2979/J XXII. GP

Eingelangt am 04.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavač,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Schutzzonen vor Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden

Am 29. April 2005 beschloss der Wiener Landtag eine Novelle zum Landes-Sicherheitsgesetz, die
das Ziel hat, Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch gemäß den Bestimmungen des § 97 Abs. 1
StGB durchführen zu lassen, vor den Methoden radikaler Abtreibungsgegner - die von massiver
Belästigung bis hin zu Psychoterror reichen - zu schützen.

Im Zuge der Debatte im Wiener Landtag wurde das Bedauern darüber ausgesprochen, dass es zu
dieser Problematik keine bundesgesetzliche Regelung gibt, zumal die Aktivitäten der
Abtreibungsgegner nicht nur auf Wien beschränkt sind, sondern auch in anderen Teilen Österreichs
stattfinden, und zwar in genau jenen Städten, wo es Frauen möglich ist, legal einen
Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Sohin gesehen erscheint es angebracht, die
Problematik durch einen bundesgesetzliche Regelung einer Lösung zuzuführen.

Diesem Gedanken stehen jedoch die Aussagen Ihres Pressesprechers Johannes Rauch entgegen, der
gegenüber der Wochenzeitschrift „Profil" (Nr. 18 vom 2. Mai 2005) ausrichtet: Schutzzonen wie sie
das Sicherheitspolizeigesetz rund um Schulen vorsieht, kämen für Abtreibungseinrichtungen nicht
infrage. Die Innenministerin betrachte die Thematik als „ regional begrenzt, deshalb ist hier eine
Landesregelung besser."

Weshalb im Fall der Schutzzonen vor Schulen diese durch eine Novelle zum
Sicherheitspolizeigesetz rechtlich ermöglicht wurden, was für den Schutz vor Kliniken, in denen
Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, nicht gelten soll, ist für die unterfertigten
Abgeordneten nicht nachvollziehbar.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.   Welche bundesgesetzlichen Regelungen, die Patientinnen, die einen Schwangerschafts-
abbruch durchführen lassen, vor Belästigung und Psychoterror radikaler Abtreibungsgegner
schützen sind jetzt bereits in Kraft?

2.                            Halten Sie diese Regelungen für ausreichend?


3.                            Werden Sie die im „Profil" durch Ihren Pressesprecher wiedergegebene Äußerung, dass es
sich beim der Schutz vor Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden,
um eine „regional begrenzte" Thematik handelt, überdenken?

4.                            Werden Sie dem Nationalrat eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz vorlegen, um
Schutzzonen vor Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu
ermöglichen?

5.                            Auf welche Weise wollen Sie als für die innere Sicherheit zuständige Ministerin dafür Sorge
tragen, dass Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, nicht
systematisch terrorisiert werden können?