2841/J XXII. GP

Eingelangt am 06.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Lebensmittelkontrollen auf den Farbstoff Sudan

Die Europäische Kommission wird künftig neben Chili und Chilierzeugnissen auch Importe
von Curcuma und nativem Palmöl auf den Farbstoff Sudan untersuchen. Die Mitgliedstaaten
befürworteten überdies am 4.4.05 einen Vorschlag der Kommission, Curcuma und natives
Palmöl in das Verzeichnis der Produkte aufzunehmen, die nachweislich frei von Sudan
I, II
und III sowie Scharlachrot (Sudan IV) sein müssen, damit sie in die EU eingeführt werden
können.

„Die Mitgliedstaaten haben bei Kontrollen festgestellt, dass viele Sendungen von Curcuma
und nativem Palmöl mit dem Farbstoff Sudan kontaminiert sind. Diese Farbstoffe werden von
der International Agency
for Research on Cancer (Internationale Agentur für
Krebsforschung) als krebserregend eingestuft und sind in der EU als Lebensmittelzutat
verboten. Die einzelstaatlichen Behörden haben dafür zu sorgen, dass Chilipulver und
Chilierzeugnisse kein Sudan enthalten und die Kommission und die Mitgliedstaaten über das
Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel verständigen, wenn diese Stoffe entdeckt
werden.

Unter anderem wegen der Entdeckung von Sudanrot I in Hunderten von Lebensmitteln im
Februar im Vereinigten Königreich hielt die Kommission es für angezeigt, die
Lebensmittelunternehmer mit ihrem Merkblatt an ihre Pflichten nach dem Lebensmittelrecht
der EU zu erinnern."

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage:

1.   Welche Produkte (Lebensmittel) müssen nachweislich frei von Sudan I, II, III und IV
sein?


2.            Wann wurde Österreich von der EU-Kommission bzw. anderen EU-Mitgliedsstaaten
zum ersten Mal über Vorhandensein von Sudan I, II, III und IV in bestimmten
Lebensmitteln informiert?

3.            Wie oft erfolgten seit dem Jahr 2000, entsprechende Meldungen bzw. Informationen
(Aufschlüsselung auf Jahre)?

4.            Welche Lebensmittel betraf dies?

5.            Welche Lebensmittel wurden aufgrund dieser Verunreinigungen beschlagnahmt?

6.            Welche Mengen waren dies?

7.            Welche konkreten Maßnahmen wurden durch das Bundesministerium bzw. die AGES
jeweils ergriffen?

8.            Wann wurde jeweils - und zwar auch in welcher Form - die Öffentlichkeit nach § 25a
LMG darüber informiert?

9.            Wie viele Lebensmittelproben wurden 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 auf
Vorhandensein von Sudan I, II, III und IV analysiert (Aufschlüsselung nach Jahren und
Farbstoff)?

10.     In wie vielen und welchen Lebensmittelproben wurde in den Jahren 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 bei Analysen durch Bundesanstalten oder nun auch durch die AGES
Sudan
I, II, III und IV nachgewiesen (Aufschlüsselung auf Lebensmittel, nach Jahren
und Farbstoff)?

11.     Aus welchen Ländern stammten die Lebensmittel, bei denen in diesen Jahren der
Farbstoff Sudan I, II, III und IV nachgewiesen wurde (Aufschlüsselung auf
Lebensmittel, Herkunft, Jahren und Farbstoff)?

12.     Wann und wie wurde nach Nachweis von Sudan I, II, III, IV in Lebensmitteln die
Öffentlichkeit nach § 25a LMG vor diesen gesundheitsschädlichen Lebensmittel
gewarnt?

13.     Welche konkreten Maßnahmen haben Sie bzw. die AGES ergriffen?

14.     Welche Lebensmittel wurden danach beschlagnahmt?

15.     Welche Mengen waren dies?

16.     Wie viele Lebensmittelproben sollen 2005 auf Sudan I, II, III, IV untersucht werden?

17.     Welche sonstigen Vollzugsmaßnahmen haben Sie gegen den Import von Lebensmittel
ergriffen, die Sudan
I, II, III und IV beinhalten?

18.     Welche Maßnahmen haben Sie nach der jüngsten Meldung der EU-Kommission über
Sudan
I, II, III und IV Anfang April ergriffen?