3030/J XXII. GP

Eingelangt am 12.05.2005
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Anfrage

 

der Abgeordneten Oberhaidinger

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Entwicklung bei Ökostromförderungen - ein Fass ohne Boden

Im Ökostromgesetz ist festgelegt, dass bis zum Jahr 2008 mindestens 4 % der gesamten
jährlichen öffentlichen Stromabgabe aus Ökostromanlagen stammen sollte. Gleichzeitig
legte der Gesetzgeber eine Kostenbegrenzung mit 0,22 Cent/kWh fest.

Seit 1.1.2005 wurde die Kostenbegrenzung auf 0,3 Cent/kWh angehoben. Aufgrund der zu
erwartenden Kostenentwicklung (auf Basis der bis 31.12.2004 anerkannten Anlagen) wird
das Ziel von 4 % mehr als erreicht - zu erwarten sind 8 % - und auch der jetzt festgesetzte
Kostendeckel ist mit Sicherheit nicht mehr zu halten.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit folgende

Anfrage:

1.                                      Wie prognostizieren Sie vom Umfang her die - stetig steigenden - Kosten der
Ökostromförderung für die nächsten Jahre?

2.                                      Welche Annahmen liegen Ihrer Prognose zu Grunde?

3.                                      Gibt es Überlegungen, die Ökostromförderung effizienter (kostengünstiger) zu
gestalten?

Wenn ja: welcher Art?

4.                                      Wie viele Anträge zur Ökostromförderung lagen mit 31.12. 2004 vor?

5.                                      Wie viele Anlagen davon sind derzeit bescheidmäßig anerkannt und wie viele noch
offen?

6.                                      Für welche Einspeisemenge wurden die bisher anerkannten Anlagen eingereicht?


7.                                     Welche Tendenz weisen die Anträge hinsichtlich Quantität (Vergleich zu den
Vorjahren), Ökoenergiebereich (Windkraft, Biomasse usw.), beantragtem
Fördervolumen, Leistungskapazität usw. auf?

8.                                     Welchen Anteil am Endverbrauch werden die einzelnen Ökoenergiebereiche in den
Jahren 2005, 2006 und folgende abdecken?

9.                                     Welche zusätzlichen Kapazitäten halten Sie bei Windstromanlagen energiepolitisch
für sinnvoll und finanzierbar?

10.                              Wie stellen sich auf Basis der anerkannten Windstromanlagen der
Ausgleichsenergiebedarf in den nächsten Jahren und die dafür erforderlichen Kosten
dar?

11.                              Soll es für Biomasseanlagen, die um eine Förderung ansuchen, qualitative
Vorschriften zur Eindämmung von Umweltbelastungen (bspw. Filter zur Reduktion
von Feinstaub) geben?

12.                              Welche Möglichkeiten sehen Sie, den Trend der explosiven Kostensteigerung der
Ökostromförderung zu brechen?