2821/J XXII. GP
Eingelangt am 01.04.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Vermietung der Flaktürme im Bundesgarten Wien-Augarten
Der im Besitz der
Republik Österreich stehende und von der Burghauptmannschaft verwaltete
Augarten gehört zu den bedeutendsten Grünanlagen Österreichs.
Die Republik
Österreich ist auch Eigentümerin der meisten im Park befindlichen Objekte,
namentlich der beiden Flaktürme. Diese stehen mit Bescheid vom 05.04.200 GZ
39.086/2/200 unter Denkmalschutz und befinden sich in einem Parkschutzgebiet.
Die Gartenanlage
selbst steht hinsichtlich der Gestaltung seit 2000 ebenfalls unter
Denkmalschutz.
Aus den im Grundbuch
festgelegten Dienstbarkeiten der AnrainerInnen geht schlüssig hervor, dass eine
gewerbliche oder industrielle Nutzung des Areals unerwünscht ist.
Um die
schlummernden Potentiale des Parks zur vollen Entfaltung zu bringen, wurde im
Juni 2002 das EU-Projekt „Kultur.Park.Augarten“ gestartet. Dieses Projekt zielt
darauf ab, ein Koordinationsbüro für den Augarten zu etablieren und in
Kooperation mit den (Kultur-)Institutionen ein innovatives Parkmanagement
aufzubauen und sowie gemeinsame Maßnahmen in den Bereichen Kultur,
Gartengestaltung, Infrastruktur, Spielplätze und Freizeitnutzung aufzubauen
bzw. zu realisieren.
Die kulturelle
und historische Bedeutung des Augartens steht somit außer Frage. Um die
wirtschaftliche und touristische Bedeutung des Augartens in seiner jetzigen
Form zu verdeutlichen, seien an dieser Stelle daher nur drei der bekanntesten
Kulturinstitutionen im Park - Wiener Sängerknaben, Porzellanmanufaktur und
Film-Archiv - aufgeführt.
Seit März 2002
sind die beiden Flak-Türme - also sowohl der Gefechts- als auch der Leitturm -
an die Firma DCV - Planungs- und Errichtungs-GmbH. vermietet. Die Einrichtung
von Hochsicherheitsdatenlagern in den Türmen ist vorgesehen.
Bereits die
ersten Ankündigungen des Vorhabens wurden von den ParknutzerInnen und
AnrainerInnen mit großer Sorge um den Park aufgenommen. In der Bevölkerung
entstand der Eindruck, dass es sich bei dem geplantem Projekt um ein
Industrieprojekt handelt, dessen Betrieb nachhaltig den Park beeinträchtigen
würde.
Bei Vorstellungen
des Projekts durch die Betreiberin wurden diese Befürchtungen mehr bestätigt
als zerstreut. Das vorgestellte Projekt bestand im wesentlichen aus
Nebenräumen, wie dem Aufbau von mehreren Büroetagen, einem Anbau für Lift und
Haustechnik, einem Parkhaus und einem unterirdischem Zufahrtstunnel. Zu
erwartende Emissionen wie Schall, Abgase und Wärme wurden geleugnet. Zusätzlich
wurde behauptet, dass im Betrieb mit keinerlei zusätzlichem Verkehr im
Parkbereich zu rechnen sei, was der Erfahrung mit anderen Datenlagern
widerspricht.
Besonders große
Sorge bereitet die Tatsache, dass es sich bei der DCV nicht um eine Betreiber-
sondern um eine Planungs- und Errichtungs-GmbH handelt, die schon ihrer
Geschäftsform nach nur in beschränktem Umfang für Schäden haftet. Es besteht
die berechtigte Sorge, dass die Betreiberin weder in der Lage ist, den Umbau zu
bewerkstelligen noch für einen späteren Betrieb garantieren kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
A. Zum
Mietvertrag:
1.
Für welchen
Zeitraum wurde der Mietvertrag abgeschlossen?
2.
Welchen
wirtschaftlichen Gewinn hat die Republik aus der Vermietung. Während der
Bauphase? Im Vollbetrieb?
3.
Wer trägt
die Kosten für Sanierung und Erhaltung der Gebäude während der Dauer des
aufrechten Mietvertrags?
4.
Wer trägt
die Kosten für die Entsorgung von Schutt und Taubenkot aus den Flaktürmen?
5.
Wurden für
die Bauphase Zusagen bezüglich Nutzung von Parkfläche für die notwendige
Baustelleneinrichtung gemacht?
6.
Wenn der
Mietvertrag zwischen der Bundesimmobilienverwaltung und der DCV abgeschlossen
wurde ergeben sich Fragen, ob diese berechtigt war Zusagen bezüglich Nutzung
(Tank, Kühlung, Zufahrt, Tunnel ...) des Parks zu machen, da dieser dem
Landwirtschaftsministerium untersteht.
7.
Wurde die
Bewilligung von Auf- und Umbauten durch das Bundesdenkmalamt zugesagt? Wenn ja,
welche Zusagen wurden gemacht?
8.
Liegt bei
den für den Denkmalschutz zuständigen Stellen aktuelle ein Antrag bezüglich der
Flaktürme im Augarten auf bzw. ist 2004 ein solcher aufgelegen?
9.
Wurden
seitens der Vermieterin im Mietvertrag der Mieterin wie auch immer geartete
Rechte eingeräumt, z.B. Zufahrt?
10.
Wurden
Abschlagszahlungen für den Fall vereinbart, dass Bewilligungen nicht erteilt
werden. Wenn ja, in welcher Höhe?
11.
Sollte keine
Betreiberfirma für das Datenlager gefunden werden, wie ist die weitere
Vorgehensweise? Welche alternative Nutzung der Flaktürme ist/wurde angedacht?
12.
Wurde die
Bewilligung eines Parkhauses im Parkschutzgebiet zugesagt
B. Zur Bonität der Betreiberin:
13.
Da die
Betreiberfirma kaum über Eigenkapital verfügt: wie wurde fest/sichergestellt,
ob die Betreiberfirma über ausreichende Mittel zur Entwicklung des Projekts
verfügt?
14.
War bei
Vertragsabschluss bekannt, dass gerichtliche Untersuchungen wegen fahrlässiger
Krida gegen die Geschäftsführung der DCV laufen?
15.
Da der
Vertrag nach übereinstimmender Aussage von Burghauptmannschaft und DCV
mindestens einmal verlängert wurde, wurde diese Tatsache bei Verlängerung des
Mietvertrags entsprechend berücksichtigt?
C. Zur Parkökologie:
16.
Wurden vor
Abschluss des Mietvertrags Gutachten zu Emissionen beigebracht. Wenn ja, wie
hoch ist die zu erwartende Abwärme, Lärm und Schallbelastung, Abgase. Wenn
nein, welche diesbezüglichen Auflagen sind im Mietvertrag vorgesehen?
17.
Wie wird
sichergestellt, dass es zu keiner Beeinträchtigung von Fauna und Flora durch
direkte Beschädigung in der Bauphase oder durch den Dauerbetrieb kommen kann
D. Sicherheit:
18. Wurden die Auswirkungen eines Hochsicherheitsdatenlagers mitten im Parkgebiet auf die Parknutzung durch die Öffentlichkeit in Betracht gezogen? Wenn ja, wie äußert sich dies?
19.
Gibt es Alarmpläne für den Fall von
Terrordrohungen oder Bränden?