3037/J XXII. GP

Eingelangt am 12.05.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Schaffung der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Bundesgebäuden

 

 

Die Regierungsvorlage, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG), erlassen wird, sieht in § 8 (2) vor, dass der Bund bis zum 31. Dezember 2006 einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihm genutzten Gebäude zu erstellen sowie die etappenweise Umsetzung vorzusehen hat. (Etappenplan Bundesbauten)

 

Barrierefrei sind nach § 6 Abs. 5 dieser Regierungsvorlage bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)     Welche Bundesgebäude sind derzeit noch nicht barrierefrei zugänglich und nutzbar?

 

2)     Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für die Schaffung der Barrierefreiheit der Bundesbauten?

 

3)     Wie wird der in der oben angeführten Regierungsvorlage geforderte „Etappenplan Bundesbauten“ aussehen?