2919/J XXII. GP
Eingelangt am 15.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Gartlehner
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Auflösung der Polizeihundestaffel in Steyr.
In Steyr versieht
seit Oktober 1994 im Stadtteil Steyrdorf eine
Polizeidiensthundestaffel
ihren Dienst und trägt durch ihren Einsatz wesentlich
zur
Sicherheit der Wohnbevölkerung im Umkreis wie auch der Steyrer
Bürgerinnen
und Bürger im allgemeinen bei. Durch die Anwesenheit der
Polizeihundestaffel
vor Ort ist es möglich, die Hundeführer mit ihren perfekt
ausgebildeten Vierbeinern innerhalb weniger
Minuten zum Einsatz zu bringen,
was im Ernstfall einen unschätzbaren Vorteil darstellt.
Wie nun bekannt wurde, plant das
Innenministerium im Rahmen von „Team 04",
diese Diensthundestaffel
per 1. Juli 2005 in Steyr aufzulösen und nach Linz zu
verlegen, was zu einer wesentlichen
Verschlechterung der Sicherheitsbedingungen
für den Stadtteil wie auch für Steyr insgesamt führen würde.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Ist
es zutreffend, dass die Diensthundestaffel in Steyrdorf aufgelöst werden
soll?
2.
Wie
begründet das BMI, dass
diese überaus wertvolle Einrichtung
aufgelöst
werden soll?
3.
Welche
Verbesserungen soll die Auflösung der Staffel in Steyr bringen?
4.
Welche
Kosten sind für eine Staffel in Linz veranschlagt?
5.
Wie
sehen die Personaleinsatzpläne bzw. Stellenpläne der Beamtinnen und
Beamten der Diensthundestaffeln in Steyr,
Linz und in Gesamtösterreich
aus?
6.
Wie viele Hunde werden derzeit und nach den Plänen die BMI
in Zukunft
in Steyr, Linz und in
Gesamtösterreich eingesetzt?
7.
Gibt es bestehende Mietverträge für
Objekte zur Unterbringung der
Polizeidiensthundestaffel
in Steyr, wie hoch sind die Mietkosten derzeit?
8.
Was passiert mit den Räumlichkeiten für die
Polizeidiensthundestaffel in
Steyr
nach der Auflösung der
Polizeidiensthundestaffel,
laufen weiter
Mietkosten
an (wie hoch sind diese)?
9.
Wo soll die Polizeidiensthundestaffel in Linz untergebracht werden, wie
hoch werden etwaige
Miet-, Adaptierungs- bzw. Errichtungskosten sein?
10.
Welche
BeamtInnen werden die Hunde in Linz betreuen?
11.
Hunde
bauen zu ihren Bezugspersonen enge Beziehungen auf. Sollte diese
Beziehung gestört werden, was wären die
Folgen bei hoch spezialisierten
Hunden nach den Erfahrungen des
Ministeriums?
12.
Sind
speziell
ausgebildete
Hunde ohne Verlust ihrer
Fertigkeiten
„versetzbar", ohne dass ihre HundeführerInnen sie begleiten?
13.
Wie
hoch sind die Kosten
für die Ausbildung eines
Drogen- bzw.
Sprengstoffhundes?
14.
Unter welchen Bedingungen ist es im Rahmen des
Tierschutzgesetzes
möglich, Hunde ohne
Zustimmung ihrer Bezugspersonen aus ihrer
Umgebung zu entfernen?
15.
Welche Bestimmungen sind für
die Versetzung von Diensthunden
anzuwenden?
16.
Wurde die
Polizeidiensthundestaffeln jemals einer Evaluierung
unterzogen, wenn ja, wie fielen die Evaluierungen aus?
17.
Wird nach Ansicht des BMI die Sicherheit in Steyr durch
den Abzug der
Polizeidiensthundestaffel
erhöht?
18.
Wird nach Ansicht des BMI die Leistung der Hunde und ihrer
Betreuer
gewürdigt, indem man
deren Staffel auflöst?
19.
Wie viele Hundestaffeln werden im Rahmen der „Team
04" aufgelöst,
welche sind dies?