2848/J XXII. GP
Eingelangt am 07.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend bevorstehender Einsatz des Antibiotikums
Streptomycin im Kernobstbau
in Österreich
Nach unseren Informationen steht die Zulassung des
Antibiotikums Streptomycin für
den Einsatz im
Kernobstbau durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit
unmittelbar bevor. Obwohl Sie erst vor
einiger Zeit das Pflanzenschutzmittel mit dem
Wirkstoff Streptomycinsulfat nach § 17 des PMG verboten haben, soll
durch die
Hintertür unter dem Deckmantel der AGES dieses Antibiotikum eingeführt werden.
Die
Risiken und Folgen des Einsatzes von Antibiotika in der Landwirtschaft für die
menschliche Gesundheit sind in den letzten Jahren verstärkt kritisiert worden.
Fachlich sprechen daher die Fakten für
ein Verbot dieser Mittel in der Praxis. Viele
bedeutende Institutionen in den USA bzw. die WHO aber auch die
Europäische
Kommission weisen bereits auf die stark
steigenden Resistenzerscheinungen beim
Menschen hin. Aus der Sicht der Umwelt und des KonsumentInnenschutzes ist der
neuerliche Einsatz dieses Antibiotikums daher äußerst bedenklich. Der
Wirkstoff
Streptomycinsulfat wurde auch auf EU-Ebene im Rahmen der Altwirkstoffprüfung
nicht verteidigt. Kein Antragsteller hatte Interesse an einer Aufnahme des
Wirkstoffes Streptomycin in die Positivliste
der Richtlinie 91/414/EWG und es
wurden daher auch keine Unterlagen für eine Bewertung hinsichtlich der
Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie der Umwelt
eingereicht.
Noch vor kurzem bezeichnete die AGES die für
Streptomycin vorliegenden Angaben
und Unterlagen für eine Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß PMG
1997 als
„unzureichend", da sie weder bezüglich Umfang noch bezüglich Qualität
den in der RL 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
gestellten Anforderungen entsprechen. Insbesondere Fragestellungen, die sich in
Zusammenhang mit einer Verteilung in der Umwelt und den daraus resultierenden
Auswirkungen auf Mensch, Fauna und Flora auf Grund möglicher
Resistenzentwicklungen ergeben, können mangels valider Daten nicht beantwortet
werden. Ebenso muss darauf hingewiesen werden, dass ein mögliches Auftreten
von Streptomycin-Rückständen im Honig über dem in der Schädlingsbe-
kämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung genannten Höchstwert von 0,02 mg/kg
nach Anwendung von Streptomycin auf Basis
der vorliegenden mangelhaften Daten
nicht ausgeschlossen werden kann.
Seit Inkrafttreten der oben genannten Verbotsverordnung
haben sich keine
Änderungen in der
Bewertungsgrundlage für eine Überprüfung der
Zulassungsvoraussetzungen ergeben.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1.
Stimmt es, dass das Antibiotikum Streptomycin im
Kernobstbau demnächst in
Österreich angewendet
werden soll? Wenn ja, wie rechtfertigen Sie, dass -
trotz aller kritischen Forschungsberichte -
das hochwirksame Antibiotikum
Plantomycin als Pflanzenschutzmittel in der freien Natur zur Anwendung
kommen soll?
2.
Mit welcher Begründung haben Sie vor einiger Zeit das
Pflanzenschutzmittel
mit dem Wirkstoff Streptomycinsulfat
nach § 17 PMG verboten?
3.
Auf welche neueren Bewertungsgrundlagen hinsichtlich der
Auswirkungen auf
die Gesundheit von
Mensch, Tier und Umwelt aufgrund möglicher
Resistenzentwicklungen stützen Sie sich bei der Zulassung?
4.
Wie viele Rückstandsuntersuchungen bei Obstbäumen und
Honig auf
Streptomycin
wurden seit dem Jahr 2000 durchgeführt und was war das
Ergebnis
der Untersuchungen?
5.
Was ergab der jährliche Monitoringbericht an die
EU-Kommission über das
Auftreten von
Feuerbrand in Österreich?
6.
Welche Gemeinden in Österreich bzw. wie viele Hektar in
Österreich sind
derzeit vom
Feuerbrand betroffen?
7.
Wie
viele Imker waren oder sind von der Anwendung des
Pflanzenschutzmittels Plantomycin in
welcher Weise betroffen?
8.
Wie werden die praktizierenden Bäuerinnen und Bauern
sowie die Imker von
den Behörden über das
Auftreten von Feuerbrand und den möglichen
Umgang damit informiert?
9.
Was unternehmen Sie, um die Züchtung von
feuerbrandtoleranten Obstsorten
zu fördern?