2862/J XXII. GP

Eingelangt am 07.04.2005
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Anfrage

 

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Einrichtung eines

internationalen Katastrophenfonds.

Im Zuge der Budgetbegleitgesetze wurde die Einrichtung eines internationalen
Katastrophenfonds beschlossen. Dieser soll mit bis zu 100 Millionen € dotiert werden.
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel: "Dieser internationale Hilfsfonds für Katastrophen
im Ausland ist ein Pendant zum nationalen Katastrophenfonds. Aus ihm sollen sowohl
Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Katastrophen finanziert werden wie auch jene zur
Beseitigung der Schäden."

Laut Beantwortung der Anfrage 2569/J wird der Auslandskatastrophenfond von der
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten verwaltet werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.            In welcher Sektion Ihres Ressorts wird der internationale Katastrophenfonds
organisatorisch angesiedelt sein?

2.            Wer   wird   im    Katastrophenfall   die   Verwendung   der   Mittel   aus   dem
Katastrophenfonds politisch verantworten?

3.            Wer   wird    im    Katastrophenfall    die   Verwendung    der   Mittel    aus   dem
Katastrophenfonds technisch koordinieren?

4.            Welche Mittel werden zur Dotierung dieses Katastrophenfonds herangezogen?

5.            Welche   andere   Budgetposten   werden   durch   die   Einrichtung   im   Falle
internationaler Katastrophen gemindert werden?

6.            Wird der Katastrophenfonds mit „frisches Geld" dotiert werden?

7.            In welcher Weise sollen die Leistungen aus dem Katastrophenfonds mit der
eventuell danach anschließenden Entwicklungshilfe koordiniert werden?

8.            Wer wird diese Koordination übernehmen?

9.            An welche Kriterien wird im Katastrophenfall die Auszahlung aus dem Fonds
gebunden sein?

10.    Wer wird über die Auszahlung von Mitteln aus dem Fonds entscheiden?

11.    Wie kann eine rasche Entscheidung über Auszahlungen gewährleistet werden?

12.    Welche Personen sind aus dem Fonds anspruchsberechtigt?


13.Sollen mit den Mitteln aus dem internationalen Katastrophenfonds auch
Leistungen wie Heimtransporte von ÖsterreicherInnen aus Katastrophengebieten
oder medizinische bzw. psychologische Betreuung von österreichischen Opfern
vor Ort bezahlt werden?