2856/J XXII. GP
Eingelangt am 07.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Keck, Schopf, Krist
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend übermäßiger Bewerbung der wenig wirksamen Steuerreform 2005
Seit dem Jahreswechsel 2004/2005 erleben die Bürgerinnen
und Bürger unseres Landes eine,
ihrem persönlichen Empfinden nach noch nie da
gewesene, Welle an regierungsseitigen
Inseraten und Werbespots zum Inkrafttreten einer Steuerreform.
Diese Werbung - jeweils als
„Information der Bundesregierung" tituliert - erhitzt in weiten
Teilen der
Bevölkerung die Gemüter.
Als Gründe dafür werden von vielen
Seiten die wenig aussagekräftigen Botschaften, die zu-
dem keineswegs mit den realen Gegebenheiten in Einklang zu bringen sind,
angeführt. Zu-
sätzlich
lässt die Konzeption der Kampagne den Eindruck entstehen, es handle sich
hierbei
um sehr teure und
gleichsam wenig akkordierte Werbeaktivitäten, zumal es auch in den letzt-
en Tagen wieder zur (vermutlich landesweiten
Veröffentlichung) neuer Plakate zum Thema
Steuerreform kam, die wiederum
keinerlei grafische oder stilistische Ähnlichkeit zum bis dato
bekannten aufweist.
Zusätzlich ergibt sich auch hier wieder
der Eindruck, dass man bei der Anzahl zu veröffent-
lichenden Plakate bzw. der Auswahl der Standorte zur Veröffentlichung wenig
Rücksicht auf
die Kosten genommen hat. Auch bei der
vorangegangenen Fernseh- bzw. Radiowerbung
wurden anscheinend nur die besten (und damit wohl teuersten) Zeiten
gebucht.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an den Bundesminister für Finanzen nach-
stehende
Anfrage:
1.
Auf wie viel beläuft sich das Budget, das für die
Erstellung der gesamten Kampagne zur
Darstellung der
Steuerreform 2005 bereitgestellt wurde?
2.
Von welchem Ressort (im Falle der Beteiligung mehrerer
Ministerien: von welchen
Ressorts) wird dieses
Budget getragen?
3.
Im Falle der Kostenbeteiligung mehrerer Ressorts: Wie
lautet der Aufteilungsschlüssel
zwischen den
Kostenbeteiligten?
4.
Welche Agentur (bzw. welche Agenturen) ist (sind) mit
der Realisierung und/oder
Umsetzung der
Kampagne zur Steuerreform 2005 beauftragt?
5.
Wie
kam es zur Auftragsvergabe an die nunmehr ausführende(n) Agentur(en)?
6.
Wer
war an der Entscheidungsfindung zur Auftragsvergabe beteiligt?
7.
Im
Falle von mehreren Auftragsausführenden: Wofür wurde wer beauftragt?
8.
Seit welchem Datum werden in den diversen
österreichischen Medien (d.h. im Fernsehen
oder Hörfunk, in
Zeitungen oder Magazinen) Inserate bzw. Spots zur Steuerreform 2005
geschaltet? Seit wann werden Plakate zur Steuerreform 2005 veröffentlicht?
9.
Für
welches Datum ist ein Ende der Kampagne zur Steuerreform 2005 vorgesehen?
10.
In welchen Zeitungen, Magazinen, Journalen usw. kam es
bisher zur Schaltung von Print-
inseraten?
11.
m welchen Zeitungen, Magazinen, Journalen usw. wird es
noch zur Schaltung von Print-
inseraten
kommen?
12.
Welche (in- und ausländischen) Fernsehanstalten wurden
bisher mit der Ausstrahlung von
Spots zur Darstellung
der Steuerreform 2005 beauftragt?
13.
Welche
(in- und ausländischen) Fernsehanstalten werden noch mit der Ausstrahlung von
Spots zur Darstellung der Steuerreform 2005 beauftragt werden?
14.
Auf wie viel belaufen sich die Kosten für Ausstrahlung
eines diesbezüglichen Spots? Was
sind die
Maximalkosten, was sind die Minimumkosten?
15.
Wie
viele Fernsehspots wurden bisher beauftragt?
16.
Wie
viele Fernsehspots werden am Ende in Summe beauftragt worden sein?
17.
Besteht die Kampagne zur Darstellung der Steuerreform
2005 auch noch aus anderen
Elementen als
Fernseh-, und Radiospots, Plakaten und Print-Inseraten?
18.
Wenn ja, worum handelt es sich dabei und welche Kosten
entstanden bzw. entstehen dabei
jeweils?