2975/J XXII. GP
Eingelangt am 03.05.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend nicht nachvollziehbare, mit offenen Fragen im Bereich von Staatssekretär Mag. Mainoni verbundene Vorgänge im Zusammenhang mit LKW-Kontrollstellen
Werden bei den LKW-Kontrollstellen, beispielsweise bei den Kontrollstellen Kundl und (kürzlich nach jahrelanger Verzögerung endlich eröffnet) Radfeld an der A12 Inntalautobahn im Inntal-Brenner-Transitkorridor, bei kontrollierten Schwerfahrzeugen Mängel festgestellt, so sind bei Überladung, Notwendigkeit zum Abstellen, Labung von transportierten Tieren und dergleichen Umlade- und Manipulationstätigkeiten teilweise großen Umfangs nötig.
Diese (hoheitlichen) Aufgaben wurden im Tiroler Beispielsfall seit mehreren Jahren von einem im unmittelbaren Umfeld der Kontrollstellen in Brixlegg angesiedelten eigenen Unternehmen („Truckservice“) auf Basis eines mit Ende Februar 2005 befristeten Vertrags wahrgenommen.
Der befristete Vertrag mit diesem Unternehmen wurde nach der Übertragung der entsprechenden Kompetenzen an die ASFINAG offenbar wegen strikten Widerstands von Wirtschaftskammer und ASFINAG nicht verlängert, weil „die freie Wirtschaft gefährdet wäre“. Öffentlich zugänglichen Angaben des Transitforum Austria-Tirol zufolge liegt diesem Vorgang ein Deal zwischen dem Tiroler ÖVP-Landeshauptmann van Staa und dem von Ambitionen im Bereich der ASFINAG nicht freien früheren Tiroler FP-Kommunalpolitiker, späteren BMVIT-Ministersekretär und nunmehrigen BMVIT-Sektionschef Arnold Schiefer zugrunde.
Allerdings fand auf Betreiben von Wirtschaftskammer und ASFINAG auch keine öffentliche Ausschreibung zur Neuvergabe dieser Leistungen statt. Stattdessen werden nun bemängelte LKW zur Wiederherstellung gesetzeskonformer Zustände auf Rechnung der betreffenden Betriebe (in einer vom Transitforum Austria-Tirol zusammengestellten, öffentlich zugänglichen Hintergrundinformation vom 8.3.2005 werden die Unternehmen „Berger, Nothegger, Tanzer, Gebr.Weiss, DAKA, van Leur etc.“ genannt) zu einem ebendieser Betriebe im Tiroler Unterland gebracht.
Die Koordination über die zu setzenden Maßnahmen und die Verteilung der beanstandeten Fahrzeuge wird vom Österreichischen Wachdienst (ÖWD) wahrgenommen.
Zu dieser Konstruktion und ihren Begleiterscheinungen wird in einer öffentlich zugänglichen Information des Transitforums Austria-Tirol folgendes festgehalten:
„Prinzip: Die „Zahler“ des ÖWD dürfen zu Recht erwarten, dass ihnen der ÖWD auch die „Kunden“ schickt – genau das Monopol, welches der Truckservice unterstellt wird!“
Und weiter:
„Eine Kontrolle der Nachbehandlung wird kaum mehr vorgenommen; angeblich reicht eine „Bestätigung“ eines der angeführten Betriebe.“
Die nun viel längeren Fahrten der vorschriftswidrig angetroffenen LKW bis zur „Nachbehandlung“ führen zu völlig unnötigen zusätzlichen Belastung von Bevölkerung und Umwelt mit Schadstoffen und Lärm, zu Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit sowie zu beträchtlichen Mehrkosten durch die Straßenabnutzung mit oft überladenen LKW, die von den SteuerzahlerInnen zu tragen sind. Vor allem aber werden mit der dargestellten Konstruktion hoheitliche Aufgaben im für Malversationen verschiedenster Art erwiesenermaßen (siehe Frächterskandal, mit übrigens bis heute ungeklärter Rolle von engen Beratern von BM a.D. Forstinger und ihren Nachfolgern) anfälligen Transitbereich vorläufig von Vertretern der Wirtschaftskammer, von der ASFINAG und von im Transitbereich selbst tätigen Transportunternehmen massiv mitbestimmt. Dies ist äußerst fragwürdig und auch auf internationaler Ebene der Glaubwürdigkeit Österreichs beim Einsatz für den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Belastungen des LKW-Verkehrs nicht gerade zuträglich.
Abgesehen davon ist es mehr als hinterfragenswert, wenn das Unternehmen ÖWD, dessen Direktor bzw. Geschäftsleitungsmitglied Staatssekretär Mag. Mainoni im Zivilberuf ist (vgl. beiliegenden aktuellen Ausdruck von der BMVIT-Homepage), ohne Ausschreibung zu derartigen Aufträgen im Nahbereich der wohl eindeutig im BMVIT-Einfluß und damit im Einfluß des Staatssekretärs und seines Ministers befindlichen ASFINAG kommt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
a) Lärm- und Schadstoffmehrbelastungen infolge der gewählten Konstruktion unterbunden werden,
b) Mehrkosten im Bereich der Infrastruktur durch die gewählte Konstruktion unterbunden werden,
c) kein beanstandetes Schwerfahrzeug ohne entsprechende Begutachtung von geeignetem offiziellen Kontrollpersonal die Weiterfahrt antreten kann,
d) Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit durch unnötige, nur durch diese Konstruktion bedingte Umweg- und Im-Kreis-Verkehre vermieden werden,
e) hoheitliche Aufgaben weder in den Dunstkreis von am Transitgeschäft aktiv beteiligten Unternehmen (Befangenheit) vergeben werden noch an Mitglieder der Regierung zumindest nahestehende Unternehmer (Unvereinbarkeit) vergeben werden noch an Unternehmen ausgelagert werden, die ein hohes geschäftliches Interesse an möglichst viel Verkehr haben (Unvereinbarkeit)?
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die von den Abgeordneten übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfrage gescannt) zur Verfügung.