2958/J XXII. GP
Eingelangt am 27.04.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Förderungen für den RFJ
Wie die Zeitschrift „Format“ in ihrer Ausgabe
15/2005 berichtet, haben Sie sich im Jahr 2003 als damalige Staatssekretärin
des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen sowie als
geschäftsführende Obfrau der FPÖ verpflichtet, „dafür Sorge zu tragen, dass dem
Ring Freiheitlicher Jugend die über ein Förderansuchen beantragten Gelder
raschest ausbezahlt werden“.
Unabhängig von den Fragen, die sich allein aus dem Umstand ergeben, dass
Sie auf Briefpapier der FPÖ als Staatssekretärin des BM für soziale Sicherheit
und Generationen und als geschäftsführende Obfrau in einer Person eine
Vereinbarung mit dem RFJ unterzeichnet haben, und zu denen Ihnen bereits eine
Anfrage des Abg. Matznetter (2922/J XXII.GP) vorliegt, haben wir noch weitere
Fragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Haben Sie in Ihrer Funktion als
Staatssekretärin bzw. als Bundesministerin (weitere) schriftliche bzw.
mündliche Vereinbarungen
a)
mit sich als
Obfrau der FPÖ getroffen? Wenn ja, welche?
b)
mit Teil-
bzw. Vorfeldorganisationen der FPÖ abgeschlossen? Wenn ja, welche?
c)
mit Teil-
bzw. Vorfeldorganisationen der ÖVP abgeschlossen? Wenn ja, welche?
2. Welche Förderungen und Subventionen an Teil – bzw.
Vorfeldorganisationen der FPÖ haben Sie
a)
als
Staatssekretärin
b)
als
Bundesministerin
genehmigt oder. ausbezahlt bzw. für die
Genehmigung bzw. Auszahlung „Sorge getragen“?
3. Welche Publikationen der FPÖ bzw. von Teil- oder
Vorfeldorganisationen der FPÖ haben Sie
a)
als
Staatssekretärin
b)
als
Bundesministerin
durch Inserate bzw. Druckkostenbeiträge gefördert
bzw. für die Förderung „Sorge getragen“?
4. Waren Sie zum Zeitpunkt der Vereinbarung mit dem RFJ
(5.11.2003) als Staatssekretärin befugt, im Rahmen Ihrer vom Bundesminister
übertragenen Aufgaben Förderungen mit Jugendorganisationen, im speziellen mit
dem RFJ, zu genehmigen?
5. Haben Sie, bevor Sie als Staatssekretärin bzw.
geschäftsführende Obfrau der FPÖ die Vereinbarung mit dem RFJ abgeschlossen
haben, eine Stellungnahme
a)
der
zuständigen Sektion
b)
der
Revisionsabteilung
eingeholt? Wenn ja, wie lauteten diese Stellungnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Der RFJ hat im Jahr 2001 bzw. 2002 eine Förderung
von € 320.000,- nach dem Bundes-
Jugendförderungsgesetz erhalten. Im Jahr 2003 betrug die Förderung € 116.000.
Wodurch ist dieser Rückgang der Fördermittel bedingt?
7. Welche Fördermittel nach dem
Bundes-Jugendförderungsgesetz hat der RFJ in den Jahren 2004 und 2005 beantragt
bzw. erhalten?
8. Auf welche gesetzliche Grundlage stützen Sie sich, dass
Sie als Staatssekretärin und geschäftsführende Parteiobfrau Vereinbarungen bzw.
Verträge mit Teilorganisationen Ihrer Partei abschließen können?
9. Auf welche gesetzlichen Grundlagen berufen Sie sich, die
Sie als Staatssekretärin ermächtigen, eine Förderungszusage an den RFJ mit der
Bedingung einer Rückzahlung an die FPÖ zu verknüpfen?
10. Wie viele Inserate bzw. Druckkostenbeiträge und mit welchen Beträgen
haben Sie als Staatssekretärin bzw. als Bundesministerin an Publikationen des
RFJ, wie z.B. die „Tangente“ geleistet?
11. Halten Sie das Bekenntnis des RFJ zu einem „weißen“ Europa, wie es
z.B. in der „Tangente“ Nr. 3/2004 gefordert wurde, für förderungswürdig nach §
3 des B-JFG?
12. Halten Sie die Forderung des RFJ („tangente“ Nr. 3/2004), dass die
ethnische Identität der Völker zu bewahren ist, für förderungswürdig nach § 3
des B-JFG? Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum haben Sie in dieser Ausgabe der „tangente“ ein Inserat geschaltet?