbeitnehmer, Vertragszeitraum, Gehalt,
Wertanpassung,
Kündigungsmöglichkeit, Remunerationen,
Belohnungen, Umsatzsteuerpflicht des Arbeitskräfteüberlassers,
Abrechnungsmodalitäten
von Reisekosten und Überstunden,
Pensionsvorsorge,
Einhaltung der Dienstpflichten, Amtsver-
schwiegenheit,
Abdingung des Weisungsrechtes des Leiharbeitgebers
sowie Konventionalstrafe; die Beantwortung kann auch durch Beilage
der
entsprechenden Leiharbeitsverträge in Kopie substituiert werden.)
7.
Welche Dienstverhältnisse wurden von den unter Punkt 6.
angefragten
Personen vor Abschluss des gegenständlichen
Überlassungsvertrages,
geordnet nach namentlich bezeichneten
Personen und unter Beifügung des jeweiligen Dienstgebers,
ausgeübt?
Von wem wurde, jeweils geordnet nach namentlich
bezeichneten,
überlassenen Arbeitskräften, der entsprechende
Arbeitsleihvertrag
formuliert?
8.
An welche Unternehmen bzw. Vereine, die nunmehr als Arbeits-
kräfteüberlasser
in einem Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen,
wurden
Förderungen bzw. Werkverträge des Ministeriums vergeben
und wenn
ja, in welcher Höhe erfolgte eine entsprechende Zahlung,
jeweils
geordnet nach Förderungsempfänger und Budgetjahr?
9.
Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig
eingerichteten
Staatssekretärs sind mit Führungsfunktionen in
anderen
Organisationseinheiten betraut, um welche Organisations-
einheit
handelt es sich jeweils, und in welchem Ausmaß wird diese
Führungsfunktion
wahrgenommen?
10.
Wie werden zeitliche Mehrleistungen der Mitarbeiter des Minister-
büros
bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs
finanziell abgerechnet, aufgelistet nach namentlich bezeichneten
Dienstnehmern?
11.
In welcher Höhe wurde die bisher geleistete, durchschnittliche
monatliche
Mehrdienstleistung der einzelnen Mitarbeiter des
Ministerbüros
bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs,
geordnet nach namentlich bezeichneten
Dienstnehmern,
abgegolten?
12.
An welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig
eingerichteten
Staatssekretärs wurden seit 1.1.2003 bis zum
Einlangen
dieser Anfrage Belohnungen bzw. Prämien ausbezahlt und
in
welcher Höhe belaufen sich diese Zahlungen, geordnet nach
namentlich
bezeichneten Dienstnehmern und Budgetjahr?
13.
Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig
eingerichteten
Staatssekretärs üben Nebentätigkeiten bzw. -
beschäftigungen
und/oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen aus
und
welche Einkünfte beziehen sie aus diesen, jeweils geordnet nach
namentlich
bezeichneten Dienstnehmern?
14.
Welche Sektionsleiter bzw. welcher Generalsekretär, geordnet nach
Namen,
wurden seit 1.1.2003 bis zum Einlangen dieser Anfrage
bestellt
und wurden diese Dienstverhältnisse gemäß dem
Ausschreibungsgesetz
in der geltenden Fassung vergeben?
15.
Welche Personen, geordnet nach Namen, sind seit 1.1.2003 bis zum
Einlangen
dieser Anfrage Mitglieder der Begutachtungskommission
gemäß §
7 Ausschreibungsgesetz 1989?
16.
Wie wurden die unter Punkt 14. beauskunfteten, tatsächlich
betrauten,
Bewerber von dieser Begutachtungskommission beurteilt?
17.
Welche der unter Punkt 14. beauskunfteten Personen bekleiden bzw.
bekleideten
auch eine Funktion im Ministerbüro bzw. dem Büro eines
etwaig
eingerichteten Staatssekretärs?
18.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die zeitlichen
Mehrleistungen
der unter
Punkt 14. angefragten Personen, geordnet nach namentlich
bezeichneten
Dienstnehmern unter Beifügung der entsprechenden
gesetzlichen
Bestimmungen, abgegolten?
19.
In welcher Höhe wurden bisher an die unter Punkt 14. beaus-
kunfteten
Personen, geordnet nach Namen, Belohnungen bzw.
Prämien vergeben?
20.
Welche entgeltlichen Nebentätigkeiten bzw. -beschäftigungen
und/oder
Aufsichtsratsmandate werden von den unter Punkt 14.
beauskunfteten
Personen, geordnet nach Namen, ausgeübt und in
welcher
Höhe wurde hiefür Einkommen durch diese Personen
bezogen?
21.
Wie lauten die Namen der in entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen
entsandten
Mitarbeiter, die weder Sektionsleiter noch Mitarbeiter im
Ministerbüro
sind?
22.
Wie hoch sind die Einkünfte aus dieser Tätigkeit, geordnet nach
namentlich
bezeichneten Dienstnehmern?
23.
Welche Personen (sowohl Mitarbeiter des Ministerbüros als auch
sämtliche
Bedienstete des Ressorts) leisten mehr als 240 Über-
stunden
pro Jahr, geordnet nach Namen unter Beifügung der
jährlichen Überstundenleistung?
24.
