Eingelangt am 06.04.2005
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Anfrage
der Abgeordneten
Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Überprüfung
der innerstaatlichen Rechtslage
Im Rahmen der EU-Präsidentschaft 2006
werden Sie ein besonderes Augenmerk auf die frauenpolitischen Themen
Zwangsheiraten, Ehrenmorde, Genitalverstümmelung und Frauenhandel legen. Im
Budgetausschuss, Teilgruppe Frauen, haben Sie erwähnt, dass es in Bezug auf die
erwähnten Menschenrechtsverletzungen zu einer innerstaatlichen Überprüfung der
Rechtslage zwischen dem BMI, dem BMJ und dem BMGF kommen wird.
Es ist jedoch noch weitgehend unklar, wie
diese innerstaatliche Überprüfung der Rechtslage konkret aussehen wird und
welche Konsequenzen bzw. weiteren Schritte sie nach sich ziehen wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Wird das Asylgesetz im Hinblick auf die Einbeziehung der oben
erwähnten Menschenrechtsverletzungen geprüft werden? Wenn ja, welche
Konsequenzen werden sich daraus ergeben?
- Wird das Fremdenrecht im Hinblick auf die Einbeziehung der oben
erwähnten Menschenrechtsverletzungen geprüft werden? Wenn ja, welche
Konsequenzen werden sich daraus ergeben?
- Wird das Strafrecht im Hinblick auf die Einbeziehung der oben
erwähnten Menschenrechtsverletzungen geprüft werden? Wenn ja, welche
Konsequenzen werden sich daraus ergeben?
- Wird der Zugang zur Gesundheitsversorgung von Opfern der oben
erwähnten Menschenrechtsverletzungen geprüft werden? Wenn ja, welche
Konsequenzen werden sich daraus ergeben?
- Gibt es Beratungseinrichtungen, die die nötige Kapazität haben,
um Opfer der oben erwähnten Menschenrechtsverletzungen kompetent beraten
zu können? Falls nein, wird es zu einem Ausbau der Beratungseinrichtungen
auf diesem Gebiet kommen?
- Wird es zusätzliche Förderungen für Beratungseinrichtungen, die
auf die oben erwähnten Menschenrechtsverletzungen spezialisiert sind,
geben?
- Welche konkreten Verbesserungen für die Opfer der oben
erwähnten Menschrechtsverletzungen planen Sie?