2916/J XXII. GP
Eingelangt am 14.04.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Empfehlungen des Rechnungshofes hinsichtlich der Wirksamkeit des INVEKOS
Im
Rechnungshofbericht 2005/2 prüfte der RH die Wirksamkeit des Integrierten
Verwaltungs- und Kontrollsystems INVEKOS zur Abwicklung des
Agrarumweltprogrammes ÖPUL 2000.
Neben den für
mehrere Maßnahmen relevanten Kontrollen (Flächenkontrolle, Tierbestand und
sachgerechte Düngung) und der „Guten landwirtschaftlichen Praxis“ kontrollierte
der Technische Prüfdienst auch die speziellen Voraussetzungen für einzelne
Maßnahmen. Die Einhaltung des maximalen Düngemitteleinsatzes wurde durch
Plausibilitätsrechnungen bezüglich der Zu- und Abgänge der Düngermengen sowie
der betroffenen Flächen kontrolliert. Die vorhandene Dokumentation war durch
fehlerhafte Aufzeichnungen über die Düngemittelvorräte am Jahresende
unvollständig.
Der RH empfahl,
für die Prüfung des maximalen Düngemitteleinsatzes in die Förderungsrichtlinien
die Verpflichtung für die BetriebsführerInnen aufzunehmen, Aufzeichnungen über
den Düngemittelvorrat zum Ende des Wirtschaftsjahres zu führen. Weiters wäre
zur Erhöhung der Kontrollsicherheit zu überlegen, vermehrt Prüfungen der
Bodenbeschaffenheit vorzunehmen.
Das BMLFUW und
die Agrarmarkt Austria wiesen in ihren Stellungnahmen auf die geringe
Aussagekraft von Bodenuntersuchungen hin. Weiters könne eine Dokumentation
keine Gewähr für den tatsächlich korrekten Düngemitteleinsatz bieten. Darüber
hinaus erachteten das BMLFUW und die Agrarmarkt Austria eine Änderung der
Förderungsvoraussetzungen in einer laufenden Periode nicht für sinnvoll. Der RH
entgegnete, dass die geforderten Aufzeichnungen, die seiner Ansicht nach nur
einen geringen Aufwand erfordern, die Wirksamkeit der Kontrolle bedeutend
verbessern könnten. Hinsichtlich der Bodenuntersuchungen verblieb der RH bei
seiner Ansicht, dass vermehrte Untersuchungen die Wirksamkeit der Kontrollen
erhöhen können.
Weiters stellte
der RH fest, dass Berufungen schleppend behandelt wurden und empfahl, dass
künftig auf eine zügigere Erledigung von Rechtsmitteln zu achten.
Im Zuge der
Überprüfungen stellte der RH fest, dass die LandwirtInnen über den Inhalt der
Verpflichtung betreffend Landschaftselemente kaum informiert waren. Über
einzelne Landschaftselemente lagen keine Aufzeichnungen vor, weshalb ein länger
zurückliegender Verstoß (vor allem die Entfernung eines Landschaftselements)
nicht nachgewiesen werden konnte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Was werden
Sie unternehmen, die Information der LandwirtInnen über die Förderungsvoraussetzungen
hinsichtlich eines pfleglichen Umgangs mit Landschaftselementen zu
intensivieren?
2.
Werden Sie
den Empfehlungen des Rechnungshofes Folge leisten, bei der Kontrolle des
Düngemitteleinsatzes vermehrt Prüfungen der Bodenbeschaffenheit
(Nährstoff-Versorgungsgrad) vorzunehmen? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen
sind geplant, wenn nein, warum nicht?
3.
Werden Sie
den Empfehlungen des Rechnungshofes Folge leisten und in den
Förderungsrichtlinien die Verpflichtung für die Betriebsführer aufnehmen, den
Düngemittelvorrat zum Ende des Wirtschaftsjahres zu dokumentieren? Wenn nein,
warum nicht?
4. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, damit in Hinkunft Berufungen zügiger erledigt werden als bisher?