2840/J XXII. GP

Eingelangt am 06.04.2005
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ANFRAGE

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Berechnungen von Statistik Austria zum öffentlichen Defizit und öffentlichen Schuldenstand („Maastricht-Indikatoren“)

 

 

Aus der Internetseite von Statistik Austria[1] geht hervor, dass Eurostat die Berechnungsmethoden von Statistik Austria bei der Ermittlung des öffentlichen Defizits und öffentlichen Schuldenstands nach Maastricht u.a. im Hinblick auf die Klassifizierung der öffentlichen Spitäler seit der Reform der Krankenanstalten 1997 geprüft hat. Statistik Austria klassifiziert die öffentlichen Spitäler seit der Reform der Krankenanstalten 1997  (Umstellung auf die leistungsorientierte Spitalsfinanzierung) außerhalb des Sektors Staat.

 

Aus der Internetseite geht weiters hervor, dass Eurostat mit Schreiben vom 23.2.2005 die österreichischen Berechnungsmethoden hinsichtlich der öffentlichen Spitäler inhaltlich vollkommen bestätigt.

 

Aus der Internetseite geht jedoch nicht hervor, was genau der Gegenstand der Prüfung durch Eurostat bei den öffentlichen Spitälern war. Insbesondere bleibt offen, ob die in den Bundesländern ab 2001 geänderte Finanzierungspraxis der Betriebsabgänge der Landeskrankenanstalten geprüft wurde.

 

Ab der Finanzausgleichsperiode 2001 bis 2004 erfolgte in der Krankenanstaltenfinanzierung eine Umstellung. Während bis 2001 zur Finanzierung des Betriebsabgangs aus den Landeshaushalten laufende Zuschüsse an die Krankenanstalten gezahlt wurden, wurde in der Folge die Abgangsfinanzierung auf eine Darlehensgewährung umgestellt, um die erforderlichen Stabilitätsbeiträge zum Österreichischen Stabilitätspakt leichter erreichen zu können.

 

Nunmehr müssen als Folge dieser geänderten Finanzierungsmodalitäten durch die Landeshaushalte die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, um die bis Ende 2004 aushaftenden Landesdarlehen einschließlich der aushaftenden kapitalisierten Zinsen zu tilgen. Als Beispiel kann das Land Steiermark angeführt werden. Dort hat der Steiermärkische Landtag am 18. November 2003 beschlossen (Beschluss Nr. 1224)[2], dass ab 2005 Mittel für die Bereitstellung der Darlehensrückzahlung bereitzustellen sind. „Unter Vorgriff auf die für die nächste mittelfristige Finanz- und Budgetplanungsperiode zwischen dem Land Steiermark und der Steiermärkischen Krankenanstalten GmbH abzuschließende umfassende Finanzierungsvereinbarung verpflichtet sich das Land Steiermark, der Steiermärkischen Krankenanstalten GmbH ab dem Jahr 2005 zusätzlich gesonderte Gesellschafterzuschüsse für die Rückzahlung und Verzinsung der per 31.12.2004 aushaftenden Landesdarlehen (einschließlich kapitalisierter Zinsen) unter Zugrundelegung einer 15-jährigen Laufzeit und gleichbleibender Annuitäten zur Verfügung zu stellen.“

 

Diese Änderung der Finanzierungsmodalitäten ist als „kreative Buchhaltung“ zu qualifizieren, die wohl kaum den EU-Standards des ESVG’95 entspricht. Nach diesen Standards ist eine Verbuchung der Darlehen  zur Finanzierung der Betriebsabgänge der Landeskrankenanstalten als finanzielle Transaktion mehr als fraglich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Was genau hat Eurostat im Zusammenhang mit den öffentlichen Spitälern geprüft? Wurden die geänderten Finanzierungsmodalitäten in den Landeshaushalten zur Finanzierung der Betriebsabgänge der Landeskrankenanstalten ab dem Jahr 2001 geprüft?  Was genau waren die Ergebnisse der Prüfung im Wortlaut, die in dem Schreiben vom 23.2.2005 von Eurostat in bezug auf die Prüfung der öffentlichen Spitäler festgestellt wurden?

 

  1. Welche Unterlagen hat Statistik Austria in diesem Zusammenhang an Eurostat übermittelt? War darin auch der oben erwähnte Beschluss Nr. 1224 durch die Steiermärkische Landesregierung enthalten? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wie hoch sind die aushaftenden Darlehen zur Finanzierung der Betriebsabgänge der Landeskrankenanstalten in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2001 bis 2004 (nach Jahren getrennte Darstellung)? Mit welchen budgetären Belastungen haben die einzelnen Landeshaushalte in den folgenden Jahren aus diesen Darlehensgewährungen zu rechnen?

 

  1. Wird Statistik Austria auch in Hinkunft die an die Landeskrankenanstalten gewährten Darlehen zur Bedeckung der Betriebsabgänge bei der Berechnung des öffentlichen Defizits nach ESVG’95 als finanzielle Transaktionen verbuchen? Wenn das nicht Gegenstand der Prüfung durch Eurostat war, wie lässt sich diese Vorgangsweise nach den Vorschriften des ESVG 95 begründen?


[1] http://www.statistik.gv.at/fachbereich_02/maastricht_txt.shtml

[2] Siehe http://www.stmk.gv.at/land/ltpk/parlamentar_initiativen/beschluesse/14/14_1224.pdf und http://www.stmk.gv.at/land/ltpk/parlamentar_initiativen/lt_geschaeftsstuecke/14/14_1477_2_SB.pdf