2945/J XXII. GP

Eingelangt am 27.04.2005
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend „Sozialversicherungsbeiträge – Überfällige Beiträge“

 

 

In der Anfragebeantwortung XXII.GP Nr. 2450 vom 01.03.2005 betreffend „Sozialversicherungsbeiträge – Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben“ konnten einige Fragen noch nicht beantwortet werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

 

  1. Wie hoch ist die Summe der zum Stichtag 01.01.2005 überfälligen Beiträge, wobei unter überfällig die Summe jener Beiträge verstanden wird, die auf Grund der Bestimmungen zu diesem Zeitpunkt schon abgeführt sein müssten (Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialversicherungsträger)?

 

  1. Wie hoch ist die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge nach Beitragsprüfungen im Jahr 2004 (Aufschlüsselung auf Sozialversicherungsträger bzw. ehemalige FLD´s oder Bundesländer)?

 

  1. Ist es richtig, dass nach dem Erkenntnis 2002/08/0165 des Verwaltungsgerichtshofes hierzulande tätige ArbeitnehmerInnen die Meldung zur Sozialversicherung dann selbst erstatten und die SV-Beiträge aus dem Dienstverhältnis persönlich entrichten müssen, wenn es keine Betriebsstätte in Österreich gibt?

 

  1. Ist es richtig, dass in diesem Fall die Arbeitgeber auch nicht für allfällige Beitragsschulden haften?

 

  1. Welche Erfahrungen haben Sie bzw. die einzelnen Sozialversicherungsträger mit dieser Rechtslage bislang gemacht?