2920/J XXII. GP
Eingelangt am 15.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend „Elektroscooter - Produktsicherheit"
Mit Schreiben vom 17.März 2004 haben Sie 2x1 der vom
Fragesteller angesprochenen
problematischen Situation im Bereich der Benzin- und Elektroscooter Stellung
genommen
und
geantwortet.
U.a. haben leider auch Sie feststellen müssen, dass die
BenützerInnen, aber großteils auch die
Exekutivorgane und
Händler über die unterschiedliche rechtliche Einstufung (KFG, StVO,
Fahrradverordnung) unzureichend informiert sind.
Nachdem wir als oberste Produktsicherheitsbehörde für die
Qualitätsanforderungen für
Elektroscooter,
soweit sie der Fahrradverordnung unterliegen, zuständig sind, haben wir in
Wien, Salzburg und der Steiermark eine Markterhebung durchführen lassen.
Allerdings was
das Angebot im Herbst schon ein sehr
eingeschränktes, sodass wir nun, wo jahreszeitbedingt
diese Produkte wieder vermehrt angeboten werden, eine
sicherheitstechnische Überprüfung
von ausgewählten Scootern in Auftrag geben werden. Dabei werden wir ein
besonderes
Augenmerk auf den Billigproduktbereich werfen.
Auf
Grund der Konzeption des PSG ist es uns allerdings nur möglich jene Scootern zu
beurteilen, die auf Grund der StVO und des KFG
als Fahrräder oder Spielzeug einzustufen
sind. In diesem Bereich wird auch eine österreichweite Marktüberprüfung und
Information
der Händler im Hinblick auf die FahrradV und die Ausstattung der Scooter
durchgeführt
werden."
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Soziale
Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1.
Wurde wie im Schreiben angekündigt 2004 eine
österreichweite Marktüberprüfung
und Information der Händler in Hinblick auf die FahrradV und die Ausstattung
der
Scooter durchgeführt?
2.
Wenn nein, warum nicht?
3.
Wenn ja, was war das konkrete Ergebnis dieser
österreichweiten Marktüberprüfung -
insbesondere der
Sicherheitstechnischen Überprüfung?
Wann fand diese Überprüfung statt?
4. Welche konkreten Maßnahmen mussten
nach dem PSG jeweils ergriffen werden?
5.
Welche
Vereinbarungen wurden mit dem BMVIT getroffen?
6.
Welche Maßnahmen sind zu diesem Problembereich für 2005
durch das
Konsumentenschutzressort
geplant?