3028/J XXII. GP
Eingelangt am 12.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Kai Jan Krainer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Entwicklung des Entwurfes von REACH
Noch immer wird an einer Reform der EU-Chemikalienpolitik
gearbeitet, der
Entwurf
von REACH (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung von
Chemikalien)
wird auf EU-Ebene heftig diskutiert. In Österreich liegt die
Zuständigkeit
für das Chemikaliengesetz sowohl im Umweltministerium, als
auch
im Wirtschaftsministerium.
Immer
wieder gibt es daher auch zwei offizielle Positionen aus Österreich
(Umweltministerium und
Wirtschaftsministerium). Es ist nicht klar welche
Positionierung zwischen
Umweltministerium und Wirtschaftsministerium
vereinbart wurde und welches Verhandlungsziel die ad hoc Arbeitsgruppe
hat.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit nachstehende
Anfrage:
1.
Sie haben im Jahr 2004 eine Studie über die Auswirkung
von REACH
auf
die österreichische Volkswirtschaft angekündigt. Gibt es diese
Studie
bereits?
2.
Falls ja, seit wann und mit welchen Ergebnissen?
3.
Falls nein, warum nicht?
4.
Welche Schwerpunkte werden in dieser Studie gesetzt,
wird
insbesondere auf die KMUs Bedacht genommen?
5.
Wenn ja, in welcher Form?
6.
Falls nein, warum nicht?
7.
Wie stehen Sie zu dem französischen Vorschlag, ein Netz
nationaler
Agenturen zur
Evaluierung aufzubauen?
8.
Gibt
es von österreichischer Seite Bestrebungen den Vorschlag der
Europäischen Kommission zu ändern, dass nur
eine Registrierung pro
Substanz zugelassen werden darf?
9.
Sind Sie der Meinung, dass die Aufgaben der Europäischen
Chemikalienagentur
wie sie im Kommissionsvorschlag dargestellt
werden, ausreichen oder sollte diese eine
zentralere Rolle in der
Evaluierung der Substanzen
wahrnehmen?
10.
Unterstützen
Sie die Forderung nach einer
Vorregistrierungsphase in der alle Daten, unabhängig von der Menge
der Substanz gesammelt werden um einen umfassenden
Datenvergleich zu ermöglichen?
11.
Sollte die Evaluierung eines Dossiers auf nationaler
oder EU
Ebene vorgenommen werden ?
12.
Unterstützen Sie die im Kommissionsvorschlag dargelegte
Registrierung der
zeitlichen Abstufung nach Mengen (Tonnen)?
1 3. Unterstützen Sie den Vorschlag, dass Daten aus Tierversuchen
verpflichtend geteilt werden müssen, egal ob freiwillige
oder
verpflichtende Konsortien?
14.
Unterstützen Sie den Vorschlag, dass die ECAVM (European
Center
for the Validation of Alternative Methods) als beratendes
Gremium
im Rahmen der Evaluierung der Substanzen in der Agentur
eingebunden wird?
15.
Falls nein, warum nicht?
16.
Werden die Abänderungsanträge betreffend REACH auf
nationaler
Ebene gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium
erarbeitet?
1 7. Falls ja, wie ist der derzeitige Stand?
18. Falls nein, warum nicht?
1 9. Unterstützen Sie die Forderung einen Teil der
Registrierungsgebühr zweckgebunden für die Entwicklung
von
Alternativmethoden zu
Tierversuchen zur Verfügung zu stellen?
20.
Falls nein, warum nicht?
21.
Welche Position hat Österreich im Rahmen der zuletzt
stattgefundenen
Ad-hoc Arbeitsgruppe vertreten?
22.
Wurde
diese Position veröffentlicht?
23.
Falls
ja, wie?
24.
Falls nein, warum nicht?
25. Wie mehrfach festgestellt wurde, gibt es zwischen Ihnen und
Wirtschaftsminister Bartenstein abweichende Positionen
zum Thema
REACH.
Wie wird sichergestellt, dass Österreich vor allem hinsichtlich
der
bevorstehenden EU-Ratspräsidentschaft eine einheitliche Position
vertritt?