2986/J XXII. GP

Eingelangt am 11.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ruth Becher, Kurt Eder

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Ferienreiseverordnung

Erst im Februar dieses Jahres kam es an den drei Semesterferien-Wochenenden zu teils
erheblichen Staus auf wichtigen österreichischen Autobahnstrecken. Verkehrsexperten führen
die jeweils an den Samstagen bis 15.00 Uhr längsten Staus vor allem darauf zurück, dass zu
diesem Zeitpunkt Schwerfahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und LKWs mit
Anhänger noch fahren durften. Analysen haben ergeben, dass sich sowohl auf der A 2 Inntal-
Autobahn als auch auf der A 93 im Bereich von Kufstein bis Rosenheim am Samstag, den 5.
Februar zwischen 9.30 und 15.30 Uhr in beiden Fahrtrichtungen ein 65 bzw. 35 km langer
Stau bildete. Ein ähnliches Bild zeigte sich eine Woche später, am 12. Februar, nicht nur an
den beiden erwähnten Verkehrstrecken.

Möglich geworden ist diese Situation durch das Versäumnis des BMVIT, rechtzeitig auf das
auftretende verstärkte Verkehrsaufkommen infolge des gleichzeitigen Semesterferienstarts in
bevölkerungsreichen Ländern mit einer Ausdehnung des LKW-Wochenend-Fahrverbots zu
reagieren sowie nicht dafür Sorge getragen zu haben, mit Hilfe einer entsprechenden
Ferienreiseverordnung die Trennung von Güter- und Reiseverkehr sicherzustellen.

Die alljährlich vom Verkehrsministerium erlassene Ferienreiseverordnung, die ein auf
bestimmte Sommerwochenende beschränktes Fahrverbot von Lastkraftwagen von mehr als
7,5 Tonnen vorsieht, stellt jedoch in ihrer derzeitigen Form ein unzureichendes Instrument
sowohl zur Entflechtung des PKW- und LKW-Verkehrs als auch zur Verhinderung von Staus
dar. Dies vor allem deshalb, weil selbige nur auf die Sommerferien abstellt und Ferienzeiten
zu Ostern, Pfingsten, Weihnachten und eben auch die Semesterferien (Energieferien)
unberücksichtigt lässt. Keinen Niederschlag in der Ferienreiseverordnung fand weiters, dass
Stauungen auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen insbesondere auch durch aus den
Nachbarstaaten kommende Konvois bestehend aus LKWs mit unter 7,5 Tonnen verursacht
werden. Ebenso wenig wurden Anregungen aufgegriffen, die das Wochenend-Fahrverbot auf


Transporte von gefährlichen Gütern mit einer Wirksamkeit ab Freitagmitternacht auf Samstag
ausgedehnt wissen wollten, um hierdurch dem Mischverkehr von PKWs und den bis 8.00 Uhr
Samstagfrüh erlaubten Gefahrenguttransport entgegenzuwirken. Nicht nachvollziehbar ist es
darüber hinaus, warum bestimmte Straßenzüge wie die Rheintalautobahn A 14 und die
Arlberg Schnellstraße S 16 von der Ferienreisverordnung ausgenommen sind.

Am Montag, dem 2. Mai 2005, wurde bekannt, dass das BMVIT für das Jahr 2005 keine
Ferienreiseverordnung erlassen wird. Verkehrsminister Gorbach führte als Begründung für
diese Entscheidung gegenüber der APA (APA370, 22.05.2005) die vorjährige Einführung der
LKW-Maut ins Treffen. Anstelle einer dringend notwendigen dauerhaften
Ferienreiseverordnung soll es in Hinkunft einen „Fahrverbotskalender" geben, der vom
BMVIT alljährlich erlassen, nur noch an ausgewählten Tagen und auf bestimmten
Verkehrsrouten Fahrverbote vorsieht. Klar ist, dass mit diesem Vorhaben die mit der
Ferienreiseverordnung verfolgten Ziele der Verkehrssicherheit und -flüssigkeit infolge einer
Entflechtung von Personen- und Güterverkehr an reiseintensiven Sommermonaten nicht
aufrechterhalten werden können. Klar ist darüber hinaus, dass mit diesem, den eigentlichen
verkehrspolitischen Notwendigkeiten zuwiderlaufenden Vorhaben der Staubildung Vorschub
geleistet wird. Haben doch Untersuchungen gezeigt, das entgegen der realitätsfernen
Behauptung des Verkehrsministers, wonach sich ohnedies nur wenige Lastkraftwagen an
Samstagen auf Österreichs Autobahnen befinden, gerade der LKW-Verkehr die Ferienstaus
bis 15.00 Uhr samstags beträchtlich verschärft. Klar ist weiters, dass die Leidtragenden
sowohl die schadstoffgeplagte Bevölkerung an den betroffenen Verkehrsrouten als auch jene
Urlauber sind, die zügig und sicher an ihr Urlaubsziel gelangen wollen. Profiteure sind die
Frachter. Ihren Forderungen wurde hiermit entsprochen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.  Warum werden Sie für 2005 keine Ferienreiseverordnung erlassen?

