2862/J XXII. GP
Eingelangt am 07.04.2005
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Einrichtung eines
internationalen Katastrophenfonds.
Im Zuge der Budgetbegleitgesetze
wurde die Einrichtung eines internationalen
Katastrophenfonds
beschlossen. Dieser soll mit bis zu 100 Millionen € dotiert werden.
Bundeskanzler
Wolfgang Schüssel: "Dieser internationale Hilfsfonds für Katastrophen
im
Ausland ist ein Pendant zum nationalen Katastrophenfonds. Aus ihm sollen sowohl
Maßnahmen
zur Vorbeugung gegen Katastrophen finanziert werden wie auch jene zur
Beseitigung
der Schäden."
Laut Beantwortung
der Anfrage 2569/J wird der Auslandskatastrophenfond von der
Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten verwaltet werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten
folgende
Anfrage:
1.
In welcher Sektion Ihres Ressorts wird der internationale
Katastrophenfonds
organisatorisch
angesiedelt sein?
2.
Wer
wird im Katastrophenfall die Verwendung
der Mittel aus dem
Katastrophenfonds
politisch verantworten?
3.
Wer
wird im Katastrophenfall die Verwendung der Mittel aus
dem
Katastrophenfonds
technisch koordinieren?
4.
Welche Mittel werden zur Dotierung dieses
Katastrophenfonds herangezogen?
5.
Welche andere Budgetposten werden
durch die Einrichtung im Falle
internationaler Katastrophen gemindert
werden?
6.
Wird der Katastrophenfonds mit „frisches Geld"
dotiert werden?
7.
In welcher Weise sollen die Leistungen aus dem
Katastrophenfonds mit der
eventuell
danach anschließenden Entwicklungshilfe koordiniert werden?
8.
Wer wird diese Koordination übernehmen?
9.
An welche Kriterien wird im Katastrophenfall die
Auszahlung aus dem Fonds
gebunden
sein?
10.
Wer wird über die Auszahlung von Mitteln aus dem Fonds
entscheiden?
11.
Wie kann eine rasche Entscheidung über Auszahlungen
gewährleistet werden?
12. Welche
Personen sind aus dem Fonds anspruchsberechtigt?
13.Sollen mit den Mitteln aus dem internationalen Katastrophenfonds auch
Leistungen
wie Heimtransporte von ÖsterreicherInnen aus Katastrophengebieten
oder
medizinische bzw. psychologische Betreuung von österreichischen Opfern
vor
Ort bezahlt werden?