Eingelangt am 17.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde
an
den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Steuerunregelmäßigkeiten bei der Jenbacher AG
Das Finanzamt Innsbruck hat eine
Betriebsprüfung der Jenbacher AG für die Jahre
1996,
1997 und 1998 durchgeführt. Dabei wurde für die Körperschaftssteuer eine
Nachforderung
in Höhe von damals 86 Mio. Schilling - das entspricht ca. 6,2 Mio.
Euro
- festgestellt. Dieser Forderung kam die Jenbacher AG aber nie nach, da die
Rechtsfrage
betreffend Umgründungssteuergesetz § 4 Z 1 lit. a in der damals
geltenden Fassung
zugunsten des Unternehmens ignoriert worden ist.
Der Prüfbericht, welche die
Nachforderung dokumentierte, wurde vom damaligen
Präsidenten der
Finanzlandesdirektion gemeinsam mit dem Finanzsteuerinspektorat
dahingehend abgeändert, dass die betreffende Prüfungsfeststellung aus dem
Bericht
eliminiert wurde.
Als Folge wurde die
aus dieser Prüfungsfeststellung stammende Nachforderung in
Höhe von 86 Mio.
Schilling nie vorgeschrieben.
Weiters kommt hinzu, dass diese
Prüfberichtsänderung ohne Zustimmung und
Wissen
des Prüfers erfolgt ist, was als mehr als ungewöhnlich bezeichnet werden
darf,
da im normalen Prüfungsablauf der Prüfer bei jeder Änderung, Berufung etc.
eine schriftliche
Stellungnahme dazu abgeben muss.
Die mit dem § 4 Z 1 lit. a UmgrdstG im Zusammenhang
stehende Rechtsfrage wurde
anscheinend contra legem ausgelegt bzw. ignoriert.
Um einer etwaigen Steuernachforderung
zu entgegnen wurde die gesetzliche Lage
geändert,
wobei diese Gesetzesstelle anscheinend erst nach Abschluss der
Betriebsprüfung
novelliert (BGBL I, 1999/ Novelle 28, in Kraft per 13.01.1999).
Dem Staat entging durch die nicht gerechtfertigte
Änderung des Prüfungsberichtes
eine gesetzlich
zustehende Summe von ca. 6,2 Mio. Euro. Es liegt schwerer
Verdacht auf Amtsmissbrauch vor.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Können Sie
bestätigen, dass das Finanzamt Innsbruck eine Betriebsprüfung
der Jenbacher AG durchgeführt hat?
- Wer waren die
beteiligten Betriebsprüfer dieser Prüfung?
- Was war das
ursprüngliche Ergebnis dieser Prüfung? Welche
Steuernachforderungen wurden von den
Betriebsprüfern festgestellt?
- Kam es zur Erstellung eines vorläufigen
Prüfberichts durch die Betriebsprüfer?
- Kam es zur Erstellung eines Bescheides auf Basis der ursprünglichen
Erkenntnisse der Prüfer? Wenn nicht, warum wurde auf Grundlage der
Prüfung kein Bescheid
erlassen?
- Auf Basis welcher Rechtsgrundlage ist die Änderung des
Prüfergebnisses
zustande kommen?
- Was waren die Motive für diese Vorgangsweise?
- Gab es im Fall der Betriebsprüfung der Jenbacher AG Weisungen?
Wenn ja,
wer hat diese erteilt und
was war deren Inhalt?
- Welche Personen
waren insgesamt im Betriebsprüfungsprozess, an der
Bescheiderstellung und an sonstigen
Vorgängen in diesem Zusammenhang
involviert?
- Weshalb waren die Prüfer samt den Vorständen nicht in die erfolgte
Änderung
des Prüfberichtes
eingebunden und weshalb wurde diese Änderung quasi
„überfallsartig" durchgeführt?
- Ist es richtig, dass die Jenbacher AG nach der Rechtslage vor
Inkrafttreten der
Novelle des
Umgründungssteuergesetzes im Jahr 1999 eine Steuerschuld in
Höhe von ca. 6,2 Mio. Euro aufgewiesen haben?
- Wann wurde die
Betriebsprüfung der Jenbacher AG begonnen, wann lagen
die Prüfungsfeststellungen und der Prüfungsbericht vor, wann wurde der
Prüfbericht abgeändert und wann erging
der Bescheid an die Jenbacher AG?
- Können Sie ausschließen, dass es sich bei der Regierungsvorlage zum
Abgabenänderungsgesetz 1998,
das die Umgründungssteuernovelle
beinhaltete, um den Versuch von
Anlassgesetzgebung gehandelt hat?
- Können Sie ausschließen, dass das neue Gesetz aufgrund der
Vorfälle rund
um die Jenbacher AG erlassen
wurde?
- Können Sie ausschließen, dass die Betriebsprüfer bei der Jenbacher
AG eine
Steuernachforderung
entdeckten?
- Von welchen
konkreten „Klarstellungen" ist in den Erläuterungen der
Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 1998 die Rede? Um
welche Klarstellungen handelt es sich
bei der in dieser Regierungsvorlage
enthaltenen Umgründungssteuergesetzesnovelle?