2938/J XXII. GP
Eingelangt am 25.04.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend ökologisch, finanziell und anderweitig nachteilige Verwendung von Bundesmitteln bei Aus- und Neubauten von Landesstraßen
Wiederholt wurden die Grünen in letzter Zeit von Bürgerinnen und Bürgern darauf aufmerksam gemacht, dass im Bereich der Landesstraßennetze Projekte in überdimensionierter Form sowie in für Ökologie und Lebensqualität der Anrainer nachteiliger Weise umgesetzt werden. Offensichtlich steht dies mit den aufgrund der großzügigen Mittelübertragung im Zuge der Verländerung der ehemaligen Bundesstraßen B überreichlich dotierten entsprechenden Budgettöpfen in Zusammenhang. Projekte unterhalb der UVP-Schwelle werden dabei dokumentiertermaßen so verwirklicht, dass der Schaden für Umwelt, AnrainerInnen und öffentliche Kassen geradezu maximiert wird.
Hier ist etwa auf die Errichtung dreispuriger Durchzugsverkehrsschneisen in Niederösterreich hinzuweisen, die zudem - als „Einladung zum Rasen“ - für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv sind. Als eines von zahlreichen Beispielen sei die geplante Ortsumfahrung Groß Haslau im Zuge des Ausbaus der ehemaligen Bundesstraße Zwettl-Vitis im Waldviertel erwähnt. In diesem Fall soll von zwei möglichen Umfahrungsvarianten diejenige verwirklicht werden, die deutlich teurer kommt, eine bereits im anderen Trassenverlauf errichtete teure Brücke obsolet macht, die Lebensgrundlage seltener Tierarten (Bodenbrüter, Greifvögel, Niederwild) bedroht, die Trinkwasserversorgung einer ganzen Ortschaft (Gerotten) in Frage stellt und die Lebensqualität der Bewohner dieses an den TÜPl Allentsteig angrenzenden Ortes zusätzlich beeinträchtigt. Einzige Betreiber und Nutznießer dieser offensichtlich nachteiligen Trassierungsvarianten sind einzelne, dem derzeitigen Regierungslager in St. Pölten und Wien zuzuordnende Kommunal- und Regionalpolitiker und Grundbesitzer.
Derlei widerspricht jedenfalls den im Umgang mit öffentlichen Mitteln gebotenen Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit. Es wird offensichtlich, dass es die Bundesregierung verabsäumt hat, bei der Übertragung von Bundesmitteln die nötigen Rahmenbedingungen im Hinblick auf Umwelt- und AnrainerInnenverträglichkeit und eben auch im Hinblick auf eine anständige Mittelverwendung zu vereinbaren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
a) sparsam und effizient,
b) nicht zum finanziellen Vorteil Einzelner,
c) nicht zum Nachteil der Umwelt,
d) nicht zum Nachteil der Lebensqualität der AnrainerInnen,
e) nicht für die Verkehrssicherheit negativ beeinflussende Projekte
eingesetzt werden?