3036/J XXII. GP

Eingelangt am 12.05.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Export-Förderungen im Bereich der österreichischen Milchwirtschaft

 

 

 

 

Die strukturellen Überschüsse der österreichischen und europäischen Milchwirtschaft werden im derzeitigen Agrarsystem mit Hilfe von Exporterstattungen auf internationalen Märkten abgesetzt. Die Zuständigkeit für die Abwicklung liegt beim Hauptzollamt Salzburg, die Finanzierung der Exporterstattungen beim Bundesministerium für Finanzen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.             Wie hoch waren die Exporterstattungen für Milch- und Milchprodukte seit 1995 aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren?

 

2.             Welches waren und sind die Zugangsbedingungen für den Erhalt der Exporterstattungen?

 

3.             Wie viele Firmen haben Exporterstattungen für Milch- und Milchprodukte in den einzelnen Jahren erhalten? Wieviele dieser Firmen waren Molkereien? Wie verteilen sich die ausbezahlten Export-Erstattungen auf die einzelnen Molkereien in Österreich seit 1995 aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

4.             Wie verteilen sich die Export-Fördermittel für die Molkereiwirtschaft auf die politischen Bezirke und Bundesländer in den einzelnen Jahren seit 1995?

 

5.             Wieviele dieser Exporterstattungen für Milch- und Milchprodukte wurde in den einzelnen Jahren seit 1995 zu Unrecht bezogen?

 

6.             Welches waren die Gründe für zu Unrecht bezogene Exporterstattungen im Bereich des Milchsektors, aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

7.             Wieviele dieser Fälle von unrechtmäßig bezogener Exporterstattungen wurden bisher rechtlich geklärt? Wieviele der Fälle sind noch ungeklärt? Wieviele Mittel wurden bereits zurückbezahlt? Wieviele Mittel sind noch ausständig?