2916/J XXII. GP

Eingelangt am 14.04.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Empfehlungen des Rechnungshofes hinsichtlich der Wirksamkeit des INVEKOS

 

 

 

Im Rechnungshofbericht 2005/2 prüfte der RH die Wirksamkeit des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems INVEKOS zur Abwicklung des Agrarumweltprogrammes ÖPUL 2000.

 

Neben den für mehrere Maßnahmen relevanten Kontrollen (Flächenkontrolle, Tierbestand und sachgerechte Düngung) und der „Guten landwirtschaftlichen Praxis“ kontrollierte der Technische Prüfdienst auch die speziellen Voraussetzungen für einzelne Maßnahmen. Die Einhaltung des maximalen Düngemitteleinsatzes wurde durch Plausibilitätsrechnungen bezüglich der Zu- und Abgänge der Düngermengen sowie der betroffenen Flächen kontrolliert. Die vorhandene Dokumentation war durch fehlerhafte Aufzeichnungen über die Düngemittelvorräte am Jahresende unvollständig.

 

Der RH empfahl, für die Prüfung des maximalen Düngemitteleinsatzes in die Förderungsrichtlinien die Verpflichtung für die BetriebsführerInnen aufzunehmen, Aufzeichnungen über den Düngemittelvorrat zum Ende des Wirtschaftsjahres zu führen. Weiters wäre zur Erhöhung der Kontrollsicherheit zu überlegen, vermehrt Prüfungen der Bodenbeschaffenheit vorzunehmen.

 

Das BMLFUW und die Agrarmarkt Austria wiesen in ihren Stellungnahmen auf die geringe Aussagekraft von Bodenuntersuchungen hin. Weiters könne eine Dokumentation keine Gewähr für den tatsächlich korrekten Düngemitteleinsatz bieten. Darüber hinaus erachteten das BMLFUW und die Agrarmarkt Austria eine Änderung der Förderungsvoraussetzungen in einer laufenden Periode nicht für sinnvoll. Der RH entgegnete, dass die geforderten Aufzeichnungen, die seiner Ansicht nach nur einen geringen Aufwand erfordern, die Wirksamkeit der Kontrolle bedeutend verbessern könnten. Hinsichtlich der Bodenuntersuchungen verblieb der RH bei seiner Ansicht, dass vermehrte Untersuchungen die Wirksamkeit der Kontrollen erhöhen können.

 

Weiters stellte der RH fest, dass Berufungen schleppend behandelt wurden und empfahl, dass künftig auf eine zügigere Erledigung von Rechtsmitteln zu achten.

 

Im Zuge der Überprüfungen stellte der RH fest, dass die LandwirtInnen über den Inhalt der Verpflichtung betreffend Landschaftselemente kaum informiert waren. Über einzelne Landschaftselemente lagen keine Aufzeichnungen vor, weshalb ein länger zurückliegender Verstoß (vor allem die Entfernung eines Landschaftselements) nicht nachgewiesen werden konnte.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.             Was werden Sie unternehmen, die Information der LandwirtInnen über die Förderungsvoraussetzungen hinsichtlich eines pfleglichen Umgangs mit Landschaftselementen zu intensivieren?

 

2.             Werden Sie den Empfehlungen des Rechnungshofes Folge leisten, bei der Kontrolle des Düngemitteleinsatzes vermehrt Prüfungen der Bodenbeschaffenheit (Nährstoff-Versorgungsgrad) vorzunehmen? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant, wenn nein, warum nicht?

 

3.             Werden Sie den Empfehlungen des Rechnungshofes Folge leisten und in den Förderungsrichtlinien die Verpflichtung für die Betriebsführer aufnehmen, den Düngemittelvorrat zum Ende des Wirtschaftsjahres zu dokumentieren? Wenn nein, warum nicht?

 

4.             Welche Maßnahmen werden Sie treffen, damit in Hinkunft Berufungen zügiger erledigt werden als bisher?