2839/J XXII. GP
Eingelangt am 06.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga Christine Muttonen
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Österreichischer Musikfonds
Dem Vernehmen nach wird derzeit an der Einrichtung eines
Österreichischen Musikfonds zur Förderung, Verwertung und
Verbreitung
professioneller Musikproduktionen gearbeitet. Die konkreten
Aufgaben dieses Fonds
werden mit der Förderung professioneller
Musikproduktionen mit österreichischer
Prägung, der Verbesserung der
Kooperation mit Rundfunk- und Fernsehanstalten und einer
Schnittstellenfunktion für Musikinitiativen
umschrieben. Angepeilt wird
damit die Attraktivierung des Musikstandorts Österreich und die
Erhöhung des Musik-Inlandsanteils.
Der Österreichische Musikfonds dürfte ein
„Spitzenfinanzierungsfonds"
sein,
der sich im wesentlichen an bereits erfolgreiche Produzentinnen
richten dürfte.
Der österreichische Musikfonds soll mit rund 600.000 €
dotiert werden;
die
tatsächlich zu vergebenden Mittel sollen rund 550.000 € betragen
und als Fördermittel für Zuschüsse zu Projektkosten für künstlerische
Produzenten zur Verfügung stehen.
Die konkrete Mittelaufteilung sieht vor, dass rund
350.000 € vom BKA
finanziert
werden sollen; die restliche Summe von 250.000 € werden von
IFPI,
AKM/GFÖM, Austro Mechana/SKE, FAF, ÖSTIG und
Veranstalterverband getragen.
Durch die maximale Förderhöhe mit 50.000 € pro Projekt
ist davon
auszugehen,
dass durch den österreichischen Musikfonds pro Jahr rund
10-20
Produktionen gefördert werden können.
Dem Vernehmen nach soll Kunststaatssekretär Morak den
österreichischen
Musikfonds als Instrumentarium zur
Produzentenförderung verstehen; damit dient
der Fonds offensichtlich
zur Förderung der Kreativwirtschaft. Kunststaatssekretär Morak hat in
der Vergangenheit mehrfach ausgeführt, dass die Kreativwirtschaft in
Ergänzung zur Kunstförderung und
nicht in Beschneidung derselben
zum Einsatz kommen soll. Im konkreten Fall des österreichischen
Musikfonds ist daher die Zusammensetzung der Finanzierung von
besonderem Interesse: rund 58% der Mittel sollen vom BKA finanziert
werden,
wobei davon auszugehen ist, dass es sich dabei um Mittel der
Kunstförderung
handeln dürfte. Nur 15% der vorgesehenen
Finanzierungen kommen von Organisationen, die der Musikwirtschaft
zuzurechnen sind; die
restlichen 27% sind Mittel der
Verwertungsgesellschaften und stammen damit
direkt von den
Urheberinnen und Musikschaffenden. Weiters ist auffällig, dass
offensichtlich keine Mittel seitens des BMWA für dieses Projekt zur
Verfügung gestellt wurden.
Die maximale Fördersumme von 50.000 € pro eingereichtem
Projekt
lässt
auch die Zielsetzung einer Spitzenförderung klar erkennen. Es ist
fraglich,
ob eine derartige Initiative - die offensichtlich weder auf
Breitenförderung,
noch speziell auf Verbreitungshilfen zur Vielfalt der
bestehenden österreichischen Musikproduktion
abzielt - den richtigen
Ansatz zur Förderung darstellt und
die vielen in Österreich tätigen
Kreativen erreicht.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten dazu an den
Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1.
Wann soll der Österreichische Musikfonds seine Tätigkeit beginnen?
2.
Ist der entsprechende Verein „Österreichische
Musikförderung (Austrian Music Foundation/AMF) bereits gegründet?
3. Warum werden die in Aussicht gestellten Finanzierungsmittel nicht im Rahmen bereits bestehender Fördereinrichtungen (wie z.B. Musikbeirat des BKA, GFÖM der AKM ) mit vorhandenen Entscheidungs-, Verwaltungs- und Berichtsstrukturen vergeben?
4.
