2930/J XXII. GP

Eingelangt am 19.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Ing. Kaipel

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend mangelhafte Ausschreibung der neuen Polizeiautos durch die Bundesbeschaff-
ungs-Gesellschaft m.b.H. (BBG)

Gegen die Beschaffung von bis zu 12.000 neuen Polizeiautos, die im Jahr 2004 von der
Bundesbeschaffungs-Gesellschaft (BBG) ausgeschrieben wurde, hat der französische Auto-
hersteller Renault beim Bundesvergabeamt (BVA) einen Nachprüfungsantrag eingebracht.
Der Beschwerde wurde stattgegeben. Eine Neuausschreibung ist notwendig. Es besteht - laut
Artikel der Tageszeitung „Die Presse" vom 7. April 2005 - der Verdacht, dass die von der
BBG verlangten Ausschreibungskriterien auf den deutschen Autoproduzenten VW zuge-
schnitten gewesen sein könnten. Noch vor dem Beginn der Ausschreibung präsentierte der
damalige Innenminister Ernst Strasser im Oktober 2004 die frisch lackierten neuen Polizei-
autos der Öffentlichkeit - allesamt von VW.

So wurde z.B. in der Ausschreibung eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 174 km/h
oder ein Kofferraum-Volumen von mindestens 800 Liter verlangt. Diese Kriterien wurden -
Zufall oder nicht? - von VW erreicht und von den übrigen Herstellern haarscharf verfehlt.
Das Bundesvergabeamt meldete jedenfalls „Zweifel an der nutzungsorientierten Ausrichtung"
mancher Ausschreibungs-Forderung an.

Laut obigem Presse-Artikel sieht man im Innenministerium „derzeit nur eine Gefahr: Eine
weitere dilettantisch kriminelle' Ausschreibung ..."

Aufgrund dieser mangelhaften Ausschreibung der BBG richten die unterzeichneten Abgeord-
neten an den Bundesminister für Finanzen nachfolgende

Anfrage

1.  Warum muss die oben erwähnte Ausschreibung für die Beschaffung der neuen Polizei-
autos wiederholt werden?

2.             Welche Beschwerden wurden von wem gegen die Ausschreibung im Detail vorgebracht?

3.             Wie hat das Bundesvergabeamt im Einzelnen warum entschieden?

4.      War VW bei der Erstellung der Ausschreibungskriterien in irgendeiner Weise - und wenn
ja, wie - einbezogen?

5.             Wenn nein, warum wurden dann im Jahr 2004 nur VW-Polizeiautos öffentlich als neu
designte Polizeiautos präsentiert? Sahen Sie bzw. die BBG in dieser Tatsache keinerlei
Problem? Wenn ja, welches und wie wurde damit umgegangen?

6.             Was waren die sachlichen Gründe dafür, dass von der BBG vorgegeben wurde, dass ein
Polizeiauto gerade eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 174 km/h haben muss?


7.              Was waren die sachlichen Gründe dafür, dass von der BBG vorgegeben wurde, dass der
Kofferraum eines Polizeiautos mindestens 800 Liter vorweisen muss?

8.              Was waren die sachlichen Gründe für die Festlegung der jeweiligen „Muss-Forderungen"
für die Größe des Hubraums, des Tankinhalts oder für die Kraftstoffart?

9.              Welche „Mindestaußenlänge" für die Polizeiautos wurde warum und aufgrund welcher
sachlicher Gründe vorgegeben?

10.       Welche weiteren Fahrzeug-Kriterien wurden von der BBG warum vorgegeben?

11.       Ab welcher Autolänge hat die Polizei keinen Image-Schaden zu erleiden und warum
nicht?

12.       Wie würde sich ein solcher Image-Schaden aufgrund zu kurzer Autos genau bemerkbar
machen?

13.       Wie wurde dieser Image-Schaden und die nötige Autolänge, um eben diesen Image-
Schaden abzuwenden, genau und mit welchen Ergebnissen von wem erforscht?

14.       Wie lange muss das Dienstauto eines österreichischen Finanzministers mindestens sein,
damit für diesen kein Image-Schaden entsteht?

15.       Wie lange ist Ihr Dienstauto?

16.       Wann wird die neue Ausschreibung stattfinden und welche Ausschreibungs-Kriterien wer-
den warum und wie abgeändert sein?

17.       Wieviele Polizeiautos werden für welchen Zeitraum angeschafft? (Bitte begründen Sie die
Anzahl und den Zeitraum.)

18.       Ab wann werden die Polizeiautos mit welcher Verspätung geliefert werden?

19.       Welcher finanzielle und sonstige Schaden ist durch diese doppelte Ausschreibung und die
Lieferverspätung entstanden bzw. wird entstehen?

20.  Die BBG argumentierte noch im Dezember 2004, dass im Falle einer verspäteten
Lieferung die Einsatzbereitschaft nicht vollends gewährleistet sei und eine Gefährdung
der Sicherheit vorliege. Wer konkret argumentierte so wo und wie? Wer ist nun aufgrund
der großen Verspätung aufgrund der mangelhaften Ausschreibung für die nicht vollends
gewährleistete Einsatzbereitschaft und die Gefährdung der Sicherheit verantwortlich?
Welche Konsequenzen haben Sie daraus gezogen bzw. werden Sie ziehen?

21.  Laut obigem Presse-Artikel sieht man im Innenministerium „derzeit nur eine Gefahr: Eine
weitere dilettantisch kriminelle' Ausschreibung ..." Haben Sie auf diesen massiven
Vorwurf, der wohl so nicht im Raum stehen gelassen werden kann, reagiert? Wenn ja, wie
konkret? Wenn nein, warum nicht?

22.  Welche diesbezügliche Kommunikation mit welchem Ergebnis gab es zwischen dem Fin-
anzministerium und/oder der BBG einerseits und dem Innenministerium andererseits?

23.  Welche Ermittlungsschritte haben Sie konkret mit welchem Ergebnis unternommen, um
dem Verdacht der „kriminellen" Ausschreibung nachzugehen?