2820/J XXII. GP

Eingelangt am 01.04.2005
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wimmer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend flächendeckender Rechtszugang der Bevölkerung im ländlichen Raum -

Schließung Bezirksgericht Bad Ischl

Nach ihren jüngst bekannt gewordenen Plänen zu einer umfassenden Neuordnung der
Gerichtsorganisation soll es in Zukunft nur mehr ein Gericht je politischem Bezirk geben. Das
Salzkammergut verfügt mit den Bezirksgerichten Gmunden und Bad Ischl über zwei
Justizstandorte. Im Zuge der Standortbereinigung soll nach ihren Plänen das BG Bad Ischl
geschlossen werden und Gmunden der alleinige Standort für die gesamte Großregion
Salzkammergut sein.

Insbesondere die Bevölkerung des Inneren Salzkammergutes würde durch die Schließung des
Gerichtsstandortes Bad Ischl einen wesentlichen Bestandteil ihrer Infrastruktur an
öffentlichen Einrichtungen verlieren.

Schon jetzt ist das BG Bad Ischl mit 2 Richtern unterbesetzt, bestünde doch aktuell aufgrund
des anfallenden Aufwands bereits der Bedarf nach zumindest 2 1/2 Richterstellen.

Gerade das Innere Salzkammergut ist durch zahlreiche Zusperr- und
Rationalisierungsmassnahmen - Postämter, Gendarmerie, Gesundheitsversorgung - schon in
der Vergangenheit negativ betroffen gewesen. Die geplante Reduktion auf einen
Gerichtsstandort im Bezirk Gmunden würde eine deutliche Verschlechterung des
Rechtszuganges für die betroffene Bevölkerung bedeuten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende


Anfrage:

1.                           Stimmt es, dass im Zuge der Neuordnung der Gerichtsorganisation nur mehr ein Gericht
je politischem Bezirk vorgesehen ist?

2.                           Soll das BG Bad Ischl im Rahmen der Standortbereinigung geschlossen werden?

3.                           Ist der Bevölkerung im Inneren Salzkammergut zuzumuten, nach der Schließung des G
Bad Ischl den alleinigen Gerichtsstandort Gmunden in Anspruch zu nehmen?

4.             Werden die betroffenen Mitarbeiterinnen im Fall einer Schließung zur Gänze vom
Standort Gmunden übernommen?

5.                           In welchem Zeitraum sollen die geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen realisiert
werden?

6.                           Werden die betroffenen Gemeinden und deren Bevölkerung in ihre
Entscheidungsfindung eingebunden werden?