2841/J XXII. GP
Eingelangt am 06.04.2005
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Lebensmittelkontrollen auf den Farbstoff Sudan
Die Europäische Kommission wird künftig neben Chili und
Chilierzeugnissen auch Importe
von Curcuma und nativem Palmöl auf den Farbstoff Sudan untersuchen. Die
Mitgliedstaaten
befürworteten
überdies am 4.4.05 einen Vorschlag der Kommission, Curcuma und natives
Palmöl in das Verzeichnis der Produkte aufzunehmen, die nachweislich frei von
Sudan I, II
und III sowie Scharlachrot (Sudan IV) sein müssen, damit sie in die EU
eingeführt werden
können.
„Die
Mitgliedstaaten haben bei Kontrollen festgestellt, dass viele Sendungen von
Curcuma
und nativem Palmöl mit dem Farbstoff Sudan
kontaminiert sind. Diese Farbstoffe werden von
der International Agency for Research on Cancer (Internationale Agentur für
Krebsforschung)
als krebserregend eingestuft und sind in der EU als Lebensmittelzutat
verboten. Die einzelstaatlichen Behörden
haben dafür zu sorgen, dass Chilipulver und
Chilierzeugnisse kein Sudan enthalten und die Kommission und die
Mitgliedstaaten über das
Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel verständigen, wenn diese Stoffe
entdeckt
werden.
Unter anderem wegen der Entdeckung von Sudanrot I in Hunderten von Lebensmitteln im
Februar im
Vereinigten Königreich hielt die Kommission es für angezeigt, die
Lebensmittelunternehmer mit ihrem Merkblatt
an ihre Pflichten nach dem Lebensmittelrecht
der EU zu erinnern."
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende
Anfrage:
1. Welche Produkte (Lebensmittel) müssen
nachweislich frei von Sudan I, II, III und IV
sein?
2.
Wann wurde Österreich von der EU-Kommission bzw. anderen
EU-Mitgliedsstaaten
zum ersten Mal über
Vorhandensein von Sudan I, II, III und IV in bestimmten
Lebensmitteln informiert?
3.
Wie oft erfolgten seit dem Jahr 2000, entsprechende
Meldungen bzw. Informationen
(Aufschlüsselung auf
Jahre)?
4.
Welche
Lebensmittel betraf dies?
5.
Welche
Lebensmittel wurden aufgrund dieser Verunreinigungen beschlagnahmt?
6.
Welche
Mengen waren dies?
7.
Welche konkreten Maßnahmen wurden durch das
Bundesministerium bzw. die AGES
jeweils
ergriffen?
8.
Wann wurde jeweils - und zwar auch in welcher Form - die
Öffentlichkeit nach § 25a
LMG darüber
informiert?
9.
Wie viele Lebensmittelproben wurden 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 auf
Vorhandensein
von Sudan I, II, III und IV analysiert (Aufschlüsselung nach Jahren und
Farbstoff)?
10.
In wie vielen und welchen Lebensmittelproben wurde in
den Jahren 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 bei
Analysen durch Bundesanstalten oder nun auch durch die AGES
Sudan I, II, III und
IV nachgewiesen
(Aufschlüsselung auf Lebensmittel, nach Jahren
und Farbstoff)?
11.
Aus welchen Ländern stammten die Lebensmittel, bei denen
in diesen Jahren der
Farbstoff Sudan I, II,
III und IV nachgewiesen wurde
(Aufschlüsselung auf
Lebensmittel, Herkunft, Jahren und
Farbstoff)?
12.
Wann und wie wurde nach Nachweis von Sudan I, II, III, IV in Lebensmitteln die
Öffentlichkeit nach §
25a LMG vor diesen gesundheitsschädlichen Lebensmittel
gewarnt?
13.
Welche
konkreten Maßnahmen haben Sie bzw. die AGES ergriffen?
14.
Welche Lebensmittel wurden danach beschlagnahmt?
15.
Welche
Mengen waren dies?
16.
Wie
viele Lebensmittelproben sollen 2005 auf Sudan I, II, III, IV untersucht werden?
17.
Welche sonstigen Vollzugsmaßnahmen haben Sie gegen den
Import von Lebensmittel
ergriffen, die Sudan I, II, III und IV beinhalten?
18.
Welche Maßnahmen haben Sie nach der jüngsten Meldung der
EU-Kommission über
Sudan I, II, III und IV Anfang April ergriffen?