Eingelangt am 12.05.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend regelmäßig
unvollständige, zumindest im Einzelfall tatsachenwidrige
Information des Nationalrats durch den BM
für Verkehr, Innovation und Technologie bzw. sein Ressort
Seit Jahren und unter
politischer FPÖ-Verantwortung besonders auffällig kommt das BMVIT wesentlichen
Aufgaben im Bereich Eisenbahn nicht bzw. verspätet und nur mit unzureichender Qualität
nach. Die Beispiele stellen die bestehenden Managementschwächen an der
BMVIT-Spitze und den Verbesserungsbedarf besonders deutlich unter Beweis.
Zwar war das BMVIT noch nie für einen derart geringen Teil des Schienennetzes
zuständig (z.B: Abwälzung der Zuständigkeit für den Großteil des
Schienennetzes, des Straßen- und U-Bahnbereiches sowie fast aller
Eisenbahnkreuzungen an die Länder, Abwälzung aller Anschlussbahnen an die
Bezirksverwaltungsbehörden, ...). Dennoch haben die freigewordenen Kapazitäten
nicht zu Verbesserungen geführt.
Dass bisher so gut wie jede EU-Richtlinie im Eisenbahnbereich weit, teilweise
um mehrere Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist umgesetzt wurde, ist
bedauerlich, aber eine Tatsache. Ist es dann mit oft jahrelanger Verspätung mit
der Umsetzung doch einmal soweit, wird diese Situation in den erläuternden
Bemerkungen zu den entsprechenden Gesetzesentwürfen bzw. Regierungsvorlagen
regelmäßig verschleiert. Dies insofern, als zum Teil durch Verschweigen, zum
Teil aber auch durch Fehlinformationen der Eindruck erweckt wird, die Umsetzung
der Richtlinien würde ordnungsgemäß verlaufen. Letzteres ist geeignet, auf den
diesbezüglichen Umgang der Regierung mit dem Parlament und in letzter
Konsequenz auch den StaatsbürgerInnen gegenüber ein generell trübes Licht zu
werfen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Ist Ihnen bekannt, dass das BMVIT am 5.
April 2001 unter Zl. 210.860/1-II/C/11-2001 den Entwurf eines
Bundesgesetzes über die Interoperabilität des transeuropäischen
Hochgeschwindigkeitsbahnsystems zur Begutachtung aussandte, in dessen
Vorblatt zu den erläuternden Bemerkungen (Seite 8 von Zl.
210.860/1-II/C/11-2001) seitens des BMVIT tatsachenwidrig angeführt wurde:
“Alternative: Keine; im Falle der Nichtumsetzung der Richtlinie droht
der Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren“?
- Ist Ihnen bekannt, dass das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten zu dieser tatsachenwidrigen Aussage des BMVIT in seinem
Schreiben GZ: 1055.76/0001e-I.2/2001 vom 1. Juni 2001 korrekt feststellte:
„Ein Vertragsverletzungsverfahren ist somit bereits seit mehr als
anderthalb Jahren im Gange und droht nicht erst, wie im Vorblatt
ausgeführt wird“?
- Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass das BMVIT Nationalrat und
BürgerInnen tatsachenwidrig über ein EU-Vertragsverletzungsverfahren
informiert hat?
- Können Sie ausschließen, dass die Falschinformation des
Nationalrats und
der Bürger nicht aus Schlamperei o.ä., sondern bewusst zur Verschleierung
des Scheiterns des BMVIT an einer einigermaßen fristgerechten
EU-Richtlinien-Umsetzung geschehen ist, wenn ja auf welcher Grundlage?
- Können Sie ausschließen, dass die Falschinformation des
Nationalrats und
der Bürger mit der Duldung des damaligen Bundesministers für Verkehr,
Innovation und Technologie erfolgt ist, wenn ja auf welcher Grundlage?
- Wer trägt Ihrer Ansicht nach die Verantwortung für die
dargestellte Falschinformation an Parlament und StaatsbürgerInnen?
- Ist Ihnen bekannt, dass das BMVIT seither zumindest fünf
weitere Richtlinien erst mit beachtlicher Verspätung umgesetzt hat, die
sich ganz oder teilweise dem Schienenverkehr widmen, nämlich die
Richtlinien 2001/12/EG, 2001/13/EG, 2001/14/EG, 2001/16/EG und 2001/42/EG?
- Ist Ihnen bekannt, dass auch im Rahmen der Umsetzung der
Richtlinien 2001/12/EG, 2001/13/EG, 2001/14/EG und 2001/16/EG das BMVIT
die Situation in den erläuternden Bemerkungen durch konsequentes
Verschweigen der Tatsache der bereits zum Zeitpunkt der Einleitung der
Begutachtung (GZ. 210.501/12-II/Sch1-2003, 24. März 2003) abgelaufenen
Umsetzungsfristen so dargestellt hat, als würde die Umsetzung der
Richtlinien ordnungsgemäß verlaufen?
- Welche rechtlichen oder sonstigen Konsequenzen kann die
regelmäßig unvollständige Information des Nationalrats durch einen
Minister bzw. sein Ressort nach sich ziehen?
- Welche rechtlichen oder sonstigen Konsequenzen kann die
zumindest im Einzelfall offen tatsachenwidrige Information des Nationalrats
durch einen Minister bzw. sein Ressort nach sich ziehen?
- Was haben Sie unternommen, um derartige a) fahrlässige oder
gezielte unvollständige Informationen, b) explizit tatsachenwidrige
Informationen des Nationalrats und der StaatsbürgerInnen durch Mitglieder
der von Ihnen geführten Regierung bzw. durch die Ressorts dieser
Regierungsmitglieder, wie sie seitens des BMVIT u.a. im beschriebenen Fall
erfolgte, abzustellen?