2947/J XXII. GP
Eingelangt am 27.04.2005
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Anfrage
der Abgeordneten
Mag. Maier
und GenossInnen
an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend
„Wohnbauforschungsprojekt Neumarkt II/C, F519 – Missprojekt Solaranlage“
Seit Jahren reklamieren die WohnungseigentümerInnen der Wohnanlage II/C in Neumarkt am Wallersee wesentliche Mängel und die nachweisliche Unwirtschaftlichkeit ihrer Solaranlage – einem Wohnbauforschungsprojekt des BMWA. Eingestellt wurde der Betrieb der Solaranlage 2002 wegen technischer Mängel und laufender Reparaturkosten.
Mit den Jahren
ergab sich für die einzelnen EigentümerInnen einerseits ein enormer
finanzieller Schaden, andererseits ist diese Solaranlage noch immer nicht
ausfinanziert!
Ein Schaden von ca. € 470.000,- (ÖS 6,5 Mio.) inkl. geschätzter Zinsen ist
allein den EigentümerInnen des Bauteiles C durch die Errichtung dieser
Solaranlage (zusätzlich (!) zum bestehenden Heizungssystem) entstanden. Diese
Solaranlage sollte nur der Warmwasseraufbereitung dienen. Hätten die
EigentümerInnen ab dem Einzug das Warmwasser durch die bestehende Heizung (300l
Boiler/Wohnung) aufbereitet, hätten sie sich die o. a. hohen Zusatzkosten
gespart. De facto wurde aber das Warmwasser ohnehin mit dem Boiler infolge der
Ineffizienz der Solaranlage aufbereitet.
Neumarkt II besteht aus vier voneinander unabhängigen Bauteilen (A, B, C, D). Bauträger war das Salzburger Siedlungswerk Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft reg. Gen. m. b. H. Friedensstr. 1a in 5033 Salzburg. Bezogen wurden die Wohnungen in Neumarkt: 1979/A, 1981/B, 1983/C und 1985/D.
Im Rahmen eines staatlichen (BM für Bauten und Technik) Forschungsprojektes (Fotolabor in Graz, Gartenstadt Puchenau und Wohnanlage Neumarkt) wurden die einzelnen Bauvorhaben mit einer Solaranlage ausschließlich zur Warmwasseraufbreitung ausgestattet, über das ökonomische Risiko gab es aber keine Information und Aufklärung. Nicht nachvollziehbar ist dabei auch, dass für dieses Forschungsprojekt unterschiedliche Finanzierungszeiträume bestimmt wurden: Puchenau mit 20 Jahren, Neumarkt mit 47,5 Jahren.
Ende 1980 wurde die Gartenstadt Puchenau bezogen.
Bereits nach einem halben Jahr regelmäßiger Messungen war erkennbar, dass nie positive Energieeinträge zu erzielen sein würden. Nach drei Jahren vergeblicher Reparaturversuche und begleitender Messungen beantragte der Bauträger (!) – Neue Heimat OÖ – die Löschung des offenen Darlehens beim BM. 1990 war das Bemühen der WohnungseigentümerInnen erfolgreich: Das offene Darlehen wurde durch das Wirtschaftsministerium als verlorener Zuschuss ausgebucht.
Nicht so in Neumarkt, obwohl eine Studie der TU Graz
im Auftrag des Bauträgers (1989) als auch das vorliegende Gutachten im Auftrag
des Bezirksgerichtes Neumarkt (2004) die von den EigentümerInnen kritisierten
Mängel beispielsweise wie folgt bestätigten:
-
Der
Finanzierungszeitraum mit 47,5 Jahren ist unrealistisch.
-
Die Lebensdauer von
Solaranlagen ist mit 20 Jahren anzusetzen.
-
Der
Finanzierungszeitraum ist maximal 80% davon (Anm.:l6 anstatt 47,5 Jahre).
-
Keine der
Solaranlagen der Bauteile A-D ist betriebswirtschaftlich.
-
Dies bedingen die zu
hohen Errichtungs- und Betreiberkosten.
- Das Forschungsprojekt wurde erstmalig im sozialen, genossenschaftlichen Wohnbau umgesetzt (Anm.: Es gab dazu keine Erkenntnisse/Werte aus der Praxis).
- Forschungsgegenstand war „... Erkenntnisse für den künftigen sozialen Wohnbau betreffend Errichtung der Solaranlagen, der technischen Bauteile (Kollektorgröße/Neigung, Dämmungen der Rohrleitungen, Messungen, Empfehlungen usw.) zu gewinnen ..."
Das Salzburger Siedlungswerk (SSW) hat
bereits 1989 eine Studie bei der TU Graz in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Keine
der Solaranlagen der Bauteile A-D sind wirtschaftlich zu führen.
Das SSW hat diese Informationen allerdings nicht an die Eigentümer weitergeleitet bzw. sich als Bauträger um eine Lösung der finanziellen Probleme bemüht. Die Neue Heimat OÖ als Bauträger tat dies für die EigentümerInnen der Gartenstadt Linz Puchenau.
Nach Prüfung der Anlage durch die Abteilung 10 des Amtes der Salzburger Landesregierung haben die Salzburger Landesräte Dr. Othmar Raus, Sepp Eisl und Walter Blachfellner gegenüber Bundesminister Dr. Bartenstein die Ausbuchung des offenen Darlehens als verlorenen Zuschuss angeregt.
Jüngsten Gerüchten zufolge wird aber das BM für Wirtschaft und Arbeit das Ansuchen auf Darlehensauflösung mehr oder minder ablehnen.
Bei der Sitzung des
NR-Bautenausschusses vom 11.05.2004 haben Sie dem Fragesteller zugesichert,
dass diese Angelegenheit so rasch wie möglich bearbeitet und gelöst wird.
Bedauerlicherweise ist dies bislang
noch nicht erfolgt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachstehende
Anfrage:
Wie lautet die konkrete Begründung dafür?