2836/J XXII. GP
Eingelangt am 06.04.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Anti-Stalking-Gesetz
Stalking ist in den letzten Jahren auch in Österreich zu einem öffentlich diskutierten Thema geworden. Im September 2004 wurde im Wiener Gemeinderat ein von allen vier Parteien unterstützter Beschlussantrag betreffend Maßnahmen gegen Stalking gefasst. Stalking ist eine Form von Psychoterror, die sowohl im Kontext von häuslicher und Partnergewalt als auch als ein obsessives „Verfolgen“ von Fremden, Prominenten und „entfernten“ Liebesobjekten auftritt.
Wie bereits öffentlich bekannt wurde, arbeitet das BMJ an einer Regierungsvorlage zu einem Anti-Stalking Gesetz. Was dieses Gesetz jedoch genau beinhalten wird, ist noch unklar. Besonderer Klärung bedürfen vor allem folgende Fragen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wird es zur Schaffung eines gerichtlichen Straftatbestandes, mit dem die
fortgesetzte grobe Belästigung des Opfers, insbesondere durch wiederholtes
Anrufen, Zusenden von Botschaften oder Sachen, Abpassen oder Nachstellen und
Verfolgen unter Strafe gestellt wird, kommen?
2.
Wird die gegenwärtig auf die Familiengerichte
beschränkte Befugnis, dem Gefährder das Kontaktieren des Opfers sowie den
Aufenthalt an Orten zu untersagen, an denen mit einem Zusammentreffen zu
rechnen ist, auf die Exekutive erstreckt werden?
3.
Wie wird die strafrechtliche Reaktion bzw. die
Strafdrohung auf Stalking aussehen und wird sie wirksam genug sein, um der
Sicherheit des Opfers höchste Priorität einzuräumen und weiteren Psychoterror
gegenüber dem Opfer zu unterbinden?
4.
Wird es begleitende und aufeinander abgestimmte
Schulungsmaßnahmen im Bereich der Exekutive, der Familiengerichte und der
Strafjustiz geben?
5.
Wird es zur Schaffung von Kompetenz- und
Servicezentren im Bereich der Sicherheitsexekutive kommen?
6.
Wann wird die Regierungsvorlage zum Anti-Stalking
Gesetz vorgelegt werden?
7.
Werden auch VertreterInnen von NGO’s und GewaltschutzexpertInnen an der
Erarbeitung des Gesetzes beteiligt sein?
8.
In wie weit wird der Wiener Beschlussantrag
betreffend Maßnahmen gegen Stalking bei der legistischen Erarbeitung
berücksichtigt?