Ein nicht unbeträchtlicher Anteil an Finanzmitteln für
den
österreichischen Musikfonds - nämlich mit rund 350.000 € mehr
als
die Hälfte der Gesamtdotierung - soll vom BKA zur Verfügung
gestellt werden. Sind diese Mittel im Kunstbudget 2005 und 2006
bereits
budgetiert?
5. Wenn ja, in
welchen Ansätzen?
6. Wenn
nein, aus welchen Budgetansätzen soll die Summe gedeckt werden? Wird es dadurch
zu Kürzungen in den entsprechenden Ansätzen kommen? Wenn ja, wo und in welchem
Ausmaß?
7. Wie
finanzieren die der Staatsaufsicht unterstellten Vereinsmitglieder des
Österreichischen Musikfonds aus dem Kreis der Verwertungsgesellschaften ihre
jeweiligen Anteile? Werden Tantiemengelder der Urheberinnen für die vorgesehene
Spitzenförderung von Produzentinnen und juristischen Personen der
Musikwirtschaft aus dem Österreichischen Musikfonds eingesetzt?
8. Welche
Genres sollen aus Mitteln des Österreichischen Musikfonds gefördert werden?
9. Ist es
richtig, dass beabsichtigt ist, hauptsächlich Popmusik-Produktionen zu fördern?
10.Der
Österreichische Musikfonds beabsichtigt die Einsetzung einer Fachjury. Wer
werden die Mitglieder der Jury des Österreichischen Musikfonds sein?
11.Hat diese
Fachjury nur über die Förderwürdigkeit von Projekten zu befinden oder sind auch
die Erfolgsaussichten der zu fördernden Projekte ein Kriterium?
12.„Könnte man
Hits vorhersagen, gäbe es keine Krise der
Musikwirtschaft": Der Erfolg von Popmusik hängt bekanntlich
hauptsächlich von Reaktion und Kaufverhalten des Publikums ab. Oft müssen
Repertoireverantwortliche in Tonträgerfirmen und Medien die Erfahrung machen,
dass Fachleute von einer
Produktion begeistert sind und das Publikum trotzdem nicht kauft. Falls von der
Jury des Österreichischen Musikfonds auch die Erfolgsaussichten einer
eingereichten Produktion bewertet werden sollen - worauf auch die angeführten
Kriterien wie u.a. die besonderen Verwertungsaussichten des Projektes und
dessen besondere Nachhaltigkeit - hindeuten: was befähigt die Mitglieder der
Jury im speziellen, diese schwierige Aufgabe zu meistern?
13. Sind Ihnen
aus den vergangenen drei Jahren Musikproduktionen bekannt, die durch die
Förderung aus einem derartigen Fonds Erfolg gehabt hätten?
14. Ist
beabsichtigt, im Fall des wirtschaftlichen Erfolges einer
geförderten Produktion eine Rückzahlung der Förderungsmittel
vorzusehen, um diese Mittel dann weiteren Projekten zugute
kommen zu lassen?
15. Wird die
Funktion des Geschäftsführers des Vereins
„Österreichische Musikförderung" öffentlich ausgeschrieben
werden? Hat das BKA als nicht unmaßgeblicher Fördergeber des Österreichischen
Musikfonds Mitspracherechte bei der Besetzung der Geschäftsführung? Wenn ja,
welche? Wenn nein, warum nicht?
16. Dem
Vernehmen nach soll die Administration des Österreichischen Musikfonds - und
damit auch der eingesetzten Mittel des BKA - bei der GFÖM- Projekt pop!
angesiedelt werden. Die Finanzierungsübersicht sieht einen Sachleistungsbeitrag
von 40.000 € der AKM/GFÖM für diese Administration vor. Welche erfolgreichen
Leistungen der Vergangenheit befähigen Ihrer Ansicht nach das Projekt pop! der
AKM/GFÖM zur Verwaltung der Mittel?
17. Der Verein
AMF soll eine Schnittstellenfunktion für Musikinitiativen im Musikbereich
innehaben. Nun existieren eine Reihe auch seitens des BKA geförderten
Einrichtungen, die diese Funktion bereits seit Jahren erfolgreich wahrnehmen.
Warum wird mit der Austrian Music Foundation AMF eine Konkurrenzorganisation zu
bestehenden Strukturen geschaffen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen?