2847/J XXII. GP

Eingelangt am 07.04.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lackner      

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend österreichweite Vergleichbarkeit der Entscheidungen für PatientInnenentschädigungen

 

 

In den letzten Jahren ist ein Netz an Schlichtungsstellen entstanden, die im Zusammenhang
mit behaupteten Behandlungsfehlern Fragen der Medizinhaftung außergerichtlich lösen und
überdies auch einen Beitrag im Rahmen verschuldensunabhängiger Entschädigungen leisten
sollen. Solche Schlichtungsstellen sind bei Ärztekammern eingerichtet, darüber hinaus
können beispielsweise auch Patientenanwaltschaften in diese Richtung tätig werden.

 

Es darf nicht übersehen werden, dass Entscheidungen in einem weitgehend rechtsfreien
Raum - insbesondere durch die vagen Vorgaben des § 27 a KAKuG - mit Entscheidungsstellen, die weder organisatorisch noch verfahrensrechtlich über ausreichende Rechtsgrundlagen verfügen, die große Gefahr in sich bergen, dass PatientInnen letztlich weit unter der ihnen tatsächlich zustehenden Entschädigungshöhe abgefunden werden, da ihnen keinerlei Ressourcengleichheit zukommt und sie vielmehr von Schiedsgremien unter dem Hinweis auf die Risiken und Kosten des Gerichtswegs zur Einwilligung in unterdotierte Vergleichsangebote bewegt werden könnten.

 

Durch diese Anfrage soll es möglich werden eine Vergleichbarkeit, der in den einzelnen Bundesländern von den jeweiligen Schlichtungsstellen getroffenen Entscheidungen zu ermöglichen.


Damit sollen auch allfällige Unterschiede in positiven und negativen Entscheidungen sowie allfällige unterschiedliche Entschädigungshöhen bei vergleichbaren Schadensfällen erkennbar werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.       Wie hoch ist die Anzahl der anhängigen Fälle bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern, bei den Patientenanwaltschaften oder bei ähnlichen Entschädigungsfonds, aufgegliedert nach Bundesländern und Kalenderjahren?

 

2.       Wie viele Abweisungen gab es bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern, bei den Patientenanwaltschaften oder bei ähnlichen Entschädigungsfonds, aufgegliedert nach Bundesländern und Kalenderjahren?

 

3.       Wie viele Anerkennungen eines PatientInnenanspruchs gab es bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern, bei den Patientenanwaltschaften oder bei ähnlichen Entschädigungsfonds, aufgegliedert nach Bundesländern und Kalenderjahren?

4.       Wie viele Einwilligungen der PatientInnen in das Vergleichsangebot gab es bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern, bei den Patientenanwaltschaften oder bei ähnlichen Entschädigungsfonds, aufgegliedert nach Bundesländern und Kalenderjahren?

5.       Wie viele Ablehnungen eines Vergleichsangebots durch PatientInnen gab es bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern, bei den Patientenanwaltschaften oder bei ähnlichen Entschädigungsfonds, aufgegliedert nach Bundesländern und Kalenderjahren?

 

6.       Bei welchen Fallgruppen wurden Entschädigungen bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern, bei den Patientenanwaltschaften oder bei ähnlichen Entschädigungsfonds - aufgegliedert nach Bundesländern und Kalenderjahren - zugesprochen?

 

7.       Wie lange dauert die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Schlichtungsstellen der Ärztekammern, in den Patientenanwaltschaften oder bei ähnlichen Entschädigungsfonds, aufgegliedert nach Bundesländern und Kalenderjahren?

 

8.       Wie hoch ist die Summe der je Schlichtungsstelle zugesprochenen Entschädigungen und der durchschnittlichen Zahlungen entsprechend den jeweiligen Fallgruppen in den Schlichtungsstellen der Ärztekammern, bei den Patientenanwaltschaften oder bei ähnlichen Entschädigungsfonds, aufgegliedert nach Bundesländern und Kalenderjahren?

 

9.       Sind Sie bereit in den jährlich dem Nationalrat zu übermittelnden Gesundheitsbericht, ein gesondertes Kapitel aufzunehmen, in dem die Tätigkeit der Schlichtungsstellen im Medizinbereich - Schlichtungsstellen der Ärztekammern, den Patientenanwaltschaften etc. - nach Kalenderjahren anonymisiert erfasst und ausgewertet wird?
a)          Wenn ja, wann?

          b)          Wenn nein, warum nicht?