3038/J XXII. GP

Eingelangt am 12.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Oberhaidinger

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend die geplante Schließung von Regionalbahnen in Oberösterreich

Vor einigen Tagen wurde von Staatssekretär Kukacka ein Stufenplan für die Realisierung des
Nahverkehrs angekündigt. Damit wird die Debatte um die Nebenbahnen jetzt konkret. So
liegt eine Liste von 37 ÖBB-Strecken vor, denen nach Angaben von Staatssekretär Kukacka
die Schließung droht, sollte das nötige Geld nicht zur Verfügung stehen. Dies würde einen
weiteren Verlust von notwendiger Infrastruktur für den ländlichen Raum bedeuten und seine
Wirtschaftsstandortqualität weiter schwächen.

Ausgangspunkt ist dabei, dass die ÖBB für den Betrieb der Nebenbahnen zuletzt mehr Geld
von der öffentlichen Hand verlangt hat. Wie hoch der Finanzbedarf konkret ist, soll in den
nächsten Monaten festgestellt werden.

Derzeit finden laufend Verhandlungen zwischen Bund und Länder über die Finanzierung der
genannten 37 Nebenbahnen statt.

Im Land Oberösterreich sind dabei unter anderem die Strecken
Neumarkt/Kallham-Ried-Braunau-Simbach,
Braunau-Straßwalchen-Steindorf-Salzburg,
Attnang-Ried-Schärding, Vöcklabruck-Schörfling,
und Steindorf-Braunau betroffen.

Dabei gilt: besonders bedenklich das in Frage stellen des Betriebes der OÖ-Regionalbahnen
deshalb, weil das Land OÖ mit den ÖBB einen Verkehrsdienstevertrag bis 2017 geschlossen
hat.

Im Sinne eines Europas der Regionen wurden die Gemeinden vom Land OÖ beauftragt, ein
gemeinsames Betriebsgebiet auszuweisen und damit Anschlussgleise zu forcieren. Die
Gemeinde Friedburg-Lengau unter Bürgermeister Erich Rippl hat sich um ein derartiges


Betriebsbaugebiet mit den Nachbargemeinden bemüht. Das Betriebsbaugebiet wird im
angrenzenden Bundesland Salzburg beworben und derzeit nutzen ortsansässige Firmen (z.B.
Palfinger, Lugstein etc.) die nunmehr von der Schließung bedrohte Nebenbahnstrecke
Braunau-Friedburg-Lengau-Steindorf-Salzburg mit wöchentlich 24 Waggons.

Für den Bezirk Braunau bzw. für das Innviertel sind beide Strecken bedeutende Verbindungen
in die Zentralräume Salzburg bzw. Linz für die Pendlerinnen und Schülerinnen.

Gerade auf den genannten Strecken kam es in den letzten Jahren immer wieder bereits zu
Fahrplaneinschränkungen, welche bedeutende Nachteile für die anrainende Bevölkerung
darstellten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.                           Welche Kriterien werden entscheiden, welche Bahnen in Hinkunft betrieben werden?

2.                           Welche Rolle wird dabei die Funktion der Nebenbahnen für PendlerInnen und im
Schulverkehr darstellen?

3.                           Wird es durch die geplante Reform zu Leistungseinschränkungen für die Menschen
in der Region kommen?

4.             Welche Bedeutung wird dem Vorhandensein von Betrieben, die auf entsprechende
Anschlussgleise angewiesen sind, im Rahmen von Schließungskonzepten
zukommen?

5.                           Welche Mitspracherechte haben diese Betriebe, die in den letzten Jahren
Investitionen getätigt haben auch im Hinblick auf die vorhandenen Anschlussgleise?

6.                           Sind Sie sich bewusst, dass in der Vergangenheit und noch laufend,
Betriebsbaugebiete zur Stärkung der Wirtschaftskraft der Regionen gefördert wurden
und dabei das Vorhandensein von Gleisanschlüssen als besonderes esset beworben
wird? Wie geht der Bund mit daraus entstehenden Haftungsfragen um?


7.                           Welche Mitsprache kommt den von der Schließung ihrer Nebenbahnen betroffenen
Gemeinden in Hinblick auf ihre eigenen Interessen zu?

8.                           Ist es nicht notwendig, umfassende Nahverkehrskonzepte für die gesamte Region zu
erstellen, bevor über die Einstellung isolierter einzelner Bahnlinien diskutiert werden
kann?

9.                           Bis wann ist der Betrieb der Nebenbahnen in jedem Fall gesichert?

10.                    Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit der Betrieb über diesen Zeitpunkt
hinaus sichergestellt wird?

11.                    Wie wird sichergestellt, dass nicht isolierte Entscheidungen über die Schließung von
Nebenbahnen ohne Einbindung der betroffenen Regionen, Gemeinden und
Bürgerinnen hinsichtlich ihrer Verkehrsinfrastruktur getroffen werden?

12.                    Wird der Bund hinsichtlich des bestehenden Vertrags mit dem Land OÖ bezüglich
der Regionalbahnen bis 2017 vertragstreu sein? Oder anders gefragt: Schließt dieser
Vertrag nicht jegliche Einschränkung des Verkehrs auf den OÖ Regionalbahnen aus?