Eingelangt am 27.04.2005
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Anfrage
der Abgeordneten
Mag. Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin
für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend
„Sozialversicherungsbeiträge – Überfällige Beiträge“
In der
Anfragebeantwortung XXII.GP Nr. 2450 vom 01.03.2005 betreffend
„Sozialversicherungsbeiträge – Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben“
konnten einige Fragen noch nicht beantwortet werden.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
- Wie hoch ist die Summe der zum
Stichtag 01.01.2005 überfälligen Beiträge, wobei unter überfällig die
Summe jener Beiträge verstanden wird, die auf Grund der Bestimmungen zu
diesem Zeitpunkt schon abgeführt sein müssten (Aufschlüsselung auf die
einzelnen Sozialversicherungsträger)?
- Wie hoch ist die Summe der
nachverrechneten SV-Beiträge nach Beitragsprüfungen im Jahr 2004
(Aufschlüsselung auf Sozialversicherungsträger bzw. ehemalige FLD´s oder
Bundesländer)?
- Ist es richtig, dass nach dem
Erkenntnis 2002/08/0165 des Verwaltungsgerichtshofes hierzulande tätige
ArbeitnehmerInnen die Meldung zur Sozialversicherung dann selbst erstatten
und die SV-Beiträge aus dem Dienstverhältnis persönlich entrichten müssen,
wenn es keine Betriebsstätte in Österreich gibt?
- Ist es richtig, dass in diesem Fall
die Arbeitgeber auch nicht für allfällige Beitragsschulden haften?
- Welche Erfahrungen haben Sie bzw. die
einzelnen Sozialversicherungsträger mit dieser Rechtslage bislang gemacht?