2856/J XXII. GP

Eingelangt am 07.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Keck, Schopf, Krist

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend übermäßiger Bewerbung der wenig wirksamen Steuerreform 2005

Seit dem Jahreswechsel 2004/2005 erleben die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes eine,
ihrem persönlichen Empfinden nach noch nie da gewesene, Welle an regierungsseitigen
Inseraten und Werbespots zum Inkrafttreten einer Steuerreform.

Diese Werbung - jeweils als „Information der Bundesregierung" tituliert - erhitzt in weiten
Teilen der Bevölkerung die Gemüter.

Als Gründe dafür werden von vielen Seiten die wenig aussagekräftigen Botschaften, die zu-
dem keineswegs mit den realen Gegebenheiten in Einklang zu bringen sind, angeführt. Zu-
sätzlich lässt die Konzeption der Kampagne den Eindruck entstehen, es handle sich hierbei
um sehr teure und gleichsam wenig akkordierte Werbeaktivitäten, zumal es auch in den letzt-
en Tagen wieder zur (vermutlich landesweiten Veröffentlichung) neuer Plakate zum Thema
Steuerreform kam, die wiederum keinerlei grafische oder stilistische Ähnlichkeit zum bis dato
bekannten aufweist.

Zusätzlich ergibt sich auch hier wieder der Eindruck, dass man bei der Anzahl zu veröffent-
lichenden Plakate bzw. der Auswahl der Standorte zur Veröffentlichung wenig Rücksicht auf
die Kosten genommen hat. Auch bei der vorangegangenen Fernseh- bzw. Radiowerbung
wurden anscheinend nur die besten (und damit wohl teuersten) Zeiten gebucht.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nach-
stehende

Anfrage:

1.  Auf wie viel beläuft sich das Budget, das für die Erstellung der gesamten Kampagne zur
Darstellung der Steuerreform 2005 bereitgestellt wurde?

2.              Von welchem Ressort (im Falle der Beteiligung mehrerer Ministerien: von welchen
Ressorts) wird dieses Budget getragen?

3.              Im Falle der Kostenbeteiligung mehrerer Ressorts: Wie lautet der Aufteilungsschlüssel
zwischen den Kostenbeteiligten?

4.              Welche Agentur (bzw. welche Agenturen) ist (sind) mit der Realisierung und/oder
Umsetzung der Kampagne zur Steuerreform 2005 beauftragt?

5.              Wie kam es zur Auftragsvergabe an die nunmehr ausführende(n) Agentur(en)?


6.           Wer war an der Entscheidungsfindung zur Auftragsvergabe beteiligt?

7.           Im Falle von mehreren Auftragsausführenden: Wofür wurde wer beauftragt?

8.           Seit welchem Datum werden in den diversen österreichischen Medien (d.h. im Fernsehen
oder Hörfunk, in Zeitungen oder Magazinen) Inserate bzw. Spots zur Steuerreform 2005
geschaltet? Seit wann werden Plakate zur Steuerreform 2005 veröffentlicht?

9.           Für welches Datum ist ein Ende der Kampagne zur Steuerreform 2005 vorgesehen?

10.    In welchen Zeitungen, Magazinen, Journalen usw. kam es bisher zur Schaltung von Print-
inseraten?

11.    m welchen Zeitungen, Magazinen, Journalen usw. wird es noch zur Schaltung von Print-
inseraten kommen?

12.    Welche (in- und ausländischen) Fernsehanstalten wurden bisher mit der Ausstrahlung von
Spots zur Darstellung der Steuerreform 2005 beauftragt?

13.    Welche (in- und ausländischen) Fernsehanstalten werden noch mit der Ausstrahlung von
Spots zur Darstellung der Steuerreform 2005 beauftragt werden?

14.    Auf wie viel belaufen sich die Kosten für Ausstrahlung eines diesbezüglichen Spots? Was
sind die Maximalkosten, was sind die Minimumkosten?

15.    Wie viele Fernsehspots wurden bisher beauftragt?

16.    Wie viele Fernsehspots werden am Ende in Summe beauftragt worden sein?

17.    Besteht die Kampagne zur Darstellung der Steuerreform 2005 auch noch aus anderen
Elementen als Fernseh-, und Radiospots, Plakaten und Print-Inseraten?

18.    Wenn ja, worum handelt es sich dabei und welche Kosten entstanden bzw. entstehen dabei
jeweils?