2931/J XXII. GP
Eingelangt am 19.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Kaipel, Parnigoni
und
Genossen
an
die Frau Bundesminister für Inneres
betreffend Beschaffung der neuen
Polizeiautos
Gegen die Beschaffung von bis zu
12.000 neuen Polizeiautos, die im Jahr 2004 von der
Bundesbeschaffungs-Gesellschaft (BBG) ausgeschrieben wurde, hat der
französische Auto-
hersteller
Renault beim Bundesvergabeamt (BVA) einen Nachprüfungsantrag eingebracht.
Der Beschwerde wurde
stattgegeben. Eine Neuausschreibung ist notwendig. Es besteht - laut
Artikel der Tageszeitung „Die Presse"
vom 7. April 2005 - der Verdacht, dass die von der
BBG verlangten
Ausschreibungskriterien auf den deutschen Autoproduzenten VW zuge-
schnitten gewesen sein könnten. Noch vor dem Beginn der Ausschreibung
präsentierte der
damalige Innenminister Ernst Strasser im Oktober 2004 die frisch lackierten
neuen Polizei-
autos der Öffentlichkeit - allesamt von VW.
So wurde z.B. in der
Ausschreibung eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 174 km/h
oder ein Kofferraum-Volumen von mindestens 800 Liter verlangt. Diese Kriterien
wurden -
Zufall
oder nicht? - von VW erreicht und von den übrigen Herstellern haarscharf
verfehlt.
Das Bundesvergabeamt
meldete jedenfalls „Zweifel an der nutzungsorientierten Ausrichtung"
mancher Ausschreibungs-Forderung an.
Laut obigem Presse-Artikel sieht man
im Innenministerium „derzeit nur eine Gefahr: Eine
weitere
dilettantisch kriminelle' Ausschreibung ..."
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an die Frau Bundesminister für Inneres nach-
folgende
Anfrage
1.
Warum glauben Sie, kann die BBG die Polizeiautos besser
beschaffen als Ihr eigenes
Ressort, in dem die
nötige Fachkompetenz beheimatet ist?
2.
Wie
beurteilen Sie die Tatsache bzw. wie zufrieden sind Sie mit der Entwicklung,
dass die
oben erwähnte Ausschreibung für die
Beschaffung der neuen Polizeiautos wiederholt
werden muss?
3.
War das Innenministerium bei der Erstellung der
Ausschreibungskriterien in irgendeiner
Weise
- und wenn ja, wie und durch wen - einbezogen? Wenn nein, warum nicht?
4.
Warum wurden im Jahr 2004 von Ihrem Amtsvorgänger nur
VW-Polizeiautos öffentlich
als neu designte
Polizeiautos präsentiert und keine Autos von anderen Autoproduzenten?
5.
War
es der Wunsch von Ex-Minister Strasser, dass die neuen Polizeiautos von VW
gelief-
ert werden? Wenn ja, warum?
6.
War es der Wunsch Ihres Ressorts, dass von der BBG
vorgegeben wurde, dass ein Polizei-
auto
gerade eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 174 km/h haben muss? Wenn ja,
warum? Wenn nein,
warum haben Sie die BBG nicht besser beraten?
7.
War es der Wunsch Ihres Ressorts, dass von der BBG
vorgegeben wurde, dass der Koffer-
raum
eines Polizeiautos mindestens 800 Liter vorweisen muss? Wenn ja, warum? Wenn
nein, warum haben Sie
die BBG nicht besser beraten?
8.
Waren die Festlegungen der jeweiligen
„Muss-Forderungen" für die Größe des Hubraums,
des
Tankinhalts oder für die Kraftstoffart von Ihrem Ressort gewünscht? Wenn ja,
warum? Wenn nein,
warum haben Sie die BBG nicht besser beraten?
9.
Wurde die „Mindestaußenlänge" für die Polizeiautos
von Ihrem Ressort vorgegeben?
Wenn ja, warum? Wenn
nein, warum haben Sie die BBG nicht besser beraten?
10.
Ab welcher Autolänge hat die Polizei keinen Image-Schaden
zu erleiden und warum
nicht?
11. Welche Fahrzeug-Kriterien wurden
von Ihrem Ressort warum vorgegeben?
12.
Wieviele Polizeiautos und welchen Typs werden von Ihrem
Ressort für die kommenden
Jahre jeweils
benötigt werden?
13.
Ab wann werden die Polizeiautos mit welcher Verspätung
aufgrund der mangelhaften
BBG-Ausschreibung
geliefert werden?
14.
Gibt es einen genauen Zeitplan für die Auslieferung der
Polizeiautos? Wenn ja, wie sieht
dieser aus und welche
Dienststellen werden wann welche neuen Polizeiautos bekommen?
Wenn nein, warum nicht?
15.
Welcher finanzielle und sonstige Schaden ist durch die
doppelte Ausschreibung und die
Lieferverspätung
entstanden bzw. wird entstehen?
16.
Die BBG argumentierte noch im Dezember 2004, dass im
Falle einer verspäteten Liefer-
ung
die Einsatzbereitschaft nicht vollends gewährleistet sei und eine Gefährdung
der Sich-
erheit vorliege. Wer
konkret argumentierte aus Ihrem Ressort so wo und wie? Wer ist nun
aufgrund der großen Verspätung aufgrund der
mangelhaften Ausschreibung für die nicht
vollends gewährleistete
Einsatzbereitschaft und die Gefährdung der Sicherheit verantwort-
lich? Welche Konsequenzen haben Sie daraus gezogen bzw. werden Sie
ziehen?
17.
Laut
obigem Presse-Artikel sieht man im Innenministerium „derzeit nur eine Gefahr:
Eine
weitere ,dilettantisch kriminelle'
Ausschreibung ..." Wer in Ihrem Ressort sieht bzw. sah
diese Gefahr einer „weiteren dilettantisch kriminellen
Ausschreibung"?
18.
Welche
diesbezügliche Kommunikation mit welchem Ergebnis gab es zwischen dem Fin-
anzministerium und/oder der BBG einerseits und dem Innenministerium
andererseits?
19.
Welche Ermittlungsschritte haben Sie konkret mit welchem
Ergebnis unternommen, um
dem Verdacht der
„kriminellen" Ausschreibung nachzugehen?
20.
Wie viele Polizeiautos im neuen Design sind seit wann wo
im Einsatz und um welche
Automarke handelt es
sich dabei jeweils?
21.
Wie wurden diese neuen Polizeiautos zu welchen Kosten wann
und von wem wie be-
schafft?
22.
Wie und von wem wurden wann zu welchen Kosten die
Polizeiautos beschafft, die Ex-
Minister Strasser im
Oktober 2004 öffentlich erstmals im neuen Design der Öffentlichkeit
präsentierte?
23.
Wieviele Autos wurden bisher wann von wem zu welchen
Kosten im neuen Design
lackiert?
24.
Wurden bzw. werden VW-Autos bereits im neuen Design
lackiert noch bevor deren
Ausschreibung
rechtskräftig abgeschlossen ist? Wenn ja, wie viele warum zu welchen
Kosten?
Wenn ja, was passiert mit diesen neu-lackierten Autos, falls VW nicht den
Zuschlag
erhält?
25.
Wie sind die Antworten auf die obigen Fragen 11, 18, 19,
20, 23 und 24 sinngemäß in
Bezug auf die
Beschaffung neuer Polizei-Motorräder?