2956/J XXII. GP

Eingelangt am 27.04.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Rechtsfragen im Zusammenhang mit Zahlungen, die die FPÖ an den Abgeordneten Gaugg für die Zurücklegung seines Mandates geleistet hat

 

 

Am 5.8.02 verkündete der damalige FPÖ-Generalsekretär Schweitzer, dass Reinhart Gaugg als Abgeordneter zum Nationalrat zurückgetreten sei. Der Rücktritt kam für die Öffentlichkeit überraschend. Die damalige Parteiobfrau Riess Passer meinte in diesem Zusammenhang: „Wir sind noch Deine Freunde.“

 

Das News 16/05 berichtet über eine Vereinbarung, wonach Gaugg von der FPÖ im Zusammenhang mit seinem Rücktritt eine Zusage über die Zahlung von € 300.000 erhalten hat. Die Vorgänge im August 02 – inkl der Aussage Riess Passers – erscheinen somit in einem neuen Licht.

 

Es stellt sich die Rechtsfrage, ob derartige Zahlungen zulässigerweise aus Mitteln der staatlichen Parteienfnanzierung geleistet werden dürften

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Entsprächen Zahlungen einer Partei an einen Mandatar (im News Bericht inhaltlich passend, aber rechtlich unzutreffend als „Unterhalt“ bezeichnet!), die diesen dazu bewegen sollen, auf sein Mandat zu verzichten der Zweckwidmung des §2 Parteiengesetzes?