2821/J XXII. GP

Eingelangt am 01.04.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Vermietung der Flaktürme im Bundesgarten Wien-Augarten

 

 

 

 

 

 

Der im Besitz der Republik Österreich stehende und von der Burghauptmannschaft verwaltete Augarten gehört zu den bedeutendsten Grünanlagen Österreichs.

 

Die Republik Österreich ist auch Eigentümerin der meisten im Park befindlichen Objekte, namentlich der beiden Flaktürme. Diese stehen mit Bescheid vom 05.04.200 GZ 39.086/2/200 unter Denkmalschutz und befinden sich in einem Parkschutzgebiet.

 

Die Gartenanlage selbst steht hinsichtlich der Gestaltung seit 2000 ebenfalls unter Denkmalschutz.

 

Aus den im Grundbuch festgelegten Dienstbarkeiten der AnrainerInnen geht schlüssig hervor, dass eine gewerbliche oder industrielle Nutzung des Areals unerwünscht ist.

 

Um die schlummernden Potentiale des Parks zur vollen Entfaltung zu bringen, wurde im Juni 2002 das EU-Projekt „Kultur.Park.Augarten“ gestartet. Dieses Projekt zielt darauf ab, ein Koordinationsbüro für den Augarten zu etablieren und in Kooperation mit den (Kultur-)Institutionen ein innovatives Parkmanagement aufzubauen und sowie gemeinsame Maßnahmen in den Bereichen Kultur, Gartengestaltung, Infrastruktur, Spielplätze und Freizeitnutzung aufzubauen bzw. zu realisieren.

 

Die kulturelle und historische Bedeutung des Augartens steht somit außer Frage. Um die wirtschaftliche und touristische Bedeutung des Augartens in seiner jetzigen Form zu verdeutlichen, seien an dieser Stelle daher nur drei der bekanntesten Kulturinstitutionen im Park - Wiener Sängerknaben, Porzellanmanufaktur und Film-Archiv - aufgeführt.

 

Seit März 2002 sind die beiden Flak-Türme - also sowohl der Gefechts- als auch der Leitturm - an die Firma DCV - Planungs- und Errichtungs-GmbH. vermietet. Die Einrichtung von Hochsicherheitsdatenlagern in den Türmen ist vorgesehen.

 

Bereits die ersten Ankündigungen des Vorhabens wurden von den ParknutzerInnen und AnrainerInnen mit großer Sorge um den Park aufgenommen. In der Bevölkerung entstand der Eindruck, dass es sich bei dem geplantem Projekt um ein Industrieprojekt handelt, dessen Betrieb nachhaltig den Park beeinträchtigen würde.

 

Bei Vorstellungen des Projekts durch die Betreiberin wurden diese Befürchtungen mehr bestätigt als zerstreut. Das vorgestellte Projekt bestand im wesentlichen aus Nebenräumen, wie dem Aufbau von mehreren Büroetagen, einem Anbau für Lift und Haustechnik, einem Parkhaus und einem unterirdischem Zufahrtstunnel. Zu erwartende Emissionen wie Schall, Abgase und Wärme wurden geleugnet. Zusätzlich wurde behauptet, dass im Betrieb mit keinerlei zusätzlichem Verkehr im Parkbereich zu rechnen sei, was der Erfahrung mit anderen Datenlagern widerspricht.

 

Besonders große Sorge bereitet die Tatsache, dass es sich bei der DCV nicht um eine Betreiber- sondern um eine Planungs- und Errichtungs-GmbH handelt, die schon ihrer Geschäftsform nach nur in beschränktem Umfang für Schäden haftet. Es besteht die berechtigte Sorge, dass die Betreiberin weder in der Lage ist, den Umbau zu bewerkstelligen noch für einen späteren Betrieb garantieren kann.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

A. Zum Mietvertrag:

1.             Für welchen Zeitraum wurde der Mietvertrag abgeschlossen?

2.             Welchen wirtschaftlichen Gewinn hat die Republik aus der Vermietung. Während der Bauphase? Im Vollbetrieb?

3.             Wer trägt die Kosten für Sanierung und Erhaltung der Gebäude während der Dauer des aufrechten Mietvertrags?

4.             Wer trägt die Kosten für die Entsorgung von Schutt und Taubenkot aus den Flaktürmen?

5.             Wurden für die Bauphase Zusagen bezüglich Nutzung von Parkfläche für die notwendige Baustelleneinrichtung gemacht?

6.             Wenn der Mietvertrag zwischen der Bundesimmobilienverwaltung und der DCV abgeschlossen wurde ergeben sich Fragen, ob diese berechtigt war Zusagen bezüglich Nutzung (Tank, Kühlung, Zufahrt, Tunnel ...) des Parks zu machen, da dieser dem Landwirtschaftsministerium untersteht.

7.             Wurde die Bewilligung von Auf- und Umbauten durch das Bundesdenkmalamt zugesagt? Wenn ja, welche Zusagen wurden gemacht?

8.             Liegt bei den für den Denkmalschutz zuständigen Stellen aktuelle ein Antrag bezüglich der Flaktürme im Augarten auf bzw. ist 2004 ein solcher aufgelegen?

9.             Wurden seitens der Vermieterin im Mietvertrag der Mieterin wie auch immer geartete Rechte eingeräumt, z.B. Zufahrt?

10.        Wurden Abschlagszahlungen für den Fall vereinbart, dass Bewilligungen nicht erteilt werden. Wenn ja, in welcher Höhe?

11.        Sollte keine Betreiberfirma für das Datenlager gefunden werden, wie ist die weitere Vorgehensweise? Welche alternative Nutzung der Flaktürme ist/wurde angedacht?

12.        Wurde die Bewilligung eines Parkhauses im Parkschutzgebiet zugesagt

 

 

B. Zur Bonität der Betreiberin:

13.        Da die Betreiberfirma kaum über Eigenkapital verfügt: wie wurde fest/sichergestellt, ob die Betreiberfirma über ausreichende Mittel zur Entwicklung des Projekts verfügt?

14.        War bei Vertragsabschluss bekannt, dass gerichtliche Untersuchungen wegen fahrlässiger Krida gegen die Geschäftsführung der DCV laufen?

15.        Da der Vertrag nach übereinstimmender Aussage von Burghauptmannschaft und DCV mindestens einmal verlängert wurde, wurde diese Tatsache bei Verlängerung des Mietvertrags entsprechend berücksichtigt?

 

 

C. Zur Parkökologie:

16.        Wurden vor Abschluss des Mietvertrags Gutachten zu Emissionen beigebracht. Wenn ja, wie hoch ist die zu erwartende Abwärme, Lärm und Schallbelastung, Abgase. Wenn nein, welche diesbezüglichen Auflagen sind im Mietvertrag vorgesehen?

17.        Wie wird sichergestellt, dass es zu keiner Beeinträchtigung von Fauna und Flora durch direkte Beschädigung in der Bauphase oder durch den Dauerbetrieb kommen kann

 

 

D. Sicherheit:

18.        Wurden die Auswirkungen eines Hochsicherheitsdatenlagers mitten im Parkgebiet auf die Parknutzung durch die Öffentlichkeit in Betracht gezogen? Wenn ja, wie äußert sich dies?

19.        Gibt es Alarmpläne für den Fall von Terrordrohungen oder Bränden?