2919/J XXII. GP

Eingelangt am 15.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Gartlehner

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Auflösung der Polizeihundestaffel in Steyr.

In Steyr versieht seit Oktober 1994 im Stadtteil Steyrdorf eine
Polizeidiensthundestaffel ihren Dienst und trägt durch ihren Einsatz wesentlich
zur Sicherheit der Wohnbevölkerung im Umkreis wie auch der Steyrer
Bürgerinnen und Bürger im allgemeinen bei. Durch die Anwesenheit der
Polizeihundestaffel vor Ort ist es möglich, die Hundeführer mit ihren perfekt
ausgebildeten Vierbeinern innerhalb weniger Minuten zum Einsatz zu bringen,
was im Ernstfall einen unschätzbaren Vorteil darstellt.

Wie nun bekannt wurde, plant das Innenministerium im Rahmen von „Team 04",
diese Diensthundestaffel per 1. Juli 2005 in Steyr aufzulösen und nach Linz zu
verlegen, was zu einer wesentlichen Verschlechterung der Sicherheitsbedingungen
für den Stadtteil wie auch für Steyr insgesamt führen würde.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres nachstehende

Anfrage:

1.  Ist es zutreffend, dass die Diensthundestaffel in Steyrdorf aufgelöst werden
soll?

2.              Wie   begründet   das   BMI,   dass   diese   überaus   wertvolle   Einrichtung
aufgelöst werden soll?

3.              Welche Verbesserungen soll die Auflösung der Staffel in Steyr bringen?

4.              Welche Kosten sind für eine Staffel in Linz veranschlagt?

5.              Wie sehen die Personaleinsatzpläne bzw. Stellenpläne der Beamtinnen und
Beamten der Diensthundestaffeln in Steyr, Linz und in Gesamtösterreich
aus?

6.              Wie viele Hunde werden derzeit und nach den Plänen die BMI in Zukunft
in Steyr, Linz und in Gesamtösterreich eingesetzt?

7.              Gibt  es   bestehende  Mietverträge  für  Objekte  zur  Unterbringung  der
Polizeidiensthundestaffel in Steyr, wie hoch sind die Mietkosten derzeit?

8.              Was passiert mit den Räumlichkeiten für die Polizeidiensthundestaffel   in
Steyr nach  der Auflösung der Polizeidiensthundestaffel,  laufen  weiter
Mietkosten an (wie hoch sind diese)?

9.              Wo soll die Polizeidiensthundestaffel   in Linz untergebracht werden, wie
hoch werden etwaige Miet-, Adaptierungs- bzw. Errichtungskosten sein?

10.       Welche BeamtInnen werden die Hunde in Linz betreuen?

11.       Hunde bauen zu ihren Bezugspersonen enge Beziehungen auf. Sollte diese
Beziehung gestört werden, was wären die Folgen bei hoch spezialisierten
Hunden nach den Erfahrungen des Ministeriums?


12.     Sind   speziell    ausgebildete   Hunde   ohne   Verlust   ihrer   Fertigkeiten
„versetzbar", ohne dass ihre HundeführerInnen sie begleiten?

13.     Wie   hoch   sind   die   Kosten   für  die  Ausbildung   eines   Drogen-   bzw.
Sprengstoffhundes?

14.     Unter welchen Bedingungen ist es im Rahmen des Tierschutzgesetzes
möglich,   Hunde   ohne   Zustimmung   ihrer   Bezugspersonen   aus   ihrer
Umgebung zu entfernen?

15.     Welche   Bestimmungen   sind   für   die   Versetzung   von   Diensthunden
anzuwenden?

16.     Wurde    die    Polizeidiensthundestaffeln        jemals    einer    Evaluierung
unterzogen, wenn ja, wie fielen die Evaluierungen aus?

17.     Wird nach Ansicht des BMI die Sicherheit in Steyr durch den Abzug der
Polizeidiensthundestaffel erhöht?

18.     Wird nach Ansicht des BMI die Leistung der Hunde und ihrer Betreuer
gewürdigt, indem man deren Staffel auflöst?

19.     Wie viele Hundestaffeln werden im Rahmen der „Team 04" aufgelöst,
welche sind dies?