2920/J XXII. GP

Eingelangt am 15.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend „Elektroscooter - Produktsicherheit"

Mit Schreiben vom 17.März 2004 haben Sie 2x1 der vom Fragesteller angesprochenen
problematischen Situation im Bereich der Benzin- und Elektroscooter Stellung genommen
und geantwortet.

U.a. haben leider auch Sie feststellen müssen, dass die BenützerInnen, aber großteils auch die
Exekutivorgane und Händler über die unterschiedliche rechtliche Einstufung (KFG, StVO,
Fahrradverordnung) unzureichend informiert sind.

Nachdem wir als oberste Produktsicherheitsbehörde für die Qualitätsanforderungen für
Elektroscooter, soweit sie der Fahrradverordnung unterliegen, zuständig sind, haben wir in
Wien, Salzburg und der Steiermark eine Markterhebung durchführen lassen. Allerdings was
das Angebot im Herbst schon ein sehr eingeschränktes, sodass wir nun, wo jahreszeitbedingt
diese Produkte wieder vermehrt angeboten werden, eine sicherheitstechnische Überprüfung
von ausgewählten Scootern in Auftrag geben werden. Dabei werden wir ein besonderes
Augenmerk auf den Billigproduktbereich werfen.

Auf Grund der Konzeption des PSG ist es uns allerdings nur möglich jene Scootern zu
beurteilen, die auf Grund der StVO und des KFG als Fahrräder oder Spielzeug einzustufen
sind. In diesem Bereich wird auch eine österreichweite Marktüberprüfung und Information
der Händler im Hinblick auf die FahrradV und die Ausstattung der Scooter durchgeführt
werden."

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:


1.  Wurde wie im Schreiben angekündigt 2004 eine österreichweite Marktüberprüfung
und Information der Händler in Hinblick auf die FahrradV und die Ausstattung der
Scooter durchgeführt?

2.              Wenn nein, warum nicht?

3.              Wenn ja, was war das konkrete Ergebnis dieser österreichweiten Marktüberprüfung -
insbesondere der Sicherheitstechnischen Überprüfung?

Wann fand diese Überprüfung statt?

4.      Welche konkreten Maßnahmen mussten nach dem PSG jeweils ergriffen werden?

5.              Welche Vereinbarungen wurden mit dem BMVIT getroffen?

6.              Welche Maßnahmen sind zu diesem Problembereich für 2005 durch das
Konsumentenschutzressort geplant?