2979/J XXII. GP
Eingelangt am 04.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavač,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Schutzzonen vor Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden
Am
29. April 2005 beschloss der Wiener Landtag eine Novelle zum
Landes-Sicherheitsgesetz, die
das Ziel hat, Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch
gemäß den Bestimmungen des § 97 Abs. 1
StGB durchführen zu lassen, vor den
Methoden radikaler Abtreibungsgegner - die von massiver
Belästigung bis hin zu Psychoterror reichen - zu schützen.
Im
Zuge der Debatte im Wiener Landtag wurde das Bedauern darüber ausgesprochen,
dass es zu
dieser Problematik keine bundesgesetzliche Regelung gibt, zumal die Aktivitäten
der
Abtreibungsgegner nicht nur auf Wien
beschränkt sind, sondern auch in anderen Teilen Österreichs
stattfinden, und zwar in genau jenen Städten, wo es Frauen möglich ist,
legal einen
Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Sohin gesehen erscheint es
angebracht, die
Problematik durch einen bundesgesetzliche Regelung einer Lösung zuzuführen.
Diesem Gedanken stehen jedoch die Aussagen Ihres
Pressesprechers Johannes Rauch entgegen, der
gegenüber der Wochenzeitschrift „Profil" (Nr. 18 vom 2. Mai 2005)
ausrichtet: Schutzzonen wie sie
das
Sicherheitspolizeigesetz rund um Schulen vorsieht, kämen für
Abtreibungseinrichtungen nicht
infrage. Die Innenministerin betrachte die
Thematik als „ regional begrenzt, deshalb ist hier eine
Landesregelung besser."
Weshalb
im Fall der Schutzzonen vor Schulen diese durch eine Novelle zum
Sicherheitspolizeigesetz rechtlich
ermöglicht wurden, was für den Schutz vor Kliniken, in denen
Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, nicht gelten soll, ist für
die unterfertigten
Abgeordneten nicht nachvollziehbar.
Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Welche
bundesgesetzlichen Regelungen, die Patientinnen, die einen Schwangerschafts-
abbruch durchführen lassen, vor Belästigung
und Psychoterror radikaler Abtreibungsgegner
schützen sind jetzt bereits in Kraft?
2.
Halten
Sie diese Regelungen für ausreichend?
3.
Werden
Sie die im „Profil" durch Ihren
Pressesprecher wiedergegebene Äußerung, dass es
sich beim der Schutz vor Kliniken,
in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden,
um eine „regional begrenzte" Thematik handelt, überdenken?
4.
Werden Sie dem Nationalrat eine Novelle zum
Sicherheitspolizeigesetz vorlegen, um
Schutzzonen vor
Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu
ermöglichen?
5.
Auf
welche Weise wollen Sie als für die innere Sicherheit zuständige Ministerin
dafür Sorge
tragen, dass Frauen, die einen
Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, nicht
systematisch terrorisiert werden können?