2890/J XXII. GP

Eingelangt am 12.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Morgengabe des Kabinettchefs

Aus diskreter Quelle wurde bekannt, dass eine für die Betreibergesellschaft
des Hotel Sacher geplante und bereits zeitlich anberaumte Steuerprüfung
durch das zuständige Finanzamt einige Wochen vor der Heirat des
Kabinettchefs im Bundesministerium für Finanzen mit der
Geschäftsführerin der Betriebsgesellschaft ohne weitere Erhebungen
eingestellt wurde. Diese Einstellung basierte auf einer ministeriellen
Weisung übermittelt durch den zuständigen Sektionschef.
Interessierten Beobachtern stellt sich nun mehr die Frage, ob es sich bei der
Einstellung dieser Finanzprüfung um ein Geschenk handelt, welches der
Mann seiner Gattin am ersten Morgen zu geben verspricht (eine sogenannte
Morgengabe im Sinne des § 1332 ABGB). Aus diesem Grund richten
nunmehr die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.              Wieviele Betriebsgesellschaften von Hotels werden pro Jahr in Wien einer
steuerlichen Betriebsprüfung unterzogen?

2.              Mit welchem Datum wurde die Betriebsprüfung der Betreibergesellschaft
des Hotel Sacher Wien eingeleitet?

3.      Welche Prüfungsschritte wurden durch das zuständige Finanzamt
durchgeführt?


4.      Wann wurde die steuerliche Betriebsprüfung der Betreibergesellschaft
des Hotel Sacher eingestellt?

5.      Wie wurde die Einstellung dieser steuerlichen Betriebsprüfung
begründet?

6.      Liegt eine bescheidmäßige Erledigung dieses Verfahrens vor?

7.      Wie lautete exakt der Inhalt der ministeriellen Weisung, die zur
Einstellung dieses Steuerprüfungsverfahren führte?

8.      Gibt es eine schriftliche Aufzeichnung dieser ministeriellen Weisung?

9.      Was war der Grund für diese Weisung von Finanzminister Grasser?

10.      Durch welche Person wurde der Inhalt dieser Weisung an die
zuständigen Beamten im prüfenden Finanzamt übermittelt?

11.      Gibt es über diese Weisung bzw. deren Übermittlung entsprechende
Aktenaufzeichnungen?

12. Kann ausgeschlossen werden, dass diese Weisung nicht direkt durch den
Finanzminister sondern womöglich durch seinen Kabinettchef erteilt
wurde?

13. Was können Sie der entstandenen schiefen Optik, dass ein
Steuerprüfungsverfahren unmittelbar vor der Hochzeit ihres
Kabinettchefs mit der Geschäftsführerin des geprüften Unternehmens
eingestellt wird, entgegen halten?