2978/J XXII. GP
Eingelangt am 04.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
betreffend BZÖ/FPÖ-Parteienförderung durch das Sozialministerium
Aufgrund einer Medienberichterstattung (Format 15/05)
wurde ein
Dokument
bekannt, wonach zwischen der damaligen Staatssekretärin und
nunmehrigen
Ministerin Ursula Haubner und dem RFJ-Obmann Johann
Gudenus
Voraussetzungen für die Ausschüttung einer Förderung an den
RFJ
vereinbart wurden. In diesem Vertrag bestätigt die damalige
Staatssekretärin
und geschäftsführende FPÖ-Chefin „in ihrer Funktion als
Staatssekretärin“, dass sie „dafür Sorge tragen werde, dass dem Ring
Freiheitlicher
Jugend die über ein Förderansuchen beantragten Gelder
raschest
ausbezahlt werden“. Im Gegenzug bestätigte der RFJ, „sofort nach
erfolgter
Auszahlung bzw. Erhalt der obigen Förderung mindestens 15.000
Euro
als Teilzahlung der FPÖ-Bundespartei zukommen zu lassen“.
Dieser Betrag sollte ausstehenden Zahlungen des RFJ in
Höhe von
57.827,76 Euro an die FPÖ gutgeschrieben werden. Damit wird aus
Steuergeldern
eine Schuld an die FPÖ bezahlt, wobei diese Steuergelder von
der
damaligen FPÖ-Chefin ausbezahlt wurden.
Da dieser Vorgang höchst problematisch erscheint und
weitere BZÖ/FPÖ-
Finanzierungen
durch das BMSG nicht ausgeschlossen sind, richten die
unterzeichneten
Abgeordneten an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz nachfolgende
Anfrage:
1.
Ist es richtig, dass Sie in Ihrer damaligen Funktion als
Staats-
sekretärin
im BMSG eine Förderungszusage an den RFJ unter der
Bedingung bestätigten, dass eine Zahlung von mindestens 15.000
Euro
an die FPÖ-Bundespartei durch den RFJ stattfinden soll?
2.
Wie viel Geld wurde tatsächlich von dieser Subvention an
die FPÖ-
Bundespartei
bezahlt?
3.
In welchen Höhen erhielt der RFJ Förderungen in den
Budgetjahren
2000, 2001 und 2002 und in welcher Höhe erfolgten Zahlungen des
RFJ
an die FPÖ?
4.
Wie wurden die an den RFJ vergebenen Fördermittel seit
2000
durch diesen konkret verwendet, für welche Positionen wurden dem
Ministerium konkrete Abrechnungen bzw. Berichte über die
Verwendung übermittelt?
5.
Wurden auch an andere Institutionen Förderungen unter der
Bedingung
von Zahlungen an die FPÖ vergeben und wenn ja,
welche?
6.
Wie hoch sind insgesamt die Zahlungen an die
FPÖ-Bundespartei
seit
dem Jahre 2000 aufgrund vertraglicher Verknüpfen von
Zahlungsansprüchen
mit Bundesförderungen?
7.
Haben Sie geprüft, ob Sie durch die Vereinbarung vom
5.11.2003
einen
strafrechtlichen Tatbestand erfüllt haben und wie lautete das
Ergebnis dieser Prüfung?
8.
Wurden entsprechende Rückflüsse an die BZÖ/FPÖ-Bundespartei
auch
bei Auftragsvergaben mit Unternehmen vereinbart?
9. Existiert eine entsprechende
Rückzahlungsvereinbarung mit BZÖ-
Werber
Rumpold bei öffentlichen Aufträgen aus dem
Sozialministerium?