2847/J XXII. GP
Eingelangt am 07.04.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lackner
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend österreichweite Vergleichbarkeit der Entscheidungen für PatientInnenentschädigungen
In den letzten
Jahren ist ein Netz an Schlichtungsstellen entstanden, die im Zusammenhang
mit behaupteten Behandlungsfehlern Fragen der Medizinhaftung außergerichtlich
lösen und
überdies auch einen Beitrag im Rahmen verschuldensunabhängiger Entschädigungen
leisten
sollen. Solche Schlichtungsstellen sind bei Ärztekammern eingerichtet, darüber
hinaus
können beispielsweise auch Patientenanwaltschaften in diese Richtung tätig
werden.
Es darf nicht
übersehen werden, dass Entscheidungen in einem weitgehend rechtsfreien
Raum - insbesondere durch die vagen Vorgaben des § 27 a KAKuG - mit
Entscheidungsstellen, die weder organisatorisch noch verfahrensrechtlich über
ausreichende Rechtsgrundlagen verfügen, die große Gefahr in sich bergen, dass
PatientInnen letztlich weit unter der ihnen tatsächlich zustehenden
Entschädigungshöhe abgefunden werden, da ihnen keinerlei Ressourcengleichheit
zukommt und sie vielmehr von Schiedsgremien unter dem Hinweis auf die Risiken
und Kosten des Gerichtswegs zur Einwilligung in unterdotierte
Vergleichsangebote bewegt werden könnten.
Durch diese Anfrage soll es möglich werden eine Vergleichbarkeit, der in den einzelnen Bundesländern von den jeweiligen Schlichtungsstellen getroffenen Entscheidungen zu ermöglichen.
Damit sollen auch allfällige Unterschiede in positiven und negativen
Entscheidungen sowie allfällige unterschiedliche Entschädigungshöhen bei
vergleichbaren Schadensfällen erkennbar werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende
Anfrage:
1. Wie hoch ist die Anzahl der anhängigen Fälle bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern, bei den Patientenanwaltschaften oder bei ähnlichen Entschädigungsfonds, aufgegliedert nach Bundesländern und Kalenderjahren?
2. Wie viele Abweisungen gab es bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern, bei den Patientenanwaltschaften oder bei ähnlichen Entschädigungsfonds, aufgegliedert nach Bundesländern und Kalenderjahren?
3. Wie
viele Anerkennungen eines PatientInnenanspruchs gab es bei den
Schlichtungsstellen der Ärztekammern, bei den Patientenanwaltschaften oder bei
ähnlichen Entschädigungsfonds, aufgegliedert nach Bundesländern und
Kalenderjahren?
4. Wie
viele Einwilligungen der PatientInnen in das Vergleichsangebot gab es bei den
Schlichtungsstellen der Ärztekammern, bei den Patientenanwaltschaften oder bei
ähnlichen Entschädigungsfonds, aufgegliedert nach Bundesländern und
Kalenderjahren?
5. Wie viele Ablehnungen eines Vergleichsangebots durch PatientInnen gab es bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern, bei den Patientenanwaltschaften oder bei ähnlichen Entschädigungsfonds, aufgegliedert nach Bundesländern und Kalenderjahren?
6. Bei welchen Fallgruppen wurden Entschädigungen bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern, bei den Patientenanwaltschaften oder bei ähnlichen Entschädigungsfonds - aufgegliedert nach Bundesländern und Kalenderjahren - zugesprochen?
7. Wie lange dauert die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Schlichtungsstellen der Ärztekammern, in den Patientenanwaltschaften oder bei ähnlichen Entschädigungsfonds, aufgegliedert nach Bundesländern und Kalenderjahren?
8. Wie hoch ist die Summe der je Schlichtungsstelle zugesprochenen Entschädigungen und der durchschnittlichen Zahlungen entsprechend den jeweiligen Fallgruppen in den Schlichtungsstellen der Ärztekammern, bei den Patientenanwaltschaften oder bei ähnlichen Entschädigungsfonds, aufgegliedert nach Bundesländern und Kalenderjahren?
9. Sind
Sie bereit in den jährlich dem Nationalrat zu übermittelnden
Gesundheitsbericht, ein gesondertes Kapitel aufzunehmen, in dem die Tätigkeit
der Schlichtungsstellen im Medizinbereich - Schlichtungsstellen der
Ärztekammern, den Patientenanwaltschaften etc. - nach Kalenderjahren
anonymisiert erfasst und ausgewertet wird?
a) Wenn
ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?