2950/J XXII. GP

Eingelangt am 27.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Renate Csörgits

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Frauenratgeberin

Die neue, 6. Ausgabe der Frauenratgeberin hat um 182 Seiten mehr als die 5. Ausgabe aus
dem Jahr 1997. Dennoch fehlen die 4 Seiten aus der alten Ratgeberin, auf denen die Adressen
der ÖGB-Frauen in der Zentrale, in den einzelnen Gewerkschaften und in den Bundesländern
angeführt waren.

Die Frauenratgeberin soll laut Vorwort von Frauenministerin Rauch-Kallat ein
"Erstinformations- und Vermittlungsinstrumentarium für Frauen in Österreich" im Dienste
von "Empowerment" von Frauen sein.

Das Wort "Gewerkschaft" kommt allerdings, im Unterschied zu den vorhergehenden
Ausgaben der Frauenratgeberin, im Stichwortverzeichnis der Frauenratgeberin nicht vor.
Gerade die Gewerkschaften bzw. die ÖGB-Frauen tragen - durch Rechtsberatung und
Rechtsschutz - wesentlich zur Wahrung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und damit zum
Empowerment der Frauen bei.

Wer die ÖGB-Frauen sucht, findet nur mehr einen Eintrag über die ÖGB-Frauen in der

Zentrale in Wien. Der Ratgeber ist ein bundesweites Nachschlagewerk, die ÖGB-Frauen in

den Bundesländern sucht frau aber vergebens in der Ratgeberin.

Sehr viel Mühe dürfte es den Leserinnen auch machen, die Adresse der ÖGB-Frauen in der

Bundeszentrale überhaupt aufzustöbern.

Zu finden sind die ÖGB-Frauen nämlich nur ganz hinten, im Adressverzeichnis unter dem

Schlagwort "Interessensvertretungen" und da erst, wenn frau unter "Wien" nachschlägt.

Zu finden sind die Frauenabteilungen von GPA und GÖD im Adressverzeichnis unter dem
Schlagwort "Politiknahe Frauenorganisationen" und da wieder unter dem Bundesland "Wien".
Arbeitnehmerinnen, die bei einer anderen Gewerkschaft Mitglied sind, haben Pech. Denn die
Frauenabteilungen der übrigen 11!! Gewerkschaften finden sich nirgendwo in der Ratgeberin.
(Arbeiterinnen scheint es überhaupt nicht zu geben - keine einzige
"Arbeiterinnengewerkschaft" im Verzeichnis)

Unter "Politiknahe Frauenorganisationen" findet sich beim Bundesland Wien auch die
Adresse der AUGE - Alternative und Grüne Gewerkschafterinnen. Auch bei den anderen
Fraktionen gibt es selbstverständlich Frauensekretariate, sie kommen in der Ratgeberin aber


nicht vor. Die gesamte Ratgeberin vermittelt den Eindruck, dass einzelne
Frauenorganisationen nach dem Zufallsprinzip aufgenommen wurden oder eher nicht.
Regierungskritische Institutionen wurden in vielen Fällen gänzlich aus der Ratgeberin
entfernt.

Nicht nur die 4 Seiten mit den Adressen der ÖGB-Frauen in den Gewerkschaften und
Bundesländern wurden eliminiert. Auch die katholische Frauenbewegung, die bekannt ist für
ihre Forderung nach einer eigenständigen Frauenbewegung, wurde in der Ratgeberin gut
versteckt. Unter dem Schlagwort "Religion" findet frau dazu einen Eintrag in den
Bundesländern Salzburg, Tirol und Wien, in den übrigen Bundesländern kommen sie nicht
vor. Zum Vergleich: In der alten, um 182 Seiten dünneren Ausgabe, sind unter dem
Schlagwort "Katholische Frauenbewegung" die Adressen der Diözesanstellen in allen
Bundesländern zu finden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage:

1.  Ist Ihnen der Umstand bekannt, dass die Adressen der ÖGB-Frauen in der Zentrale, in den
einzelnen Gewerkschaften und in den Bundesländern nicht mehr in der Frauenratgeberin
angeführt werden?

2.              Wie begründen Sie diese Tatsache?

3.              Sind Sie nicht der Meinung, dass diese Adressen speziell für berufstätige Frauen von
Interesse wären?

4.              Nach welchen Auswahlkriterien wurden Frauenorganisationen in die Frauenratgeberin
aufgenommen?

5.              Wer hat letztendlich die Entscheidung über Aufnahme oder Nichtaufnahme einer
Organisation getroffen?

6.              Warum wurde vor allem das Adressverzeichnis so umständlich gestaltet?

7.              Warum wurden vor allem auch die ArbeiterInnengewerkschaften völlig aus dem
Verzeichnis gestrichen?

8.              Welche Begründung gibt es für die mangelhafte Anführung der Katholischen
Frauenbewegung?