3034/J XXII. GP

Eingelangt am 12.05.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend regelmäßig unvollständige, zumindest im Einzelfall tatsachenwidrige

Information des Nationalrats durch den BM für Verkehr, Innovation und Technologie bzw. sein Ressort

 

 

Seit Jahren und unter politischer FPÖ-Verantwortung besonders auffällig kommt das BMVIT wesentlichen Aufgaben im Bereich Eisenbahn nicht bzw. verspätet und nur mit unzureichender Qualität nach. Die Beispiele stellen die bestehenden Managementschwächen an der BMVIT-Spitze und den Verbesserungsbedarf besonders deutlich unter Beweis.


Zwar war das BMVIT noch nie für einen derart geringen Teil des Schienennetzes zuständig (z.B: Abwälzung der Zuständigkeit für den Großteil des Schienennetzes, des Straßen- und U-Bahnbereiches sowie fast aller Eisenbahnkreuzungen an die Länder, Abwälzung aller Anschlussbahnen an die Bezirksverwaltungsbehörden, ...). Dennoch haben die freigewordenen Kapazitäten nicht zu Verbesserungen geführt.
 
Dass bisher so gut wie jede EU-Richtlinie im Eisenbahnbereich weit, teilweise um mehrere Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist umgesetzt wurde, ist bedauerlich, aber eine Tatsache. Ist es dann mit oft jahrelanger Verspätung mit der Umsetzung doch einmal soweit, wird diese Situation in den erläuternden Bemerkungen zu den entsprechenden Gesetzesentwürfen bzw. Regierungsvorlagen regelmäßig verschleiert. Dies insofern, als zum Teil durch Verschweigen, zum Teil aber auch durch Fehlinformationen der Eindruck erweckt wird, die Umsetzung der Richtlinien würde ordnungsgemäß verlaufen. Letzteres ist geeignet, auf den diesbezüglichen Umgang der Regierung mit dem Parlament und in letzter Konsequenz auch den StaatsbürgerInnen gegenüber ein generell trübes Licht zu werfen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Ist Ihnen bekannt, dass das BMVIT am 5. April 2001 unter Zl. 210.860/1-II/C/11-2001 den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems zur Begutachtung aussandte, in dessen Vorblatt zu den erläuternden Bemerkungen (Seite 8 von Zl. 210.860/1-II/C/11-2001) seitens des BMVIT tatsachenwidrig angeführt wurde: “Alternative: Keine; im Falle der Nichtumsetzung der Richtlinie droht der Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren“?

  2. Ist Ihnen bekannt, dass das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu dieser tatsachenwidrigen Aussage des BMVIT in seinem Schreiben GZ: 1055.76/0001e-I.2/2001 vom 1. Juni 2001 korrekt feststellte: „Ein Vertragsverletzungsverfahren ist somit bereits seit mehr als anderthalb Jahren im Gange und droht nicht erst, wie im Vorblatt ausgeführt wird“?

 

  1. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass das BMVIT Nationalrat und BürgerInnen tatsachenwidrig über ein EU-Vertragsverletzungsverfahren informiert hat?

 

  1. Können Sie ausschließen, dass die Falschinformation des Nationalrats und
    der Bürger nicht aus Schlamperei o.ä., sondern bewusst zur Verschleierung des Scheiterns des BMVIT an einer einigermaßen fristgerechten EU-Richtlinien-Umsetzung geschehen ist, wenn ja auf welcher Grundlage?

 

  1. Können Sie ausschließen, dass die Falschinformation des Nationalrats und
    der Bürger mit der Duldung des damaligen Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie erfolgt ist, wenn ja auf welcher Grundlage?

 

  1. Wer trägt Ihrer Ansicht nach die Verantwortung für die dargestellte Falschinformation an Parlament und StaatsbürgerInnen?

 

  1. Ist Ihnen bekannt, dass das BMVIT seither zumindest fünf weitere Richtlinien erst mit beachtlicher Verspätung umgesetzt hat, die sich ganz oder teilweise dem Schienenverkehr widmen, nämlich die Richtlinien 2001/12/EG, 2001/13/EG, 2001/14/EG, 2001/16/EG und 2001/42/EG?

 

  1. Ist Ihnen bekannt, dass auch im Rahmen der Umsetzung der Richtlinien 2001/12/EG, 2001/13/EG, 2001/14/EG und 2001/16/EG das BMVIT die Situation in den erläuternden Bemerkungen durch konsequentes Verschweigen der Tatsache der bereits zum Zeitpunkt der Einleitung der Begutachtung (GZ. 210.501/12-II/Sch1-2003, 24. März 2003) abgelaufenen Umsetzungsfristen so dargestellt hat, als würde die Umsetzung der Richtlinien ordnungsgemäß verlaufen?

 

  1. Welche rechtlichen oder sonstigen Konsequenzen kann die regelmäßig unvollständige Information des Nationalrats durch einen Minister bzw. sein Ressort nach sich ziehen?

 

  1. Welche rechtlichen oder sonstigen Konsequenzen kann die zumindest im Einzelfall offen tatsachenwidrige Information des Nationalrats durch einen Minister bzw. sein Ressort nach sich ziehen?

 

  1. Was haben Sie unternommen, um derartige a) fahrlässige oder gezielte unvollständige Informationen, b) explizit tatsachenwidrige Informationen des Nationalrats und der StaatsbürgerInnen durch Mitglieder der von Ihnen geführten Regierung bzw. durch die Ressorts dieser Regierungsmitglieder, wie sie seitens des BMVIT u.a. im beschriebenen Fall erfolgte, abzustellen?