2836/J XXII. GP

Eingelangt am 06.04.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Anti-Stalking-Gesetz

 

 

Stalking ist in den letzten Jahren auch in Österreich zu einem öffentlich diskutierten Thema geworden. Im September 2004 wurde im Wiener Gemeinderat ein von allen vier Parteien unterstützter Beschlussantrag betreffend Maßnahmen gegen Stalking gefasst. Stalking ist eine Form von Psychoterror, die sowohl im Kontext von häuslicher und Partnergewalt als auch als ein obsessives „Verfolgen“ von Fremden, Prominenten und „entfernten“ Liebesobjekten auftritt.

 

Wie bereits öffentlich bekannt wurde, arbeitet das BMJ an einer Regierungsvorlage zu einem Anti-Stalking Gesetz. Was dieses Gesetz jedoch genau beinhalten wird, ist noch unklar. Besonderer Klärung bedürfen vor allem folgende Fragen:

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wird es zur Schaffung eines gerichtlichen Straftatbestandes, mit dem die fortgesetzte grobe Belästigung des Opfers, insbesondere durch wiederholtes Anrufen, Zusenden von Botschaften oder Sachen, Abpassen oder Nachstellen und Verfolgen unter Strafe gestellt wird, kommen?

 

2.      Wird die gegenwärtig auf die Familiengerichte beschränkte Befugnis, dem Gefährder das Kontaktieren des Opfers sowie den Aufenthalt an Orten zu untersagen, an denen mit einem Zusammentreffen zu rechnen ist, auf die Exekutive erstreckt werden?

 

3.      Wie wird die strafrechtliche Reaktion bzw. die Strafdrohung auf Stalking aussehen und wird sie wirksam genug sein, um der Sicherheit des Opfers höchste Priorität einzuräumen und weiteren Psychoterror gegenüber dem Opfer zu unterbinden?

 

4.      Wird es begleitende und aufeinander abgestimmte Schulungsmaßnahmen im Bereich der Exekutive, der Familiengerichte und der Strafjustiz geben?

 

5.      Wird es zur Schaffung von Kompetenz- und Servicezentren im Bereich der Sicherheitsexekutive kommen?

 

6.      Wann wird die Regierungsvorlage zum Anti-Stalking Gesetz vorgelegt werden?

 

7.      Werden auch VertreterInnen von NGO’s  und GewaltschutzexpertInnen an der Erarbeitung des Gesetzes beteiligt sein?

 

8.      In wie weit wird der Wiener Beschlussantrag betreffend Maßnahmen gegen Stalking bei der legistischen Erarbeitung berücksichtigt?