Welche Mitarbeiter, geordnet nach Namen, wurden an EU-Ein-
richtungen
abgestellt, auf welcher rechtlichen Grundlage basiert
dieses Dienstverhältnis und wie hoch ist die Besoldung dieser
Personen,
jeweils bezogen auf den namentlich bezeichneten
Mitarbeiter?
25.
Werden Personen außerhalb des Ministerbüros aufgrund von
Arbeitsleihverträgen
beschäftigt und wenn ja, wie lauten deren
Namen und
von welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen
werden diese Personen verliehen?
26.
Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten aus den
Leiharbeitsverträgen
der unter Punkt 25. beauskunfteten Leih-
arbeitnehmer, geordnet nach Namen?
27.
Wie viele Personen (gegliedert nach dem Geschlecht) wurden in Ihrem
Ressort
(Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen) seit 1.1.2003
bis zum
Einlangen dieser Anfrage in ein öffentlich rechtliches Dienst-
verhältnis
übernommen und wie wurde dies im Einzelfall begründet?
28.
Wie viele Personen (gegliedert nach dem Geschlecht) wurden in Ihrem
Ressort
(Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen) seit 1.1.2003
bis zum
Einlangen dieser Anfrage definitiv gestellt?
29.
Wie viele
Personen (gegliedert nach dem Geschlecht) waren im
Bereich Ihres Ressorts (gegliedert nach
Zentralstellen und
nachgeordneten Dienststellen) zum Zeitpunkt der Einbringung dieser
Anfrage
in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, wobei
Personen,
die seit dem 4. Februar 2000 an ausgegliederte
Unternehmen dienstzugeteilt wurden, einzurechnen sind?
30.
Wie viele
Beamte (gegliedert nach dem Geschlecht) sind zum
Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage an
ausgegliederte
Unternehmen im Bereich Ihres Ressorts
dienstzugeteilt?
31.
Von welchen externen Beratern wurden bzw. werden seit 1.1.2004 bis
zum Einlangen dieser Anfrage Modelle hinsichtlich einer Struktur-
reform Ihres Ministeriums entwickelt?
32.
Worin besteht der exakte Inhalt dieser Beraterverträge mit den unter
31.
beauskunfteten Unternehmen?
33.
Von welcher Zentralstelle wurden die unter 31. beauskunfteten
Beraterverträge
abgeschlossen und von welcher Zentralstelle wurden
bzw.
werden diese Leistungen bezahlt?
34.
Worin liegen generell die Gründe für eine Organisationsreform in
Ihrem
Ministerium und wie lauten die Vorschläge der von Ihnen
beauftragten
Berater?
35.
Wann ist ein entsprechender Abschluss des Reorganisationsprozesses
zu
erwarten?
36.
Sind weitere Vertragsabschlüsse über Beratungsdienstleistungen
betreffend
die Reorganisation Ihres Ressorts geplant?
37.
Wie hoch sind die bisher angelaufenen Kosten für externe Berater
(Kapitalgesellschaften
und Einzelpersonen) seit 4.2.2000, die sich mit
der
Reorganisation Ihres Ressorts befasst haben bzw. befassen,
unabhängig
von der auszahlenden Stelle?
38.
Haben Sie vor Beauftragung von externen Beratern für Struktur-
problemstellungen
deren Kenntnisse auf diesem Gebiet im
internationalen Umfeld geprüft und welche Ergebnisse zeigten diese
Erhebungen?
39.
Mit welchen Beratungsunternehmen wurde seit 1.1.2004 bis zum
Einlangen
dieser Anfrage Dienstleistungsverträge außerhalb der
Strukturreform
abgeschlossen und wie hoch waren die Kosten für
diese Beratungsaufträge, geordnet nach beauftragten Unternehmen?
40.
Welchen Unternehmensberatern bzw. sonstigen externen Beratern
wurden
durch Unternehmen, an denen Ihr Ressort mit mindestens
50 % des
Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder das
durch
andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder
organisatorische
Maßnahmen von Ihrem Ressort beherrscht wird,
Aufträge
erteilt und welche Kosten zogen diese Beraterverträge nach
sich,
geordnet nach auftraggebendem Unternehmen?
41.
Wurden externe Berater von Unternehmen, die der Kontrolle gem.
§ 52 Abs. 2 B-VG unterliegen, bezahlt welche aber Dienstleistungen
für die
Zentralstelle erbracht haben und wenn ja, um welchen Vertrag
handelt
es sich und von welchem Unternehmen wurden die Kosten
getragen?
42.
Wie hoch sind die Gesamtkosten für externe Berater bzw. Beratungs-
unternehmen
für die Budgetjahre 2004, 2005 und in welcher Höhe
wurden entsprechende Kosten für das Budgetjahr 2006 veranschlagt?
43.
Welche organisatorischen Veränderungen wurden seit 1.1.2004
innerhalb der Struktur Ihres Ressorts getroffen, wie viele Planstellen
wurden
dadurch eingespart, wie viele Planstellen sollen bis zum Ende
der Legislaturperiode im Bereich Ihres Ressorts eingespart werden
und
welche ehemaligen Mitarbeiter des Ministerbüros wurden in die
Organisation
des Ministeriums integriert bzw. in öffentliche
Unternehmen
übernommen?
44.
In welcher Höhe wurden durch Sie Aufträge für Werbekampagnen
und
Schaltungen von Inseraten für Werbezwecke seit 1.1.2004
veranlasst, geordnet nach beauftragtem Unternehmen?