3057/J XXII. GP

Eingelangt am 17.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Belohnung der Untersuchungskommission im Finanzamtsskandal
Innsbruck

Im November 2002 legte die vom Bundesministerium für Finanzen zur Aufklärung
der Ereignisse rund um die Betriebsprüfungsabteilung des Finanzamtes Innsbruck
eingesetzte Untersuchungskommission ihren Abschlussbericht vor. Die
Untersuchungskommission unter der Leitung von Bundessteuerinspektor Hermann
Madlberger stellte die Absprache zwischen Finanzbediensteten mit
Steuerberatungskanzleien fest. Zur Aufklärung des Finanzamtsskandals 2002 in
Innsbruck wurden an die auswärtigen Prüfer, welche die eigenen Kollegen und die
involvierten Betriebe zu prüfen hatten, Belohnungen ausbezahlt. Unklar bleibt, ob
und in welcher Höhe die ca. 80 „Prüfer der Prüfer" eine „Kopfgeldprämie" erhalten
haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.      Wieviele Personen gehörten der Untersuchungskommission an (getrennt
nach Finanzämtern)?

2.      Wie hoch waren die Kosten dieser Sonderkommission insgesamt?

3.      Wurden dafür u.a. auch Flugkosten verrechnet? Wenn ja, in welchem
Ausmaß?

4.      In welcher Höhe wurden etwaige Prämien für die Aufdeckung gewährt? In
welcher Höhe wurden diese Belohnungen insgesamt, an die Leiter der
Sonderkommission und an die Prüfer ausbezahlt (getrennt nach allen
Mitgliedern der Untersuchungskommission)?

5.      Welchen Kriterien unterlag eine etwaige Prämie?

 

6.      Können Sie ausschließen, dass eine etwaige Prämie pro Kopf, also pro

ausfindig gemachtem Verdächtigen, verteilt wurde?

 


7.      In welcher Höhe wurde eine etwaige „Kopfgeldprämie" gewährt? In welcher
Höhe wurden diese Belohnungen insgesamt, an die Leiter der
Sonderkommission und an die Prüfer ausbezahlt (getrennt nach allen
Mitgliedern der Untersuchungskommission)?

 

8.      Wie wurden die etwaigen Prämien konkret auf die Mitarbeiter der
Untersuchungskommission ausbezahlt? (beispielsweise Einmalbetrag,
Erhöhung der Überstundenpauschale, etc.)

 

9.      Sind Überstunden für diese Sonderprüfung angefallen? Wenn ja, wurde diese
Abrechnung geprüft? - Was ist das Ergebnis dieser Prüfung? Wenn nein, auf
welcher anderen Basis ist diese Mehrleistung erfolgt?

 

10. Mit welchem Steuersatz wurden etwaige „Belohnungen" von den Empfängern
versteuert?

 

11. Aus welchen Mitteln wurde eine allfällige Prämie bezahlt?

 

12.     Wenn eine etwaige Prämie aus Bundesmitteln bezahlt wurde: Welche
Voranschlagsätze des Budgets wurden dabei belastet?