2976/J XXII. GP

Eingelangt am 03.05.2005
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ANFRAGE

 

 

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend Finanzierung der Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie

 

 

Auf Grund eines Auftrags gemäß § 25 Abs. 3 SPG werden die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen und vom Bundesministerium für Inneres anteilig finanziert.

 

Die Aufteilung der Ressortmittel scheint sich jedoch immer wieder zu verändern, da die Meldungen über die Höhe dieser Mittel in den Medien und den Anfragebeantwortungen oft widersprüchlich sind.  Eine Klärung über die in den Jahren 2005 und 2006 tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel wäre daher dringend angebracht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Wie hoch fällt die Förderung für die Interventionsstellen für das Jahr 2005 in Ihrem Ressort aus?

 

  1. Wie hoch fällt die Förderung für die Interventionsstellen für das Jahr 2006 in Ihrem Ressort aus?

 

  1. Werden Teile der von Ihrem Ressort voraussichtlich zur Verfügung gestellten Mittel im Falle unvorhersehbarer Ereignisse möglicherweise gekürzt?

 

  1. Wie hoch wird die gesamte Förderung für die Interventionsstellen im Jahr 2005 sein?

 

  1. Wie hoch wird die gesamte Förderung für die Interventionsstellen im Jahr 2006 sein?

 

  1. Wie kann mit diesen Mitteln der stetigen Zunahme der Opfer von Gewalt Rechnung getragen werden?