3059/J XXII. GP

Eingelangt am 17.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Steuerunregelmäßigkeiten bei der Jenbacher AG

Das Finanzamt Innsbruck hat eine Betriebsprüfung der Jenbacher AG für die Jahre
1996, 1997 und 1998 durchgeführt. Dabei wurde für die Körperschaftssteuer eine
Nachforderung in Höhe von damals 86 Mio. Schilling - das entspricht ca. 6,2 Mio.
Euro - festgestellt. Dieser Forderung kam die Jenbacher AG aber nie nach, da die
Rechtsfrage betreffend Umgründungssteuergesetz § 4 Z 1 lit. a in der damals
geltenden Fassung zugunsten des Unternehmens ignoriert worden ist.

Der Prüfbericht, welche die Nachforderung dokumentierte, wurde vom damaligen
Präsidenten der Finanzlandesdirektion gemeinsam mit dem Finanzsteuerinspektorat
dahingehend abgeändert, dass die betreffende Prüfungsfeststellung aus dem Bericht
eliminiert wurde.

Als Folge wurde die aus dieser Prüfungsfeststellung stammende Nachforderung in
Höhe von 86 Mio. Schilling nie vorgeschrieben.

Weiters kommt hinzu, dass diese Prüfberichtsänderung ohne Zustimmung und
Wissen des Prüfers erfolgt ist, was als mehr als ungewöhnlich bezeichnet werden
darf, da im normalen Prüfungsablauf der Prüfer bei jeder Änderung, Berufung etc.
eine schriftliche Stellungnahme dazu abgeben muss.

Die mit dem § 4 Z 1 lit. a UmgrdstG im Zusammenhang stehende Rechtsfrage wurde
anscheinend contra legem ausgelegt bzw. ignoriert.

Um einer etwaigen Steuernachforderung zu entgegnen wurde die gesetzliche Lage
geändert, wobei diese Gesetzesstelle anscheinend erst nach Abschluss der
Betriebsprüfung novelliert (BGBL I, 1999/ Novelle 28, in Kraft per 13.01.1999).

Dem Staat entging durch die nicht gerechtfertigte Änderung des Prüfungsberichtes
eine gesetzlich zustehende Summe von ca. 6,2 Mio. Euro. Es liegt schwerer
Verdacht auf Amtsmissbrauch vor.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

  1. Können Sie bestätigen, dass das Finanzamt Innsbruck eine Betriebsprüfung
    der Jenbacher AG durchgeführt hat?

 

  1. Wer waren die beteiligten Betriebsprüfer dieser Prüfung?

 

  1. Was war das ursprüngliche Ergebnis dieser Prüfung? Welche
    Steuernachforderungen wurden von den Betriebsprüfern festgestellt?
  2. Kam es zur Erstellung eines vorläufigen Prüfberichts durch die Betriebsprüfer?
  3. Kam es zur Erstellung eines Bescheides auf Basis der ursprünglichen
    Erkenntnisse der Prüfer? Wenn nicht, warum wurde auf Grundlage der
    Prüfung kein Bescheid erlassen?
  4. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage ist die Änderung des Prüfergebnisses
    zustande kommen?
  5. Was waren die Motive für diese Vorgangsweise?
  6. Gab es im Fall der Betriebsprüfung der Jenbacher AG Weisungen? Wenn ja,
    wer hat diese erteilt und was war deren Inhalt?
  7. Welche Personen waren insgesamt im Betriebsprüfungsprozess, an der
    Bescheiderstellung und an sonstigen Vorgängen in diesem Zusammenhang
    involviert?
  8. Weshalb waren die Prüfer samt den Vorständen nicht in die erfolgte Änderung
    des Prüfberichtes eingebunden und weshalb wurde diese Änderung quasi
    „überfallsartig" durchgeführt?
  9. Ist es richtig, dass die Jenbacher AG nach der Rechtslage vor Inkrafttreten der
    Novelle des Umgründungssteuergesetzes im Jahr 1999 eine Steuerschuld in
    Höhe von ca. 6,2 Mio. Euro aufgewiesen haben?
  10. Wann wurde die Betriebsprüfung der Jenbacher AG begonnen, wann lagen
    die Prüfungsfeststellungen und der Prüfungsbericht vor, wann wurde der
    Prüfbericht abgeändert und wann erging der Bescheid an die Jenbacher AG?
  11. Können Sie ausschließen, dass es sich bei der Regierungsvorlage zum
    Abgabenänderungsgesetz 1998, das die Umgründungssteuernovelle
    beinhaltete, um den Versuch von Anlassgesetzgebung gehandelt hat?
  12. Können Sie ausschließen, dass das neue Gesetz aufgrund der Vorfälle rund
    um die Jenbacher AG erlassen wurde?
  13. Können Sie ausschließen, dass die Betriebsprüfer bei der Jenbacher AG eine
    Steuernachforderung entdeckten?
  14. Von welchen konkreten „Klarstellungen" ist in den Erläuterungen der
    Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 1998 die Rede? Um
    welche Klarstellungen handelt es sich bei der in dieser Regierungsvorlage
    enthaltenen Umgründungssteuergesetzesnovelle?

 

  1. Weshalb wurde bis dato keine Anzeige mit Verdacht auf Amtsmissbrauch bei
    der Staatsanwaltschaft gestellt?
  2. War das Büro für interne Angelegenheiten oder eine andere Stelle, die zur
    Aufklärung von Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung zuständig ist, mit
    diesem Fall befasst? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was ist das Ergebnis
    dieser Befassung?
  3. Hat das BMF die genannten Vorgänge auf Gesetzeskonformität und auf
    Konformität mit anderen jeweils gültigen Rechtsvorschriften überprüft?
  4. Kann das BMF in den genanten Zusammenhänge den Verdacht des
    Amtsmissbrauchs oder andere Rechtsverletzungen ausschließen?