2913/J XXII. GP

Eingelangt am 12.04.2005
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Anfrage

 

der Abgeordneten Hagenhofer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend   Aufnahmemodus   von   VerwaltungspraktikantInnen und befristeten

MitarbeiterInnen im Rahmen der EU-Präsidentschaft 2006

Der Bund betreibt seit einiger Zeit eine restriktive Personalpolitik, die auch mit dazu beiträgt,
dass Österreich den höchsten Stand an Arbeitslosen seit Jahrzehnten hat. Viele
Arbeitsuchende, insbesondere Jugendliche, haben sich Hoffnungen gemacht, im Jahr der
EU-Präsidentschaft Österreichs 2006 einen - wenn auch nur befristeten - Job zu
bekommen.

Die Hoffnungen wurden großteils enttäuscht. Bei Nachfragen im Außenamt über die
Beschäftigungsmöglichkeiten wurde die Auskunft erteilt, dass über den Großteil der
Aufnahmen bereits entschieden worden sei; lediglich eine kleine Tranche von ca. 10
MitarbeiterInnen sei noch zu besetzen. Diese Aussage überrascht umso mehr, als die
Außenministerin auf Anfrage im Budgetausschuss mittels Schreiben vom 14.3.2005
geantwortet hat, dass das BmaA „zur Abdeckung des zusätzlichen Arbeitsanfalles während
der EU-Präsidentschaft noch etwas 70 bis 90 MitarbeiterInnen zeitlich befristet anstellen
(wird)."

Sollte der Aufnahmeprozess für den Großteil der Arbeitskräfte - entgegen der Auskunft der
Ressortleiterin - bereits erfolgt sein, ist bemerkenswert, dass dies ohne öffentliche
Aufmerksamkeit vor sich ging.

Die   unterzeichneten  Abgeordneten  stellen   daher an  die  Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.              Wie und wann erfolgt oder erfolgte die Rekrutierung für zusätzliche MitarbeiterInnen im
Rahmen der EU-Präsidentschaft 2006?

2.              Welche Aufnahmevoraussetzungen sind/waren gefordert?

3.              Wie läuft/lief das genaue Prozedere der Auswahl?

4.              Wer ist Ansprechperson für Interessierte?


5.             Gibt/gab es eine Kooperation mit dem Arbeitsminister bei der Rekrutierung von
    
interessierten Arbeitsuchenden?

6.             Wenn ja: welchen Beitrag leistet/leistete das BMWA bzw. das AMS?

7.             Ab wann ist der Arbeitseinsatz geplant?

8.             In welchen Bereichen werden die MitarbeiterInnen in welcher Zahl eingesetzt?

9.             Gemäß welchem Schema werden sie entlohnt?

10.      Gibt es Unterschiede in der Entlohnung nach Qualifikation und Arbeitseinsatz?

11.      Wenn ja: welche und in welcher Höhe?