2922/J XXII. GP
Eingelangt am 15.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter und GenossInnen
an die Frau Bundesminister für soziale Sicherheit,
Generationen und
Konsumentenschutz, Frau Ursula Haubner
betreffend Auszahlung von Fördermittel an den RFJ
unter der Bedingung
der Zahlung von € 15.000 an die FPÖ unter der Führung von
Fr. Haubner It. Bericht der Zeitschrift FORMAT:
Die Wochenzeitschrift
FORMAT deckt in ihrer Ausgabe 15/2005 auf Seite 19 auf,
dass
Sie als damalige geschäftsführende Bundesobfrau der FPÖ sowie (schriftlich
ausdrücklich
festgehalten) auch in Ihrer damaligen Funktion als Staatssekretärin im
BM für Familien, Generationen und
Konsumentenschutz sich mit Vereinbarung vom
5.11.2003 (schriftlich auf dem Briefpapier der FPÖ) verpflichtet haben,
•
als Staatssekretärin „dafür Sorge zu tragen, dass dem
Ring Freiheitlicher
Jugend die
über ein Förderansuchen beantragten Gelder raschest ausbezahlt
werden" und
dafür
•
der Ring Freiheitlicher Jugend „im Gegenzug bestätigt
(...), sofort nach
erfolgter Auszahlung bzw. Erhalt der obigen Förderung, mindestens EURO
15.000,-- als Teilzahlung der FPÖ Bundespartei zukommen zu
lassen."
FORMAT berichtet weiters, dass bis
zum Abschluss dieser Vereinbarung der RFJ mit
der Ausschüttung von
Fördermittel in Höhe von € 116.000 gerechnet hatte, sich aber
„Haupt quer legte".
Nachdem in den
letzten Tagen - insbesondere durch die Anfragen des SPÖ
Klubobmannes
Dr. Josef Cap - offenbar wurde, dass die FPÖ Bundespartei
Millionenschulden hat, ist die Frage der Verquickung von öffentlicher Funktion
als
Staatssekretärin
und der Funktion als geschäftsführende Bundesparteiobfrau der
FPÖ
bei der bisherigen Geldbeschaffung der FPÖ nicht nur von öffentlichem
Interesse,
sondern auch im Zusammenhang mit den verpflichtenden
Amtshandlungen
in dem nunmehr von Ihnen als Ministerin alleine geführten
Bundesministeriums
(Sachverhaltsdarstellung bei den Strafverfolgungsbehörden,
Untersuchung der Aktabwicklung bei der Auszahlung der Förderungen an den RFJ
im Zusammenhang
ungesetzlicher Interventionen der damaligen Staatssekretärin)
eine klare Frage der Vollziehung.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesminister für
soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Frau Ursula Haubner
nachstehende
Anfrage:
1. Ist die
in der Zeitschrift FORMAT, Ausgabe 15/2005, Seite 19, als Faksimile
wiedergegebene Vereinbarung zwischen Ihnen und RFJ-Bundesobmann Mag.
Johann Gudenus, datiert mit dem 5.11.2003 tatsächlich abgeschlossen worden?
2.
Ist es richtig - wie FORMAT im gleichen Artikel berichtet
-, dass vor dieser
Vereinbarung
vom 5.11.2003 BM Mag. Herbert Haupt eine Anweisung der vom
RFJ beantragten
Fördermittel nicht durchgeführt hat, da „aus seiner Sicht einige
Kriterien nicht erfüllt“ gewesen sind?
3.
Ist die in dieser Ausgabe der Zeitschrift FORMAT
abgedruckte Äußerung Ihres
Pressesprechers
„Da die FPÖ bis 2002 für den RFJ eine Vorfinanzierung auf die
gesetzliche Förderung übernommen hatte, wurde die Refundierung aus
Mitteln
dieser gesetzlichen
Förderung
korrekterweise
vereinbart" richtig wieder-
gegeben?
4.
Wenn
Frage 3. verneint wird: Welche Aussage
hat Ihr Pressesprecher
gegenüber
dem FORMAT abgegeben?
5.
Bedeutet die Aussage Ihres Pressesprechers, dass der RFJ
zwar Fördergelder
für die laufende
Jugendarbeit
(konkrete
Projekte)
beantragt hatte, in
Wirklichkeit
aber diese Steuergelder teilweise statt für laufende Ausgaben im
Sinne
des § 7 Abs 2 Bundes-Jugendförderungsgesetz {„verbandliche und pro-
jektbezogene
Jugendarbeit von parteipolitischen Jugendorganisationen") für die
Rückzahlung von alten Schulden aus der Zeit
bis 2002 bei der FPÖ Bundespartei
gebraucht und verwendet hat?