2.              Trotz Ihrer Mängel und Lücken führte die Ferienreiseverordnung zu einer deutlichen
Verringerung der Verkehrsbelastung durch den Wirtschaftsverkehr. Welche Gründe


sprechen gegen eine weitere Ferienreiseverordnung für 2005, wenn die Vorteile einer
solchen erwiesen sind?

3.             Studien des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) haben ergeben,  dass die
Flüssigkeit des PKW-Verkehrs durch die Ferienreiseverordnung wesentlich verbessert
werden konnte. Würde der Wegfall dieser von Ihnen erlassenen Verordnung nicht
wieder zu einem Mehr an Staus an Reisewochenenden führen?

4.             Wurden im Vorfeld dieser Entscheidung in Ihrem Ressort Berechnungen hinsichtlich
des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit angestellt?

5.             Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind Sie gekommen?

6.             Wenn nein, warum wurde darauf verzichtet?

7.             Wie ist dieses Vorhaben mit den von Ihnen im Rahmen der Präsentation der
Ergebnisse der Arbeitgruppe „Sicherer Schwerverkehr“ proklamierten Zielsetzung der
Entflechtung des Personenverkehrs vom Güterverkehr vereinbar?

8.             Wie beurteilen Sie die Überlegungen Ihres deutschen Ressortkollegen Manfred Stolpe,
die LKW-Maut auf gängige Ausweichstrecken in der Bundesrepublik Deutschland
auszuweiten? Gibt es sich angesichts der geplanten EU-Wegekostenrichtlinie auch in
Ihrem Ressort derartige Überlegungen?

9.      Warum  sind  im  Entwurf für  einen  Fahrverbotskalender  2005   nur  mehr  drei
Autobahnen (Inntalautobahn A 12, Brennerautobahn A 13 und Ostautobahn A 4)
sowie zwei Bundesstraßen (Loferer Straße B 178 und Ennstal Straße B 320) vom
Fahrverbot betroffen, während die Ferienreiseverordnung des letzten Jahres ein
Fahrverbot auf 12 Autobahnen, einer Schnellstraße und vier Bundesstraßen vorsah?

10.      § 1 Z 1 des Entwurfs für einen Fahrverbotskalender 2005 sieht das Verbot von Fahrten
von LKWs mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen an
allen Samstagen vom 2. Juli 2005 bis einschließlich 3. September 2005 in der Zeit von
9 bis 15 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur


Anschlussstelle Imst und auf der Brennerautobahn A 13 von der Staatsgrenze bis zur
Anschlussstelle Innsbruck Süd vor, „wenn das Ziel der Fahrt südlich des Brenners
liegt". Was ist unter dem Fahrziel „südlich des Brenners" zu verstehen? Wie soll
dieses Fahrziel einer wirksamen Kontrolle unterzogen werden?

11.     Warum fand die Ferienreiseverordnung 2004 im Hinblick auf andere Ferienzeiten wie
etwa zu Ostern, Pfingsten, Weihnachten und den Semesterferien (Energieferien) bzw.
verkehrintensive Wochenenden keine Berücksichtigung?

12.     Welche Gründe können Sie anführen, dass bestimmte Straßenzüge wie etwa die
Rheintalautobahn   A    14   sowie   die   Arlberg   Schnellstraße   S    16   von   der
Ferienreise Verordnung 2004 ausgenommen wurden bzw. werden?

13.     Warum  wurde  die  Ferienreise Verordnung  nicht  generell  auf alle  Bundes-  und
Landesstraßen ausgedehnt, um hierdurch zu vermeiden, dass LKWs von den von
Fahrverboten betroffenen Autobahnen auf Bundes- und Landesstraßen ausweichen?

14.     Im Vorblatt zum Entwurf der Ferienreiseverordnung 2004 schreiben Sie, dass hiermit
das Ziel verfolgt werde, Staus auf heimischen Verkehrswegen zu verhindern. Als ein
häufig zu Tage tretender Grund für Staus am Wochenende lassen sich die im Konvoi
fahrenden 7,5 Tonnen Lastkraftwagen aus den benachbarten EU-Staaten festmachen.
Warum wurde dieser Tatsache in den bislang erlassenen Ferienreiseverordnungen
nicht Rechnung getragen?

15.     Würde eine Berücksichtigung von LKWs zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen in der
Ferienreiseverordnung nicht nur zu weniger Staus auf den von der Verordnung
betroffenen   Autobahnen   und   Schnellstraßen   führen,    sondern    auch   positive
Auswirkungen auf das Unfallgeschehen mit sich bringen?

16.     Warum wurde im Rahmen des Wochenend-Fahrverbots eine Trennung des PKW-
Verkehrs von jenem des Gefahrguttransports  ab Freitagmitternacht auf Samstag
unterlassen?


17.    Wurden   die  Auswirkungen  der  Ferienreiseverordnung   2004   einer  Evaluierung
unterzogen?

18.    Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind Sie gelangt?

19.    Inwieweit wird in Ihrem Ressort daran gedacht, eine europaweite Koordination der
Ferientermine vorzunehmen, um in Hinkunft ein besseres Verkehrsmanagement auf
Österreichs Straßen gewährleisten zu können?