2851/J XXII. GP

Eingelangt am 07.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Skandal um Bt-10-Mais-Verunreinigungen

Die Vertretung der Vereinigten Staaten von Amerika informierte die Europäische
Kommission mit Schreiben vom 22.03.2005, dass möglicherweise gentechnisch
veränderter Mais der Linie Bt10 in die EU-Mitgliedstaaten importiert wurde. Die EU-
Kommission beklagte die verspätete und unzureichende Information durch die
amerikanischen Behörden und hat diese Mitteilung an alle Mitgliedstaaten über das
Schnellwarnsystem weitergegeben. Am meisten "Anlass zur Sorge" besteht nach
Angaben der EU-Kommission durch die Einfuhr von Lebens- und Futtermittel, die
das unautorisierte Gen-Produkt enthalten. Die Kommission geht davon aus, dass
über den Import von Bt11 zwischen 2001 und 2004 etwa 1000 Tonnen Bt10-Mais
aus den USA nach Europa eingeführt wurden.

Weder in den USA noch in der EU ist Bt10-Mais zugelassen. Der Zuckermais aus
Bt11 ist als Futtermittel seit 22. April 1998 (gem. Freisetzungsrichtlinie), als
Maisderivat in Lebensmitteln seit 6. Febr. 1998 (gem. Verordnung über neuartige
Lebensmittel) und seit dem 19. Mai 2004 in der EU als Lebensmittel zugelassen.
Derzeit läuft auch ein Genehmigungsverfahren zum Anbau von Bt11-Mais in der EU.
Ein Nachweisverfahren für Bt11-Mais ist in der EU verfügbar, weil ein gentechnisch
verändertes Produkt die Zulassung nur erhält, wenn vom Antragsteller
Kontrollproben, Referenzmaterial und Nachweisverfahren zur Verfügung stehen.
Über ein Nachweisverfahren für Bt10-Mais verfügen die Überwachungsbehörden der
Gemeinschaft daher zur Zeit nicht.

Die GVO-Maislinien Bt-10 und Bt-11 haben Gemeinsamkeiten, sie unterscheiden
sich aber insbesondere in einem Gen: Die Maislinie Bt-11 enthält ein Gen, das die
Bildung des Bt-Toxins in der Maispflanze bewirkt sowie ein weiteres Gen, durch das
der Mais unempfindlich gegen ein bestimmtes Herbizid (Unkrautbekämpfungsmittel)
wird. Die Maislinie Bt-10 enthält zusätzlich zu den Genen des Bt-11-Maises ein Gen,
das eine Resistenz gegen das Antibiotikum Ampicillin vermittelt. In der EU werden
gv-Pflanzen, die dieses Markergen (Resistenz gegen Ampicillin) besitzen, nicht mehr
für eine kommerzielle Nutzung freigegeben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 


1.                           Wann wurden Sie von der EU-Kommission über die möglichen Bt10-Importe
informiert und welche Maßnahmen haben Sie nach dem Bekanntwerden dieser
illegalen Importe ergriffen?

2.                           Welche Vorsorge-Maßnahmen haben Sie getroffen, damit keine mit Bt10-Mais
verunreinigten Futtermittel nach Österreich gelangen?

3.                           Sind mit Bt-10 verunreinigte Futtermittel nach Österreich importiert worden?

4.                           Sind derzeit in der AGES Nachweismethoden für die Feststellung einer
Kontamination von Lebens- und Futtermittel mit Bt10 verfügbar?

5.                           Gab es Untersuchungen von Futtermitteln auf Bt10 und wenn ja, was war das
Ergebnis?

6.                           Für welche GVO-Konstrukte existieren derzeit in Österreich Nachweismethoden
und welche Maßnahmen ergreifen Sie, damit die Methoden-Entwicklung
verbessert wird?

7.                           Wie viele öffentlichen Mittel stehen in Österreich für den Nachweis von GVO
bei Saatgut, Futter- und Lebensmitteln insgesamt zur Verfügung (bitte um je
nach Produkt getrennte Angaben)?

8.                           Wer wird die Schäden, die den Bäuerinnen und Bauern durch die GVO-
Futtermittel-Kontaminierung durch Bt10 entstanden sind, tragen?

9.                           Welche Vorschläge werden Sie auf EU-Ebene einbringen, um in Hinkunft zu
verhindern, dass nicht genehmigte GVO's in den EU-Raum und damit auch
nach Österreich gelangen?

10.                   Werden Sie sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass in Zukunft für
Maisimporte aus den USA eine Garantie für die Nicht-Kontamination mit Bt-10
bzw. anderen in der EU nicht zugelassenen GVO-Sorten gegeben werden
muss, wie dies auch schon von Importeuren in Bezug auf die GVO-Sorte
„Starlink" gefordert wurde? Wenn nein, warum nicht?

11.                   Werden Sie sich aufgrund der Tatsache, dass der nicht zugelassene Bt10-Mais
in den USA jahrelang mit dem Bt11-Mais vermischt wurde und eine
Verunreinigung mit Bt10 nicht nachgewiesen werden kann, auf EU-Ebene für
einen Importstop von Bt11 einsetzen? Wenn nein, warum nicht?

12.                   Werden Sie sich im EU-Umweltministerrat gegen eine Genehmigung zum
Anbau von Bt11-Mais einsetzen und wenn nein, warum nicht?