2849/J XXII. GP

Eingelangt am 07.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend bevorstehender Einsatz des Antibiotikums Streptomycin im Kernobstbau
in Österreich

Nach unseren Informationen steht die Zulassung des Antibiotikums Streptomycin für
den Einsatz im Kernobstbau durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit
unmittelbar bevor. Die Risiken und Folgen des Einsatzes von Antibiotika in der
Landwirtschaft für die menschliche Gesundheit sind in den letzten Jahren verstärkt
kritisiert worden. Fachlich sprechen daher die Fakten für ein Verbot dieser Mittel in
der Praxis
. Viele bedeutende Institutionen in den USA bzw. die WHO aber auch die
Europäische Kommission weisen bereits auf die stark steigenden
Resistenzerscheinungen beim Menschen hin. Aus der Sicht der Umwelt und des
KonsumentInnenschutzes ist der neuerliche Einsatz dieses Antibiotikums daher
äußerst bedenklich. Der Wirkstoff Streptomycinsulfat wurde auch auf EU-Ebene im
Rahmen der Altwirkstoffprüfung nicht verteidigt. Kein Antragsteller hatte Interesse an
einer Aufnahme des Wirkstoffes Streptomycin in die Positivliste der Richtlinie
91/414/EWG und es wurden daher auch keine Unterlagen für eine Bewertung
hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie
der Umwelt eingereicht.

Noch vor kurzem bezeichnete die AGES die für Streptomycin vorliegenden Angaben
und Unterlagen für eine Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß PMG
1997 als „unzureichend", da sie weder bezüglich Umfang noch bezüglich Qualität
den in der RL 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
gestellten Anforderungen entsprechen. Insbesondere Fragestellungen, die sich in
Zusammenhang mit einer Verteilung in der Umwelt und den daraus resultierenden
Auswirkungen auf Mensch, Fauna und Flora auf Grund möglicher
Resistenzentwicklungen ergeben, können mangels valider Daten nicht beantwortet
werden. Ebenso muss darauf hingewiesen werden, dass ein mögliches Auftreten
von Streptomycin-Rückständen im Honig über dem in der Schädlingsbekämpfungs-
mittel-Höchstwerteverordnung genannten Höchstwert von 0,02 mg/kg nach
Anwendung von Streptomycin auf Basis der vorliegenden mangelhaften Daten nicht
ausgeschlossen werden kann.

Seit Inkrafttreten der oben genannten Verbotsverordnung haben sich keine
Änderungen in der Bewertungsgrundlage für eine Überprüfung der
Zulassungsvoraussetzungen ergeben.

 


Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE:

1.             Sind Sie darüber informiert, dass das Antibiotikum Streptomycin im
Kernobstbau demnächst in Österreich angewendet werden soll? Wenn ja,
sind Sie damit einverstanden und wie rechtfertigen Sie aus gesundheitlicher
Sicht, dass - trotz aller kritischen Forschungsberichte - das hochwirksame
Antibiotikum Plantomycin als Pflanzenschutzmittel zur Anwendung kommen
soll?

2.             Auf welche neueren Bewertungsgrundlagen hinsichtlich der Auswirkungen auf
die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt aufgrund möglicher
Resistenzentwicklungen stützt sich die Zulassung?

3.             Inwiefern können Sie ausschließen, dass die Streptomycin-Rückstände im
Honig über dem in der Schädlingsbekämpfungs-Höchstwerteverordnung
genannten Höchstwert liegen werden?

4.             Welche gesundheitlichen Gefahren sind bei Rückständen von Antibiotika in
Lebensmitteln (Obst, Obstprodukten, Honig und Honigprodukten) zu
erwarten?

5.             Wie viele Rückstandsuntersuchungen bei Honig und Obstprodukten auf
Streptomycin wurden seit dem Jahr 2000 durchgeführt und was war das
Ergebnis der Untersuchungen?