3019/J XXII. GP
Eingelangt am 11.05.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2004
Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, dass alle DienstgeberInnen, die 25 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 DienstnehmerInnen (Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine begünstigte behinderte Person einzustellen.
Gerade die öffentlichen Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate von behinderten Menschen, welche bereits mehr als 35 % erreicht hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2004 die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz von folgenden Anstalten erfüllt?
a) WGKK
b) KFA
c) NÖGKK
d) BGKK
e) StmkGKK
f) KGKK
g) SGKK
h) TGKK
i) VGKK
j) OÖGKK
k) Bauarbeiter Url. u. Abf. Kassa
l) Parmaz. Geh.K. f. Österr.
m) BKK d. Wr. Verkehrsbetriebe
n) Hauptverband der SV - Träger
erfüllt?
(Aufstellung laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:
1. Personalstand insgesamt: 2.303
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 21
2.282
3. Ermittelte Pflichtzahl (2282/25) 91
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 21
hiervon doppel anrechenbar 9 30
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 61