2958/J XXII. GP

Eingelangt am 27.04.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

betreffend Förderungen für den RFJ

 

 

Wie die Zeitschrift „Format“ in ihrer Ausgabe 15/2005 berichtet, haben Sie sich im Jahr 2003 als damalige Staatssekretärin des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen sowie als geschäftsführende Obfrau der FPÖ verpflichtet, „dafür Sorge zu tragen, dass dem Ring Freiheitlicher Jugend die über ein Förderansuchen beantragten Gelder raschest ausbezahlt werden“.

Unabhängig von den Fragen, die sich allein aus dem Umstand ergeben, dass Sie auf Briefpapier der FPÖ als Staatssekretärin des BM für soziale Sicherheit und Generationen und als geschäftsführende Obfrau in einer Person eine Vereinbarung mit dem RFJ unterzeichnet haben, und zu denen Ihnen bereits eine Anfrage des Abg. Matznetter (2922/J XXII.GP) vorliegt, haben wir noch weitere Fragen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.   Haben Sie in Ihrer Funktion als Staatssekretärin bzw. als Bundesministerin (weitere) schriftliche bzw. mündliche Vereinbarungen

a)     mit sich als Obfrau der FPÖ getroffen? Wenn ja, welche?

b)     mit Teil- bzw. Vorfeldorganisationen der FPÖ abgeschlossen? Wenn ja, welche?

c)      mit Teil- bzw. Vorfeldorganisationen der ÖVP abgeschlossen? Wenn ja, welche?

 

2.   Welche Förderungen und Subventionen an Teil – bzw. Vorfeldorganisationen der FPÖ haben Sie

a)     als Staatssekretärin

b)     als Bundesministerin

genehmigt oder. ausbezahlt bzw. für die Genehmigung bzw. Auszahlung „Sorge getragen“?

 

3.   Welche Publikationen der FPÖ bzw. von Teil- oder Vorfeldorganisationen der FPÖ haben Sie

a)     als Staatssekretärin

b)     als Bundesministerin

durch Inserate bzw. Druckkostenbeiträge gefördert bzw. für die Förderung „Sorge getragen“?

 

4.   Waren Sie zum Zeitpunkt der Vereinbarung mit dem RFJ (5.11.2003) als Staatssekretärin befugt, im Rahmen Ihrer vom Bundesminister übertragenen Aufgaben Förderungen mit Jugendorganisationen, im speziellen mit dem RFJ, zu genehmigen?

 

5.   Haben Sie, bevor Sie als Staatssekretärin bzw. geschäftsführende Obfrau der FPÖ die Vereinbarung mit dem RFJ abgeschlossen haben, eine Stellungnahme

a)     der zuständigen Sektion

b)     der Revisionsabteilung

eingeholt? Wenn ja, wie lauteten diese Stellungnahmen? Wenn nein, warum nicht?

 

6.   Der RFJ hat im Jahr 2001 bzw. 2002 eine Förderung von  € 320.000,- nach dem Bundes- Jugendförderungsgesetz erhalten. Im Jahr 2003 betrug die Förderung € 116.000. Wodurch ist dieser Rückgang der Fördermittel bedingt?

 

7.   Welche Fördermittel nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz hat der RFJ in den Jahren 2004 und 2005 beantragt bzw. erhalten?

 

8.   Auf welche gesetzliche Grundlage stützen Sie sich, dass Sie als Staatssekretärin und geschäftsführende Parteiobfrau Vereinbarungen bzw. Verträge mit Teilorganisationen Ihrer Partei abschließen können?

 

9.   Auf welche gesetzlichen Grundlagen berufen Sie sich, die Sie als Staatssekretärin ermächtigen, eine Förderungszusage an den RFJ mit der Bedingung einer Rückzahlung an die FPÖ zu verknüpfen?

 

10. Wie viele Inserate bzw. Druckkostenbeiträge und mit welchen Beträgen haben Sie als Staatssekretärin bzw. als Bundesministerin an Publikationen des RFJ, wie z.B. die „Tangente“ geleistet?

 

11. Halten Sie das Bekenntnis des RFJ zu einem „weißen“ Europa, wie es z.B. in der „Tangente“ Nr. 3/2004 gefordert wurde, für förderungswürdig nach § 3 des B-JFG?

 

12. Halten Sie die Forderung des RFJ („tangente“ Nr. 3/2004), dass die ethnische Identität der Völker zu bewahren ist, für förderungswürdig nach § 3 des B-JFG? Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum haben Sie in dieser Ausgabe der „tangente“ ein Inserat geschaltet?