6.
Wurden die Förderansprüche des RFJ von diesem an die FPÖ
Bundespartei als
Forderung
abgetreten (Zession)?
7.
Wenn Frage 6. bejaht wird: ist eine solche Abtretung von
Ansprüchen aus
Förderungen
nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz für Altschulden trotz
der
Widmung für die „verbandliche und projektbezogene Jugendarbeit von
parteipolitischen Jugendorganisationen" zulässig?
8.
Wieso haben Sie in Kenntnis des Umstandes, dass ein Teil
der beantragten
Fördermittel
des RFJ nicht für die „ verbandliche und projektbezogene Jugend-
arbeit im Sinne des § 7 Abs 2 Bundes-Jugendförderungsgesetz des
laufenden
Jahres Verwendung
findet, nicht die Auszahlung sofort gestoppt oder zumindest
die Kürzung um den Teilbetrag von € 15.000 und im Folgejahr um die Höhe der
bekannten Schulden bei der FPÖ von €
57.827,76 veranlasst?
9.
War Ihnen zum Zeitpunkt der Vereinbarung (5.11.2003)
bekannt, dass die FPÖ
Bundespartei
Bankschulden hatte?
10.
Wenn
die Frage 9. bejaht wird: in welcher Höhe?
11.
Sind Sie als (geschäftsführende) Obfrau der FPÖ
Bundespartei jemals durch
einen
Parteitag entlastet worden?
12.
Wenn die Fragen 9. bejaht und die Frage 11. verneint
werden: Ist Ihnen
zumindest nunmehr bewusst,
dass Sie mit dieser
Vereinbarung und
nachfolgender
Durchführung der Auszahlung der Förderung an den RFJ auf
einen
Akt in Vollziehung der Gesetze derart Einfluss genommen haben, dass Sie
gleichzeitig
einen Vermögensvorteil bei der FPÖ Bundespartei im Umfang der
Zahlung
von € 15.000 und 2004 über die Restdifferenz auf € 57.827,76
veranlasst
haben?
13.
Ist es so, dass mit Zahlung der Förderung durch Ihr
Bundesministerium an den
RFJ
und der Weiterzahlung von € 15.000 vom RFJ an die FPÖ Bundespartei
gemäß Vereinbarung zwischen Ihnen und
Mag. Gudenus vom 5.11.2003, der
mögliche
Verbindlichkeitenstand der FPÖ Bundespartei, für den Sie als
vormalige Obfrau
mangels Entlastung (Frage 11.) persönlich haften könnten,
reduziert wurde?
14.
Ist Ihnen der Tatbestand des § 302 StGB über den
Amtsmissbrauch („Ein
Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu
schädigen, seine
Befugnis, im Namen des
Bundes, eines Landes, eines
Gemeindeverbandes,
einer Gemeinde oder einer
anderen Person des
öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze
Amtsgeschäfte
vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten
bis zu fünf Jahren zu bestrafen") und darüber hinaus der
Umstand bekannt,
dass die herrschende Judikatur auch politische Verantwortungsträger (z. B.
Minister, Staatssekretäre, Landesräte, amtsführende Stadträte, geschäfts-
führende
Gemeinderäte etc.) zum Kreis der „Beamten" iS des § 302 StBG zählt?
15.
Ist
Ihnen bewusst, dass Sie mit der Bedingung der Zahlung von € 15.000 an die
FPÖ Bundespartei für den Umstand der
Flüssigmachung der Förderungen bei
Ihrem Bundesministerium ungesetzlich
gehandelt haben könnten?
16.
Haben Sie bereits die verpflichtende Inkenntnissetzung
der Strafverfolgungs-
behörden
(zuständige Staatsanwaltschaft) mittels einer Anzeige gegen Ihre
Person
durchgeführt?
17.
Wenn Sie die Frage 16. verneinen: warum nicht?
18.
Warum sind Sie im Lichte des Bekanntwerdens der
Verquickung der Funktionen
als
vormalige (geschäftsführende) Bundesobfrau der FPÖ mit den Amtsge-
schäften als vormalige Staatssekretärin
und nunmehrige Bundesministerin
(Umleitung
von Steuergelder via Förderungsgeldauszahlung an den RFJ und
weiter
an die FPÖ-Parteikasse) noch nicht von Ihrer Regierungsfunktion zurück-
getreten?
19.
Wann werden Sie deswegen zurücktreten?