3038/J XXII. GP
Eingelangt am 12.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Oberhaidinger
und GenossInnen
an
den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend die geplante Schließung von
Regionalbahnen in Oberösterreich
Vor einigen Tagen wurde von Staatssekretär Kukacka ein
Stufenplan für die Realisierung des
Nahverkehrs
angekündigt. Damit wird die Debatte um die Nebenbahnen jetzt konkret. So
liegt eine Liste von 37 ÖBB-Strecken vor, denen nach Angaben von Staatssekretär
Kukacka
die Schließung droht, sollte das nötige Geld nicht zur Verfügung stehen. Dies
würde einen
weiteren Verlust von notwendiger
Infrastruktur für den ländlichen Raum bedeuten und seine
Wirtschaftsstandortqualität weiter schwächen.
Ausgangspunkt ist dabei, dass die ÖBB für den Betrieb
der Nebenbahnen zuletzt mehr Geld
von der öffentlichen
Hand verlangt hat. Wie hoch der Finanzbedarf konkret ist, soll in den
nächsten Monaten festgestellt werden.
Derzeit finden laufend Verhandlungen
zwischen Bund und Länder über die Finanzierung der
genannten 37 Nebenbahnen statt.
Im Land Oberösterreich sind dabei unter anderem die
Strecken
Neumarkt/Kallham-Ried-Braunau-Simbach,
Braunau-Straßwalchen-Steindorf-Salzburg,
Attnang-Ried-Schärding, Vöcklabruck-Schörfling,
und Steindorf-Braunau betroffen.
Dabei gilt: besonders bedenklich das in Frage stellen
des Betriebes der OÖ-Regionalbahnen
deshalb, weil das Land OÖ mit den ÖBB einen Verkehrsdienstevertrag bis 2017
geschlossen
hat.
Im Sinne eines Europas der Regionen wurden die Gemeinden
vom Land OÖ beauftragt, ein
gemeinsames
Betriebsgebiet auszuweisen und damit Anschlussgleise zu forcieren. Die
Gemeinde Friedburg-Lengau unter Bürgermeister Erich Rippl hat sich um ein
derartiges
Betriebsbaugebiet
mit den Nachbargemeinden bemüht. Das Betriebsbaugebiet wird im
angrenzenden Bundesland Salzburg beworben
und derzeit nutzen ortsansässige Firmen (z.B.
Palfinger, Lugstein etc.) die nunmehr von der Schließung bedrohte
Nebenbahnstrecke
Braunau-Friedburg-Lengau-Steindorf-Salzburg mit wöchentlich 24 Waggons.
Für den Bezirk Braunau bzw. für das Innviertel sind
beide Strecken bedeutende Verbindungen
in die Zentralräume
Salzburg bzw. Linz für die Pendlerinnen und Schülerinnen.
Gerade auf den genannten Strecken kam
es in den letzten Jahren immer wieder bereits zu
Fahrplaneinschränkungen, welche bedeutende Nachteile für die anrainende
Bevölkerung
darstellten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation
und
Technologie nachstehende
Anfrage:
1.
Welche
Kriterien werden entscheiden, welche Bahnen in Hinkunft betrieben werden?
2.
Welche Rolle wird dabei die Funktion der Nebenbahnen für
PendlerInnen und im
Schulverkehr
darstellen?
3.
Wird es durch die geplante Reform zu
Leistungseinschränkungen für die Menschen
in der Region kommen?
4.
Welche Bedeutung wird dem Vorhandensein von Betrieben,
die auf entsprechende
Anschlussgleise
angewiesen sind, im Rahmen von Schließungskonzepten
zukommen?
5.
Welche
Mitspracherechte haben diese Betriebe, die in den letzten Jahren
Investitionen getätigt haben auch im
Hinblick auf die vorhandenen Anschlussgleise?
6.
Sind
Sie sich bewusst, dass in der Vergangenheit und noch laufend,
Betriebsbaugebiete zur Stärkung der
Wirtschaftskraft der Regionen gefördert wurden
und dabei das Vorhandensein von Gleisanschlüssen als besonderes esset
beworben
wird? Wie geht der Bund mit daraus entstehenden Haftungsfragen um?
7.
Welche Mitsprache kommt den von der Schließung ihrer
Nebenbahnen betroffenen
Gemeinden in Hinblick
auf ihre eigenen Interessen zu?
8.
Ist es nicht notwendig, umfassende Nahverkehrskonzepte
für die gesamte Region zu
erstellen, bevor über die Einstellung isolierter einzelner Bahnlinien
diskutiert werden
kann?
9.
Bis
wann ist der Betrieb der Nebenbahnen in jedem Fall gesichert?
10.
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit der
Betrieb über diesen Zeitpunkt
hinaus sichergestellt
wird?
11.
Wie wird sichergestellt, dass nicht isolierte
Entscheidungen über die Schließung von
Nebenbahnen ohne
Einbindung der betroffenen Regionen, Gemeinden und
Bürgerinnen hinsichtlich ihrer Verkehrsinfrastruktur getroffen werden?
12.
Wird
der Bund hinsichtlich des bestehenden Vertrags mit dem Land OÖ bezüglich
der Regionalbahnen bis 2017 vertragstreu sein? Oder anders gefragt: Schließt
dieser
Vertrag nicht jegliche Einschränkung des
Verkehrs auf den OÖ Regionalbahnen aus?