2880/J XXII. GP

Eingelangt am 12.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Sozialversicherung auch für Zweit- und Drittfrauen?"

In einigen europäischen Ländern wird die Frage diskutiert, ob bei polygamen Ehen eine

Zweit- und Drittfrau kostenlos mitversichert ist.

Andere Länder, andere Sitten: So können polygame Ehen nach dem Recht einiger Staaten

wirksam begründet werden. Allerdings stellt sich nun in Europa u.a. die Frage, wie die

Mitversicherung von Zweit- und Drittfrauen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu

behandeln ist bzw. ob überhaupt eine vorliegt?

In Deutschland warf dies bisher keine Probleme auf. Wurden die versicherungsrechtlichen

Bestimmungen erfüllt (v.a. Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, keine eigene

freiwillige Versicherung bzw. keine Befreiung von der Versicherungspflicht und keine eigene

Erwerbstätigkeit), so waren sämtliche GattInnen mitversichert.

Diese Rechtsmeinung wurde nun geändert. Zweit- und Drittfrauen sind demnach seit dem
1. April 2005 nicht mehr mitversichert.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage:

1.  Welche Haltung nehmen dazu die einzelnen Krankenkassen bzw. der Hauptverband
der Sozialversicherungsträger ein?

2.              Sind Ihnen derartige Fälle auch in Österreich bekannt? Wenn ja, wie viele?

3.              Wie sieht dazu die Praxis in Österreich aus? Sind nach dem ASVG Zweit- und
Drittfrauen aus polygamen Ehen sowie deren Kinder in Österreich mitversichert?
Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie wird dies begründet?


4.      Wenn nein, besteht für Zweit- und Drittfrauen die Möglichkeit der freiwilligen
Versicherung bei einer Krankenkasse? Wenn nein, warum nicht?

5.              In welchen EU-Mitgliedsstaaten sind Zweit- und Drittfrauen sowie deren Kinder
kostenlos (mit)versichert?

6.              Vertreten Sie eventuell die Rechtsauffassung, dass eine nach dem Recht eines anderen
Staates geschlossene und dessem Recht unterliegende Ehe nur dann in die
Sozialversicherung einbezogen werden kann, wenn sie einer österreichischen Ehe (das
ist die Einehe) entspricht?

7.              Wenn ja, wie beurteilen Sie dann rechtlich polygame Ehen - die in anderen Ländern
rechtsgültig abgeschlossen wurden und anerkannt werden - in Österreich?

8.              Werden polygame Ehen (das sind Vielehen) familienrechtlich nach dem ABGB in
Österreich anerkannt?

9.              Wenn nein, welchen rechtlichen Status haben die Zweit- und Drittfrauen und deren
Kinder in Österreich?