2820/J XXII. GP
Eingelangt am 01.04.2005
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Anfrage
der Abgeordneten Wimmer
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend flächendeckender Rechtszugang der Bevölkerung im ländlichen Raum -
Schließung Bezirksgericht Bad Ischl
Nach
ihren jüngst bekannt gewordenen Plänen zu einer umfassenden Neuordnung der
Gerichtsorganisation soll es in Zukunft nur
mehr ein Gericht je politischem Bezirk geben. Das
Salzkammergut verfügt mit den Bezirksgerichten Gmunden und Bad Ischl
über zwei
Justizstandorte. Im Zuge der Standortbereinigung soll nach ihren Plänen das BG
Bad Ischl
geschlossen werden und Gmunden der alleinige Standort für die gesamte
Großregion
Salzkammergut sein.
Insbesondere die Bevölkerung des Inneren Salzkammergutes
würde durch die Schließung des
Gerichtsstandortes
Bad Ischl einen wesentlichen Bestandteil ihrer Infrastruktur an
öffentlichen Einrichtungen verlieren.
Schon jetzt ist das BG Bad Ischl mit 2 Richtern
unterbesetzt, bestünde doch aktuell aufgrund
des anfallenden Aufwands
bereits der Bedarf nach zumindest 2 1/2 Richterstellen.
Gerade
das Innere Salzkammergut ist durch zahlreiche Zusperr- und
Rationalisierungsmassnahmen - Postämter,
Gendarmerie, Gesundheitsversorgung - schon in
der Vergangenheit negativ betroffen gewesen. Die geplante Reduktion auf
einen
Gerichtsstandort im Bezirk Gmunden würde eine deutliche Verschlechterung des
Rechtszuganges für die betroffene Bevölkerung bedeuten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Stimmt es, dass im Zuge der Neuordnung der
Gerichtsorganisation nur mehr ein Gericht
je
politischem Bezirk vorgesehen ist?
2.
Soll
das BG Bad Ischl im Rahmen der Standortbereinigung geschlossen werden?
3.
Ist der Bevölkerung im Inneren Salzkammergut zuzumuten,
nach der Schließung des G
Bad Ischl den
alleinigen Gerichtsstandort Gmunden in Anspruch zu nehmen?
4.
Werden die betroffenen Mitarbeiterinnen im Fall einer
Schließung zur Gänze vom
Standort Gmunden
übernommen?
5.
In welchem Zeitraum sollen die geplanten
Umstrukturierungsmaßnahmen realisiert
werden?
6.
Werden die betroffenen Gemeinden und deren Bevölkerung
in ihre
Entscheidungsfindung
eingebunden werden?