2978/J XXII. GP

Eingelangt am 04.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und

Konsumentenschutz

betreffend BZÖ/FPÖ-Parteienförderung durch das Sozialministerium

Aufgrund einer Medienberichterstattung (Format 15/05) wurde ein
Dokument bekannt, wonach zwischen der damaligen Staatssekretärin und
nunmehrigen Ministerin Ursula Haubner und dem RFJ-Obmann Johann
Gudenus Voraussetzungen für die Ausschüttung einer Förderung an den
RFJ vereinbart wurden. In diesem Vertrag bestätigt die damalige
Staatssekretärin und geschäftsführende FPÖ-Chefin „in ihrer Funktion als
Staatssekretärin“, dass sie „dafür Sorge tragen werde, dass dem Ring
Freiheitlicher Jugend die über ein Förderansuchen beantragten Gelder
raschest ausbezahlt werden“. Im Gegenzug bestätigte der RFJ, „sofort nach
erfolgter Auszahlung bzw. Erhalt der obigen Förderung mindestens 15.000
Euro als Teilzahlung der FPÖ-Bundespartei zukommen zu lassen“.

Dieser Betrag sollte ausstehenden Zahlungen des RFJ in Höhe von
57.827,76 Euro an die FPÖ gutgeschrieben werden. Damit wird aus
Steuergeldern eine Schuld an die FPÖ bezahlt, wobei diese Steuergelder von
der damaligen FPÖ-Chefin ausbezahlt wurden.

Da dieser Vorgang höchst problematisch erscheint und weitere BZÖ/FPÖ-
Finanzierungen durch das BMSG nicht ausgeschlossen sind, richten die
unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachfolgende


Anfrage:

1.  Ist es richtig, dass Sie in Ihrer damaligen Funktion als Staats-
sekretärin im BMSG eine Förderungszusage an den RFJ unter der
Bedingung bestätigten, dass eine Zahlung von mindestens 15.000
Euro an die FPÖ-Bundespartei durch den RFJ stattfinden soll?

2.           Wie viel Geld wurde tatsächlich von dieser Subvention an die FPÖ-
Bundespartei bezahlt?

3.           In welchen Höhen erhielt der RFJ Förderungen in den Budgetjahren
2000, 2001 und 2002 und in welcher Höhe erfolgten Zahlungen des
RFJ an die FPÖ?

4.           Wie wurden die an den RFJ vergebenen Fördermittel seit 2000
durch diesen konkret verwendet, für welche Positionen wurden dem
Ministerium konkrete Abrechnungen bzw. Berichte über die
Verwendung übermittelt?

5.           Wurden auch an andere Institutionen Förderungen unter der
Bedingung von Zahlungen an die FPÖ vergeben und wenn ja,
welche?

6.           Wie hoch sind insgesamt die Zahlungen an die FPÖ-Bundespartei
seit dem Jahre 2000 aufgrund vertraglicher Verknüpfen von
Zahlungsansprüchen mit Bundesförderungen?

7.           Haben Sie geprüft, ob Sie durch die Vereinbarung vom 5.11.2003
einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllt haben und wie lautete das
Ergebnis dieser Prüfung?

8.           Wurden entsprechende Rückflüsse an die BZÖ/FPÖ-Bundespartei
auch bei Auftragsvergaben mit Unternehmen vereinbart?


9.  Existiert eine entsprechende Rückzahlungsvereinbarung mit BZÖ-
Werber Rumpold bei öffentlichen Aufträgen aus dem
Sozialministerium?