2880/J XXII. GP
Eingelangt am 12.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Sozialversicherung auch für Zweit- und Drittfrauen?"
In einigen europäischen Ländern wird die Frage diskutiert, ob bei polygamen Ehen eine
Zweit- und Drittfrau kostenlos mitversichert ist.
Andere Länder, andere Sitten: So können polygame Ehen nach dem Recht einiger Staaten
wirksam begründet werden. Allerdings stellt sich nun in Europa u.a. die Frage, wie die
Mitversicherung von Zweit- und Drittfrauen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu
behandeln ist bzw. ob überhaupt eine vorliegt?
In Deutschland warf dies bisher keine Probleme auf. Wurden die versicherungsrechtlichen
Bestimmungen erfüllt (v.a. Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, keine eigene
freiwillige Versicherung bzw. keine Befreiung von der Versicherungspflicht und keine eigene
Erwerbstätigkeit), so waren sämtliche GattInnen mitversichert.
Diese Rechtsmeinung wurde nun geändert. Zweit- und Drittfrauen
sind demnach seit dem
1. April 2005 nicht mehr mitversichert.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Haltung nehmen dazu die einzelnen Krankenkassen
bzw. der Hauptverband
der
Sozialversicherungsträger ein?
2.
Sind
Ihnen derartige Fälle auch in Österreich bekannt? Wenn ja, wie viele?
3.
Wie
sieht dazu die Praxis in Österreich aus? Sind nach dem ASVG Zweit- und
Drittfrauen aus polygamen Ehen sowie deren
Kinder in Österreich mitversichert?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie wird dies begründet?
4.
Wenn nein, besteht für Zweit- und Drittfrauen die
Möglichkeit der freiwilligen
Versicherung bei
einer Krankenkasse? Wenn nein, warum nicht?
5.
In welchen EU-Mitgliedsstaaten sind Zweit- und
Drittfrauen sowie deren Kinder
kostenlos
(mit)versichert?
6.
Vertreten Sie eventuell die Rechtsauffassung, dass eine
nach dem Recht eines anderen
Staates geschlossene
und dessem Recht unterliegende Ehe nur dann in die
Sozialversicherung einbezogen werden kann,
wenn sie einer österreichischen Ehe (das
ist die Einehe) entspricht?
7.
Wenn
ja, wie beurteilen Sie dann rechtlich polygame Ehen - die in anderen Ländern
rechtsgültig abgeschlossen wurden und anerkannt werden - in Österreich?
8.
Werden
polygame Ehen (das sind Vielehen) familienrechtlich nach dem ABGB in
Österreich anerkannt?
9.
Wenn nein, welchen rechtlichen Status haben die Zweit- und Drittfrauen und deren
Kinder
in Österreich?