2891/J XXII. GP
Eingelangt am 12.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Kaipel
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Anfragebeantwortung 2571/AB XXII. GP betreffend Bundesbeschaffungs-
Gesellschaft m.b.H. (BBG)
In Ergänzung der bisherigen Anfragen
zum Thema Bundesbeschaffung und aufgrund der in
der Anfragebeantwortung 2571/AB XXII. GP
(eingelangt am 25.03.2005) offen gelassenen
Antworten bzw. neu
aufgeworfener Fragen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Herrn Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1.
In der
Einleitung Ihrer
Anfragebeantwortung 2571/AB XXII. GP (eingelangt am
25.03.2005)
schreiben Sie, dass „die kürzlich erfolgte Ausschreibung von Frischwaren
aufgrund der
Abstimmungsrunde mit der zuständigen Fachgruppe der Wirtschaftskammer
zu Teilzuschlägen mit über 90 Losen"
führte, „sodass der vom Gesetz geforderten Berück-
sichtigung der regionalen
Versorgungsstruktur durch KMUs im bestmöglichen Ausmaß
nachgekommen wurde". Welche Frischwaren wurden wann wie unter welchen
Beding-
ungen, vorgegebenen von den Anbietern zu erfüllenden Kriterien etc.
ausgeschrieben?
2.
Wie
sahen die einzelnen Teillose genau aus und wie viele Lose gab es?
3.
Wurde bei dieser in Punkt 1 erwähnten Ausschreibung ein
„Warenkorb" ausgeschrieben?
Wenn
ja, aus welchen Produkten war dieser Warenkorb zusammengesetzt? Wenn nein,
welche Produkte
wurden wie ausgeschrieben?
4.
Konnte ein „restlicher Warenkorb" angeboten werden,
d.h. konnten Bieter über die
eigentliche
Ausschreibung hinausgehend Produkte anbieten? Wenn ja, zu welchen
Bedingungen,
zu welchen Preisen und wie fanden für diese Produkte welche Preisver-
gleiche statt?
5.
Welche
bzw. wie viele Teilzuschläge für wie viele Lose wurden an wen warum erteilt?
6.
Wie viele der aufgrund dieser
„Frischwaren-Ausschreibung" beauftragten Unternehmen
sind Klein-, wie
viele Kleinst-, wie viele Mittel- und wie viele Großunternehmen?
7.
Wie sieht die regionale Verteilung der Firmensitze nach
NUTS 1, NUTS 2 und NUTS 3
aus?
8.
Wie und ab wann wurde bzw. wird bei den Ausschreibungen
der BBG die entsprechende
Entschließung des
Nationalrates vom 26. Jänner 2005 berücksichtigt?
9.
Da Sie schreiben, dass der „Berücksichtigung der
regionalen Versorgungsstruktur durch
KMUs
im bestmöglichen Ausmaß nachgekommen wurde", heißt das, dass Sie keine
Verbesserungsmöglichkeiten
mehr bei der Bundesbeschaffung sehen und die BBG absolut
perfekt arbeitet?
10.
Wie wurden bei dieser „Frischwaren-Ausschreibung"
die Klein- und Kleinstunternehmen
(„KKUs")
berücksichtigt?
11.
In Ihrer Anfragebeantwortung 2571/AB XXII. GP (eingelangt am 25.03.2005) schreiben
Sie
zu Punkt 11. und 12.: „Der Warenkorb der BBG-Ausschreibung besteht aus 360
Artikeln
und wurde nach Auskunft der BBG so gewählt, dass ihn jeder Händler anbieten
konnte,
der in der Lage ist, Großküchen von Justizanstalten, Kasernen und Schulen zu
beliefern." Heißt das, dass die Anbieter alle 360 Artikel liefern können
mussten? Wie
viele Firmen konnten
bzw. können dieses Kriterium erfüllen?
12.
In Ihrer Anfragebeantwortung 2571/AB XXII. GP (eingelangt am 25.03.2005) schreiben
Sie
zu Punkt 13.: „Eine Neuausschreibung ist in Vorbereitung." Wann wird neu
ausge-
schrieben und welche
Änderungen wird es zur ersten Ausschreibung geben?
13.
In Ihrer Anfragebeantwortung 2571/AB XXII. GP (eingelangt
am 25.03.2005) schreiben
Sie
zu Punkt 15.: „Als Bestbieter wurde AGM ermittelt. Aus datenschutzrechtlichen
Gründen
ersuche ich um Verständnis, dass die übrigen Bieter nicht genannt werden
können." Um wie
viele Bieter handelt es sich dabei?
14.
In Ihrer Anfragebeantwortung 2571/AB XXII. GP (eingelangt am 25.03.2005) schreiben
Sie
zu Punkt 18.: „Diese Ausschreibung wurde laut Mitteilung der BBG aufgrund ihres
relativ
kleinen Volumens (ca. 1,6 Mio. €) nicht in Teillose unterteilt." Ab
welchem
Volumen werden
Ausschreibungen in welche Teillose unterteilt?
15.
In Ihrer Anfragebeantwortung 2571/AB XXII. GP (eingelangt am 25.03.2005) schreiben
Sie
zu Punkt 25., dass weder das Finanzministerium noch die BBG über
bezirksbezogene
(„NUTS
3 Gebietseinheit") Daten verfügen, obwohl in der Entschließung des
National-
rates
vom 26.1.2005 ausdrücklich festgehalten wird, dass die einzelnen Bezirke in
Öster-
reich
im Sinne der regionalen Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Versorgungsstruktur zu
berücksichtigen
sind. Was werden Sie unternehmen, damit ab sofort NUTS 3 in der
Statistik der BBG
berücksichtigt wird?
16.
Was werden Sie unternehmen, damit ab sofort in der
Statistik der BBG im Sinne der
Entschließung des Nationalrates vom 26.1.2005 die Anzahl der Kleinst-, Klein-
und
Mittelunternehmen
erfasst wird?