2977/J XXII. GP
Eingelangt am 03.05.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesministerin für Inneres
betreffend Finanzierung der Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie
Auf Grund eines Auftrags gemäß § 25 Abs. 3 SPG werden die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen und vom Bundesministerium für Inneres anteilig finanziert.
Die Aufteilung der Ressortmittel scheint sich jedoch immer wieder zu verändern, da die Meldungen über die Höhe dieser Mittel in den Medien und den Anfragebeantwortungen oft widersprüchlich sind. Eine Klärung über die in den Jahren 2005 und 2006 tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel wäre daher dringend angebracht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: