2986/J XXII. GP
Eingelangt am 11.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ruth Becher, Kurt Eder
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Ferienreiseverordnung
Erst im Februar dieses Jahres kam es an
den drei Semesterferien-Wochenenden zu teils
erheblichen
Staus auf wichtigen österreichischen Autobahnstrecken. Verkehrsexperten führen
die jeweils an den
Samstagen bis 15.00 Uhr längsten Staus vor allem darauf zurück, dass zu
diesem Zeitpunkt Schwerfahrzeuge über 7,5
Tonnen Gesamtgewicht und LKWs mit
Anhänger noch fahren durften. Analysen haben ergeben, dass sich sowohl
auf der A 2 Inntal-
Autobahn als auch auf der A 93 im Bereich von Kufstein bis Rosenheim am Samstag,
den 5.
Februar zwischen 9.30 und 15.30 Uhr in
beiden Fahrtrichtungen ein 65 bzw. 35 km langer
Stau bildete. Ein ähnliches Bild
zeigte sich eine Woche später, am 12. Februar, nicht nur an
den beiden erwähnten Verkehrstrecken.
Möglich geworden ist diese Situation durch
das Versäumnis des BMVIT, rechtzeitig auf das
auftretende verstärkte Verkehrsaufkommen infolge des gleichzeitigen
Semesterferienstarts in
bevölkerungsreichen Ländern mit einer Ausdehnung des LKW-Wochenend-Fahrverbots
zu
reagieren sowie nicht dafür Sorge getragen zu haben, mit Hilfe einer
entsprechenden
Ferienreiseverordnung die Trennung von Güter- und Reiseverkehr sicherzustellen.
Die alljährlich vom
Verkehrsministerium erlassene Ferienreiseverordnung, die ein auf
bestimmte
Sommerwochenende beschränktes Fahrverbot von Lastkraftwagen von mehr als
7,5
Tonnen vorsieht, stellt jedoch in ihrer derzeitigen Form ein unzureichendes
Instrument
sowohl zur
Entflechtung des PKW- und LKW-Verkehrs als auch zur Verhinderung von Staus
dar. Dies vor allem deshalb, weil selbige
nur auf die Sommerferien abstellt und Ferienzeiten
zu Ostern, Pfingsten, Weihnachten und eben auch die Semesterferien
(Energieferien)
unberücksichtigt lässt. Keinen Niederschlag in der Ferienreiseverordnung
fand weiters, dass
Stauungen auf Österreichs Autobahnen und
Schnellstraßen insbesondere auch durch aus den
Nachbarstaaten kommende Konvois bestehend aus LKWs mit unter 7,5 Tonnen
verursacht
werden. Ebenso wenig wurden Anregungen aufgegriffen, die das
Wochenend-Fahrverbot auf
Transporte von gefährlichen Gütern
mit einer Wirksamkeit ab Freitagmitternacht auf Samstag
ausgedehnt wissen wollten, um hierdurch dem Mischverkehr von PKWs und den bis
8.00 Uhr
Samstagfrüh erlaubten
Gefahrenguttransport entgegenzuwirken. Nicht nachvollziehbar ist es
darüber hinaus, warum bestimmte Straßenzüge
wie die Rheintalautobahn A 14 und die
Arlberg Schnellstraße S 16 von der Ferienreisverordnung ausgenommen
sind.
Am Montag, dem 2. Mai 2005, wurde
bekannt, dass das BMVIT für das Jahr 2005 keine
Ferienreiseverordnung erlassen wird. Verkehrsminister Gorbach führte als
Begründung für
diese Entscheidung
gegenüber der APA (APA370, 22.05.2005) die vorjährige Einführung der
LKW-Maut ins Treffen. Anstelle einer
dringend notwendigen dauerhaften
Ferienreiseverordnung soll es in
Hinkunft einen „Fahrverbotskalender" geben, der vom
BMVIT alljährlich erlassen, nur noch
an ausgewählten Tagen und auf bestimmten
Verkehrsrouten Fahrverbote vorsieht. Klar ist, dass mit diesem Vorhaben
die mit der
Ferienreiseverordnung verfolgten Ziele der Verkehrssicherheit und -flüssigkeit
infolge einer
Entflechtung von Personen- und Güterverkehr an reiseintensiven Sommermonaten
nicht
aufrechterhalten werden können. Klar ist darüber hinaus, dass mit diesem, den
eigentlichen
verkehrspolitischen Notwendigkeiten zuwiderlaufenden Vorhaben der Staubildung
Vorschub
geleistet wird. Haben doch Untersuchungen
gezeigt, das entgegen der realitätsfernen
Behauptung des Verkehrsministers,
wonach sich ohnedies nur wenige Lastkraftwagen an
Samstagen auf Österreichs Autobahnen
befinden, gerade der LKW-Verkehr die Ferienstaus
bis 15.00 Uhr samstags beträchtlich
verschärft. Klar ist weiters, dass die Leidtragenden
sowohl die schadstoffgeplagte Bevölkerung an den betroffenen Verkehrsrouten
als auch jene
Urlauber sind, die zügig und sicher an ihr Urlaubsziel gelangen wollen.
Profiteure sind die
Frachter. Ihren Forderungen wurde hiermit entsprochen.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Warum werden Sie für 2005 keine
Ferienreiseverordnung erlassen?
2.
Trotz Ihrer Mängel und Lücken führte die
Ferienreiseverordnung zu einer deutlichen
Verringerung
der Verkehrsbelastung durch den Wirtschaftsverkehr. Welche Gründe
sprechen gegen eine weitere
Ferienreiseverordnung für 2005, wenn die Vorteile einer
solchen erwiesen
sind?
3.
Studien des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) haben
ergeben, dass die
Flüssigkeit des
PKW-Verkehrs durch die Ferienreiseverordnung wesentlich verbessert
werden konnte. Würde der Wegfall dieser von
Ihnen erlassenen Verordnung nicht
wieder zu einem Mehr an Staus an Reisewochenenden führen?
4.
Wurden im Vorfeld dieser Entscheidung in Ihrem Ressort
Berechnungen hinsichtlich
des Verkehrsflusses
und der Verkehrssicherheit angestellt?
5.
Wenn
ja, zu welchen Ergebnissen sind Sie gekommen?
6.
Wenn
nein, warum wurde darauf verzichtet?
7.
Wie
ist dieses Vorhaben mit den von Ihnen im Rahmen der Präsentation der
Ergebnisse der Arbeitgruppe „Sicherer Schwerverkehr“ proklamierten
Zielsetzung der
Entflechtung des Personenverkehrs vom Güterverkehr vereinbar?
8.
Wie beurteilen Sie die Überlegungen Ihres deutschen
Ressortkollegen Manfred Stolpe,
die
LKW-Maut auf gängige Ausweichstrecken in der Bundesrepublik Deutschland
auszuweiten?
Gibt es sich angesichts der geplanten EU-Wegekostenrichtlinie auch in
Ihrem Ressort
derartige Überlegungen?
9.
Warum sind im Entwurf
für einen Fahrverbotskalender 2005 nur
mehr drei
Autobahnen (Inntalautobahn A 12, Brennerautobahn A 13 und Ostautobahn A 4)
sowie zwei Bundesstraßen (Loferer Straße B 178 und Ennstal Straße B 320) vom
Fahrverbot betroffen, während die Ferienreiseverordnung des letzten Jahres ein
Fahrverbot auf 12 Autobahnen, einer Schnellstraße und vier Bundesstraßen
vorsah?
10.
§ 1 Z 1 des Entwurfs für einen Fahrverbotskalender 2005
sieht das Verbot von Fahrten
von
LKWs mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen an
allen Samstagen vom
2. Juli 2005 bis einschließlich 3. September 2005 in der Zeit von
9 bis 15 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 von
der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur
Anschlussstelle Imst
und auf der Brennerautobahn A 13 von der Staatsgrenze bis zur
Anschlussstelle Innsbruck Süd vor, „wenn das Ziel der Fahrt südlich des
Brenners
liegt". Was ist unter dem Fahrziel „südlich des Brenners" zu
verstehen? Wie soll
dieses Fahrziel einer
wirksamen Kontrolle unterzogen werden?
11.
Warum
fand die Ferienreiseverordnung 2004 im Hinblick auf andere Ferienzeiten wie
etwa zu Ostern, Pfingsten, Weihnachten und
den Semesterferien (Energieferien) bzw.
verkehrintensive Wochenenden keine Berücksichtigung?
12.
Welche Gründe können Sie anführen, dass bestimmte
Straßenzüge wie etwa die
Rheintalautobahn A 14
sowie die Arlberg Schnellstraße S
16 von der
Ferienreise
Verordnung 2004 ausgenommen wurden bzw. werden?
13.
Warum
wurde die Ferienreise Verordnung nicht generell auf
alle Bundes- und
Landesstraßen
ausgedehnt, um hierdurch zu vermeiden, dass LKWs von den von
Fahrverboten
betroffenen Autobahnen auf Bundes- und Landesstraßen ausweichen?
14.
Im Vorblatt zum Entwurf der Ferienreiseverordnung 2004
schreiben Sie, dass hiermit
das
Ziel verfolgt werde, Staus auf heimischen Verkehrswegen zu verhindern. Als ein
häufig zu Tage tretender Grund für Staus am Wochenende lassen sich die im
Konvoi
fahrenden
7,5 Tonnen Lastkraftwagen aus den benachbarten EU-Staaten festmachen.
Warum
wurde dieser Tatsache in den bislang erlassenen Ferienreiseverordnungen
nicht Rechnung
getragen?
15.
Würde eine Berücksichtigung von LKWs zwischen 3,5 und 7,5
Tonnen in der
Ferienreiseverordnung
nicht nur zu weniger Staus auf den von der Verordnung
betroffenen Autobahnen und Schnellstraßen führen, sondern auch
positive
Auswirkungen auf das
Unfallgeschehen mit sich bringen?
16.
Warum wurde im Rahmen des Wochenend-Fahrverbots eine
Trennung des PKW-
Verkehrs von jenem des Gefahrguttransports ab Freitagmitternacht auf Samstag
unterlassen?
17.
Wurden
die Auswirkungen der Ferienreiseverordnung 2004
einer Evaluierung
unterzogen?
18. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen
sind Sie gelangt?
19.
Inwieweit wird in Ihrem Ressort daran gedacht, eine
europaweite Koordination der
Ferientermine
vorzunehmen, um in Hinkunft ein besseres Verkehrsmanagement auf
Österreichs
Straßen gewährleisten zu können?