2937/J XXII. GP

Eingelangt am 25.04.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend ökologisch und anderweitig nachteilige Verwendung von Bundesmitteln bei Aus- und Neubauten von Landesstraßen

 

 

Wiederholt wurden die Grünen in letzter Zeit von Bürgerinnen und Bürgern darauf aufmerksam gemacht, dass im Bereich der Landesstraßennetze Projekte in überdimensionierter Form sowie in für Ökologie und Lebensqualität der Anrainer nachteiliger Weise umgesetzt werden. Offensichtlich steht dies mit den aufgrund der großzügigen Mittelübertragung im Zuge der Verländerung der ehemaligen Bundesstraßen B überreichlich dotierten entsprechenden Budgettöpfen in Zusammenhang. Projekte unterhalb der UVP-Schwelle werden dabei dokumentiertermaßen so verwirklicht, dass der Schaden für Umwelt, AnrainerInnen und öffentliche Kassen geradezu maximiert wird.

 

Hier ist etwa auf die Errichtung dreispuriger Durchzugsverkehrsschneisen in Niederösterreich hinzuweisen, die zudem - als „Einladung zum Rasen“ - für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv sind. Als eines von zahlreichen Beispielen sei die geplante Ortsumfahrung Groß Haslau im Zuge des Ausbaus der ehemaligen Bundesstraße Zwettl-Vitis im Waldviertel erwähnt. In diesem Fall soll von zwei möglichen Umfahrungsvarianten diejenige verwirklicht werden, die deutlich teurer kommt, eine bereits im anderen Trassenverlauf errichtete teure Brücke obsolet macht, die Lebensgrundlage seltener Tierarten (Bodenbrüter, Greifvögel, Niederwild) bedroht, die Trinkwasserversorgung einer ganzen Ortschaft (Gerotten) in Frage stellt und die Lebensqualität der Bewohner dieses an den TÜPl Allentsteig angrenzenden Ortes zusätzlich beeinträchtigt. Einzige Betreiber und Nutznießer dieser offensichtlich nachteiligen Trassierungsvarianten sind einzelne, dem derzeitigen Regierungslager in St. Pölten und Wien zuzuordnende Kommunal- und Regionalpolitiker und Grundbesitzer.

 

Derlei widerspricht jedenfalls den im Umgang mit öffentlichen Mitteln gebotenen Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit. Es wird offensichtlich, dass es die Bundesregierung verabsäumt hat, bei der Übertragung von Bundesmitteln die nötigen Rahmenbedingungen im Hinblick auf Umwelt- und AnrainerInnenverträglichkeit und eben auch im Hinblick auf eine anständige Mittelverwendung zu vereinbaren.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. In welcher Weise, zB durch entsprechende Kriterien o.ä., wurde seitens des BMLFUW bei der Übertragung der Bundesstraßen B an die Länder sichergestellt, dass diese Mittel

a) sparsam und effizient,

b) nicht zum finanziellen Vorteil Einzelner,

c) nicht zum Nachteil der Umwelt,

d) nicht zum Nachteil der Lebensqualität der AnrainerInnen,

e) nicht für die Verkehrssicherheit negativ beeinflussende Projekte

eingesetzt werden?

 

  1. Welche entsprechenden Initiativen wurden von Ihnen und Ihren Vorgängern gegenüber Ihren RegierungskollegInnen gesetzt?

 

  1. Falls keine derartigen Kriterien vereinbart und /oder keine entsprechenden Initiativen gesetzt wurden: Warum ist dies nicht erfolgt?

 

  1. Welche Schritte werden Sie diesbezüglich in Zukunft setzen, angesichts der im Motiventeil am Beispiel des vom Bund mitfinanzierten Landesstraßenprojektes Umfahrung Groß Haslau/Ostvariante in Niederösterreich beschriebenen Missstände und Fehlentwicklungen?