2852/J XXII. GP

Eingelangt am 07.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Kennzeichnung von Schafen und Ziegen mit zwei Ohrmarken

Derzeit müssen in Österreich Ziegen und Schafe entweder mit einer Ohrmarke oder
einer Tätowierung gekennzeichnet werden. Anstatt eine zukunftsweisende
Kennzeichnung mittels Chip-System einzuführen, sollen nun in Österreich die Schafe
und Ziegen ab Juli 2005 mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden.

Nach umfangreichen Tests im IDEA-Großversuch (International Institute for
Democracy and Electoral Assistance), der im April 2002 positiv abgeschlossen
wurde, ist entsprechend der EU-Verordnung (EG) Nr. 21/2004 ab Jänner 2008 die
elektronische Kennzeichnung mittels Chip für alle Tiere in Mitgliedsländern mit einer
Schaf- und Ziegenpopulation von über 600.000 Tieren verpflichtend. In
Mitgliedsländern mit einer kleineren Population (so z.B. in Österreich) könnte die
Chip-Markierung freiwillig eingeführt werden. Der IDEA-Großversuch hatte zum
Ergebnis, dass der Mikrochip die einzige fälschungssichere und für die
Datenerfassung beste Markierungsart ist, während Ohrmarke und Tätowierungen
anfällig für Fälschungen sind und häufig verloren gehen.

In einigen Ländern (z.B. Spanien, Italien) wurden Pilotprojekte zur elektronischen
Nutztierkennzeichnung realisiert. In Betrieben, welche das Chip-
Kennzeichnungssystem anwenden, wurden die besten Erfahrungen gemacht. Die
Innovation besteht darin, dass erstmals auch das Tier selbst Träger sämtlicher
relevanter Informationen wird. Die Daten sind sowohl auf dem Chip als auch in einer
zentralen Datenbank gespeichert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.            Stimmt es, dass in Österreich Schafe und Ziegen ab Juli 2005 mit zwei
Ohrmarken zu kennzeichnen sind? Wenn ja, wie ist das aus der Sicht des
Tierschutzes und der Fälschungssicherheit zu begründen?

2.            Ist die Kennzeichnung mittels Chip bei Schafen und Ziegen in Österreich in
Hinkunft verboten bzw. welche Möglichkeiten haben Betriebe, die dieses
fälschungssichere und tierschonende System anwenden wollen?

3.         Wann gedenken Sie, in Österreich die Kennzeichnung mittels Chip bei

               Schafen und Ziegen einzuführen?