2812/J XXII. GP
Eingelangt am 31.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten
Christian Puswald, Melitta Trunk, Christine Muttonen, Walter Posch
an die Justizministerin Karin Miklautsch
betreffend Gerichtsschließungen in Kärnten
Schon seit über zwei Jahren halten sich
in Kärnten hartnäckig Gerüchte, wonach
sieben
Gerichtsstandorte (Ferlach, St. Veit, Feldkirchen, Hermagor, Bleiburg,
Eisenkappel
und Wolfsberg) aus Einsparungsgründen geschlossen werden sollten. Ein
internes
Konzept aus dem Justizministerium (Präsidialsektion) mit dem vielsagenden
Titel „Kostenberechnung zur Gerichtsorganisation neu" bestätigt nun
diese Gerüchte.
Laut
den Ausführungen in diesem Papier, stehen die oben genannten
Gerichtsstandorte
unmittelbar vor dem Aus.
Wenig überraschend werden die jüngst
publik gewordenen Schließungspläne vom
Justizministerium
in den letzten Wochen heftigst dementiert. Diese
„Verzweiflungsdementis"
wecken allerdings böse Erinnerungen. Und zwar an die
vollmundigen Versprechungen von Bildungsministerin Gehrer und dem damaligen
Innenminister Strasser keinesfalls Studiengebühren einheben bzw. keinesfalls
Gendarmerieposten
schließen zu wollen. Denn bereits kurze Zeit nach den
„Scheindementis" wurden die Studiengebühren eingeführt bzw. die ersten
Gendarmerieposten
geschlossen.
Vieles deutet leider
darauf hin, dass bei den geplanten Schließungen von
Gerichtsstandorten wieder eine ähnliche „Schmierenkomödie" wie bei den
Studiengebühren
oder den Gendarmeriepostenschließungen inszeniert wird. Die
Bevölkerung in Kärnten ist durch das Auftauchen des „Geheimpapiers" aus
dem
Justizministerium
jedenfalls zutiefst verunsichert, denn das Zusperren der eingangs
erwähnten Gerichtsstandorte wäre nicht nur ein schwerer Schlag für den
ländlichen
Raum
in Kärnten, sondern auch eine massive Schlechterstellung der Kärntner
Bevölkerung
in Sachen Zugangsmöglichkeit zu den rechtstaatlichen Institutionen. Um
endlich
Klarheit in dieses Verwirrspiel rund um die im Raum stehenden
Gerichtsschließungen
in Kärnten zu bringen, stellen die unterfertigenden
Abgeordneten
nachfolgende
Anfrage
1.
Auf
wessen Weisung bzw. Wunsch
hin wurde das Arbeitspapier
der
Präsidialsektion im Bundesministerium für Justiz mit dem Titel
„Kostenberechnung
zur Gerichtsorganisation neu" erstellt?
2.
Wann
wird die in diesem Papier erarbeitete Strukturreform der
österreichischen
Gerichtsbarkeit umgesetzt?
3.
Sind sie der Meinung, dass die im Justizressort
notwendigen Einsparungen
auch
ohne die Schließung von Gerichtsstandorten in Österreich erreicht
werden
können?
4.
Wenn ja, warum haben ihre Beamten dann ein Papier
erstellt, das die
Schließung
von zahlreichen Gerichtsstandorten in Österreich vorsieht?
5.
Wenn
nein, welche Gerichtsstandorte in Österreich fallen binnen der nächsten
24 Monate ihren Einsparungsplänen zum Opfer?
6.
Laut dem Geheimpapier aus ihrem Ressort, werden in Kärnten
demnächst
sieben
Gerichtsstandorte (St. Veit, Feldkirchen, Ferlach, Hermagor, Bleiburg,
Eisenkappel
und Wolfsberg) geschlossen. Gibt es dafür bereits einen Zeitplan?
7.
Wenn
nein, warum nicht?
8.
Wenn ja, wie sieht dieser Zeitplan aus?
9.
Können sie für die sieben - in Frage 6 - erwähnten
Gerichtsstandorte in
Kärnten
eine Bestandsgarantie für die nächsten fünf Jahre abgeben?
10. Wenn nein, warum nicht?